Trendtours:“Ihr Benehmen es ist wirklich empörend, und ich frage mich, ob Ihre Geschäftsleitung über Ihr kundenunfreundliches Verhalten informiert ist.“
Herr Helmut H. schrieb uns am 27.1.12:
auf eine Reservierung einer Reise bekamen wir eine Rückmeldung das man für diese Reise ein Visa braucht….habe ich Trendtours benachrichtigt das wir von dieser Reservierung Abstand nehmen …Wir haben noch keine Anzahlung geleistet …dann bekamen wir eine Stornierungs-Forderung von 320.80..dem habe widersprochen….jetzt kommt heute eine Zahlungserinnerung über den Betrag mit einer frist zum 10.02.12 der reisetermin war für 4.4.12 bitte benachrichtigen Sie mich was ich rechtlich machen muss …mit lieben Grüßen H.H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 27.1.12 an Trendtours weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenman,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 27. Januar 2012.
Vorrangig bitten wir Sie zu beachten, dass Herr H. von Ihnen lediglich eine Beratung und keine Vertretungshandlung wünschte, für welche zudem eine Bevollmächtigung nicht beiliegt. Aus diesem Grunde bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir keine kundenspezifischen Informationen herausgeben werden und können.
Wir sehen uns lediglich dazu in der Lage Ihnen mitzuteilen, dass Herr H. auf eine seiner Anfragen nach der Stornierung der Reise bereits eine Antwort erhalten hat. Des Weiteren weisen wir Sie auf unsere Reiseausschreibung hin, in der explizit Konsular- und Visagebühren aufgeführt sind. Diese Information impliziert selbstverständlich, unabhängig des voraussetzbaren Allgemeinwissens, die Notwendigkeit eines Visums.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen zu Diensten sein konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr trendtours Touristik Reiseteam
i.A. Y. L.
Herr H. schrieb uns am 1.2.12:
Hallo Frau Lauckenmann…..leider hat Trend Tours uns nicht angeschrieben bei dem Gespräch bei dem Anwalt in der Verbraucherzentrale war auch fruchtlos 30€ aber er sagte mit der Anmeldung per Fax wäre der Vertrag entstanden und wir müssen die 320.80€ zahlen …schade …aber so lernt man….mit freundlichen Grüßen G.H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr H.
zunächst möchte ich einmal richtig stellen, dass Sie bei der Verbraucherzentrale waren. Dies ist keine Außenstelle von uns, und unsere Hilfe für Sie ist kostenlos!
Ich möchte Sie bitten, mir genau mitzuteilen, wann Sie das Fax an Trendtours geschickt haben, und wann Sie widerrufen haben!
Ich werde Trendtours dann nochmals anschreiben, denn es ist schon allein ein Unding, dass Trendtours mir schreibt, dass man Sie angeschrieben hätte, Sie aber kein Schreiben erhalten haben!
Herr H. schrieb:
Hallo Frau Lauckenmann habe Ihre Email erhalten und möchte Sie fragen ob es hilft wenn ich Ihnen die vorhandenen Unterlagen faxe???sollen wir der Frist nachkommen bis zum 10.2.12 zahlen????mit freundlichen Grüßen G.H.
Wir schrieben:
Sehr geehrter Herr H.,
das können Sie bitte gerne tun, allerdings habe ich bis Montag keinen Zugriff auf unser Fax.
Bitte teilen Sie mir genau mit, wann Sie das Fax an Trendtours geschickt haben, und wann Sie widerrufen haben!
Dann werde ich Trendtours heute nochmal anschreiben.
Bitte überweisen Sie noch nichts.
Herr H. schrieb:
das Fax müßte am 20.10.11 und die stornierung ungefähr am 30.11.11 gewesen sein, denn am 5.12.11 hat man uns die Stornierung bestätigt Fax hatte ich schon an Sie abgeschickt…kann ich aber montag wiederholen schönes Wochenende G.H.
Verbraucherschutz.de schrieb am 17.2.12 an Trendtours:
Sehr geehrte Frau L.,
ich konnte in Ihren AGB’s die Stornogebühren nachlesen.
Herr H. hatte die Reise am 20.10.11 bei Ihnen gebucht und bat am 30.11.11 um Stornierung.
Obwohl Sie in Ihren AGB’s sehr richtig schreiben, dass zu diesem Stornierungszeitpunkt eine Stornogebühr in Höhe von 20% anfällt, möchte ich Sie auf diesem Wege bitten zu prüfen, ob Sie der Familie H. aus Kulanz entgegenkommen können.
Da die Reise ja erst am 4.4.12 beginnen sollte, liegen zwischen Stornierung und Reisebeginn immerhin 4 Monate, in denen Sie die Reise erneut an einen anderen Kunden vergeben konnten.
Der Verwaltungsaufwand in Ihrem Hause war sicherlich auch nicht so aufwendig, dass dies mit einer Zahlung in Höhe von 320,- Euro abgegolten werde muss. Und für die Familie H. ist das
sehr viel Geld.
Nachdem wir keine Antwort erhielten, schrieben wir am 20.3.12 an Trendtours:
Sehr geehrte Frau L.,
am 17.2.12 bat ich Sie um erneute Prüfung des Vorgangs.
Bis heute haben weder Herr H. noch wir eine Stellungnahme erhalten, und ich möchte Sie bitten, mir diese zeitnah zukommen zu lassen.
Trendtours antwortete am 21.3.17
Sehr geehrter Herr Gunda,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20. März 2012 und mit Erstaunen zur Kenntnis, dass Sie scheinbar keine Stellungnahme von uns erhalten haben sollen.
