Die neue Trinkwasserverordnung gilt bereits seit dem 13.10.2012, so die Meldung aus dem Umweltamt. Der Bundesrat hatte der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Verordnung zugestimmt.
Durch diese neuen Änderungen werden die Gesundheitsbehörden der Länder durch den Wegfall von Meldepflichten entlastet, ohne dass dadurch das gesundheitliche Schutzniveau vermindert wird. Weiterhin werden Vollzugserleichterungen bei der Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden im Hinblick auf Legionellen vorgenommen. Auch die Betreiber großer Trinkwassererwärmungsanlagen werden deutlich entlastet. Die bisher geforderte generelle Anzeigepflicht solcher Anlagen entfällt. Die Frist für die erste Untersuchung von gewerblichen, nicht öffentlichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung – dies betrifft vor allem Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen – wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Dabei ist sichergestellt, dass betroffene Vermieter, die der Untersuchungspflicht bis zum 31. Oktober 2012 noch nicht nachgekommen sind, kein Bußgeld befürchten müssen. Ferner wird das Untersuchungsintervall für die routinemäßige Betreiberuntersuchung dieser Anlagen (gewerbliche, nicht öffentliche Großanlagen zur Trinkwassererwärmung ) auf Legionellen von jährlich auf alle 3 Jahre ausgedehnt.
Dem Gesundheitsamt müssen künftig die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung nur noch dann gemeldet werden, wenn die Anlage Auffälligkeiten zeigt. Wird bei einer solchen Untersuchung ein erhöhter Wert gemessen, muss der Betreiber zur Ermittlung der Ursache tätig werden und Gegenmaßnahmen veranlassen. Die geänderte Trinkwasserverordnung nimmt Bezug auf den aktuellsten Stand der vom Umweltbundesamt geführten Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren. Dem Umweltbundesamt wird zudem die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall befristete Ausnahmen von der Liste zu genehmigen. Das Umweltbundesamt erhält die neue Aufgabe, verbindliche und eindeutige hygienische Anforderungen an die Materialien und Stoffe festzulegen, die Kontakt mit Trinkwasser haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Stoffe und Materialien in den Anlagen keine unerwünschten Substanzen in das Trinkwasser abgeben oder das Wachstum von Mikroorganismen fördern. Bislang gibt es hierzu lediglich Leitlinien, die rechtlich nicht verbindlich sind.
Nichts gegen die Trinkwasserverordnung, die Gesundheit und vor Allem die Gesundheit meiner Mieter ist doch oberstes Gebot. Zu beanstanden ist jedoch
dass dieses Gesetz als Arbeitsbeschaffungsmassnahme von autorisierten Betrieben missbraucht und der Hausbesitzer erbarmungslos geschröpft wird.
Im vorliegenden Fall 1,5 Std. Fachberatung vor Ort. Kosten 1650,-€uro für die Beratung von einer großen Heizkostenabrechnungsfirma ! ! !
Das läuft dem Anliegen der Verordnung entgegen.
Wie viele Menschen in Deutschland an Legionellen sterben weiß keiner.
Wenn z. B. ein älterer Mensch durch eine von Legionellen verursachte
Lungenentzündung stirbt fragt keiner nach Legionellen im Trinkwasser.
Dieter Schatz
Diese Verordnung wurde durch eine seltsame Lobby initiiert! Sie macht
keinen Sinn in Wohnanlagen, aber wohl in Krankenhäusern, Heimen und
ähnlichen Massenunterkünften. Durch ärztliche Kunsfehler sterben jährlich
über 40000 Menschen. Wieviele Menschen sterben in Deutschland an
Legionellen?
Es gibt auch größere Skandale in der Gesetzgebung, aber dieser dürfte
doch mir Hilfe des Verbraucherschutzes zu beenden sein!
Uwe Wilhelm