Die Medienconcept AG aus Zug in der Schweiz versucht derzeit mit Trickanrufen bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern, Anzeigenaufträge zu generieren. Der Geschäftsführer der Medienconcept AG heißt Bruno Robert Baumgartner.
Trickanruf der Medienconcept AG
Die Medienconcept AG hat wohl recherchiert, dass die jeweils angerufenen Geschäftsleute bereits Anzeigen in Magazinen geschaltet haben und rufen diese Freiberufler und Gewerbetreibende daraufhin an. Am Telefon gibt man sich als Verlag aus, bei dem bereits ein Anzeigenverhältnis besteht. Man teilt mit, für die neue Ausgabe müsse man kurzfristig eine Druckfreigabe erhalten. Daraufhin übersendet die Medienconcept AG ein Fax, auf dem sich die bisher geschaltete Anzeige befindet. Schickt man das Fax zurück, macht die Medienconcept AG ihre Forderungen geltend.
Rechnung der Medienconcept AG
Die Medienconcept AG übersendet dann eine Rechnung über einen Betrag in Höhe von 719,50 EUR. Über den gesamten Zeitraum ist dieser Betrag viermal fällig, sodass sich insgesamt eine Summe in Höhe von 2.878,00 EUR ergibt.
Als Gegenleistung soll angeblich eine Veröffentlichung in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“ der Medienconcept AG erscheinen. Welchen Mehrwert dieser jedoch für die angeblichen Kunden hat, bleibt schleierhaft.
TOP Inkasso GmbH treibt Gelder ein
Zahlt man die Rechnungen der Medienconcept AG nicht, wird die TOP Inkasso GmbH mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Diese ist seit dem Jahre 2014 im Handelsregister von Luzern eingetragen. Es ist daher davon auszugehen, dass dieses Unternehmen lediglich dem Zwecke dient, den Forderungen der Medienconcept AG Wirkung zu verleihen. Die TOP Inkasso GmbH macht neben den ursprünglichen Forderungen auch noch eigene Inkassokosten geltend.
Sind die Forderungen der Medienconcept AG berechtigt?
Die Schreiben der Medienconcept AG und der TOP Inkasso GmbH erwecken den Eindruck, als bestünde eine Pflicht zur Zahlung. Jedoch sollten solche Rechnungen stets geprüft werden. Solche Forderungen lassen sich abwehren.
Hier kann Ihnen die Kanzlei LL-ip aus München behilflich sein, die bereits viele hundert Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber erfolgreich geführt hat:
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