Gerne verweisen wir Sie auf unsere Antwort vom 30. Januar 2012, in der wir Ihnen mitteilten, dass Herr Lauckenmann in keinem seiner Schreiben eine Vertretutng durch Sie wünschte, sondern Sie lediglich in einer beratenden Funktion zu Rate ziehen wollte. Auch teilten wir Ihnen mit, dass eine Herausgabe von kundenspezifischen Informationen an unbekannte Dritte nicht von uns unterstützt wird.
Wir teilen Ihnen lediglich – und erneut – mit, dass Herr Lauckenmann bereits vor der gewünschten Beratung durch Sie eine Antwort mit allen essentiell notwendigen Begründungen und Auskünften erhalten hat.
Mit nicht näher adjektivierten freundlichen Grüßen
Ihr trendtours Touristik Reiseteam
Y. L.
Wir schrieben am 22.3.17 an Trendtours:
Sehr geehrte Frau L.,
ich hatte Ihre Stellungnahme erhalten, hatte Ihnen aber daraufhin am 17.2. folgende Mail geschickt:
Von: [email protected]
Gesendet: Freitag, 17. Februar 2012 13:07
An: [email protected]
Betreff: WG: Verbraucherschutz.de / WG: WG: Storno-Gebühr von
Trendtours-Touristik
Sehr geehrte Frau L.,
ich konnte in Ihren AGB’s die Stornogebühren nachlesen.
Herr H. hatte die Reise am 20.10.11 bei Ihnen gebucht und bat am 30.11.11 um Stornierung.
Obwohl Sie in Ihren AGB’s sehr richtig schreiben, dass zu diesem Stornierungszeitpunkt eine Stornogebühr in Höhe von 20% anfällt, möchte ich Sie auf diesem Wege bitten zu
prüfen, ob Sie der Familie H.aus Kulanz entgegenkommen können..
Da die Reise ja erst am 4.4.12 beginnen sollte, liegen zwischen Stornierung und Reisebeginn immerhin 4 Monate, in denen Sie die Reise erneut an einen anderen Kunden vergeben konnten.
Der Verwaltungsaufwand in Ihrem Hause war sicherlich auch nicht so aufwendig, dass dies mit einer Zahlung in Höhe von 320,- Euro abgegolten werde muss.
Und für die Familie H. ist das sehr viel Geld.
Vielen Dank im Voraus!
Trendtours antwortete:
Sehr geehrter Herr Gundel,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 22. März 2012.
Ihre Stellungnahme vom 17. Februar 2012 haben wir erhalten. Wie wir Ihnen jedoch bereits in unseren diversen vergangenen Schreiben mitgeteilt haben, wird von uns eine Kenntnis Ihrer Vertreteterstellung für die Familie H. desavouiert. Aus diesem Grunde sehen wir uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dazu in der Lage weitere Informationen und Details den Sachverhalt betreffend Ihnen gegenüber zu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr trendtours Touristik Reiseteam
Y. L.
Wir schrieben:
Sehr geehrte Frau L.,
dann senden Sie Ihre Antwort doch bitte an Herrn H.
Herrn H. möchten wir bitten, uns die Antwort von Trend Tours zukommen zu lassen.
Trendtours schrieb am 22.3.17
Sehr geehrter Herr Gaukelmann,
wir nehmen Bezug auf Ihre erneute Mitteilung vom 22. März 2012.
Herr H. hat – wie bereits mitgeteilt – am 14. Dezember 2011 eine Antwort zu seiner an uns gestellten Anfrage erhalten. Eine weitere Anfrage von Herrn H. liegt uns nicht vor.
Wir bedanken uns für die Beratung von Herrn H. und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr trendtours Touristik Reiseteam
Y. L.
Wir antworteten Trendtours:
Sehr geehrte Frau L.,
Ihr Benehmen es ist wirklich empörend, und ich frage mich, ob Ihre Geschäftsleitung über Ihr kundenunfreundliches Verhalten informiert ist.
Wie Sie unserm vielfältigen Schriftverkehr entnehmen können, ist mein Name „Lauckenmann“ und nicht Herr Gunda und auch nicht Herr Gundel und auch nicht Herr Gaukelmann!
Im Übrigen hatte ich Ihren Geschäftsführer Herrn Scheibel angeschrieben, und auch eine Antwort von diesem erwartet.
Stattdessen erhalte ich seit Wochen völlig inkompetente Antworten von Ihnen.
Ich werde nun in einem Artikel auf Verbraucherschutz.de auf das Verhalten von Trendtours gegenüber seinen Kunden und gegenüber dem Verbraucherschutz.de berichten, und diesen
gesamten Vorgang veröffentlichen.
Trendtours schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir nehmen Bezug auf Ihre erneute Benachrichtigung vom 22. März 2012.
Vorab bitten wir Sie zu beachten, dass es sich bei dem Vornamen „Y.“ keineswegs um einen solchen des weiblichen Geschlechts handelt, sondern die korrekte bretonische Schreibweise eines männlichen Vornamens ist.
Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass der Name unseres Geschäftsführers auch nicht „Herr Scheibel“ lautet. Wie Sie unserer mannigfaltigen Korrespondenz entnehmen können, ist der korrekte Name „Herr Scheidel“. Ebenfalls gehen wir fest davon aus, dass Ihnen der Umstand bekannt ist, dass die Vielzahl der Betätigungsfelder eines Geschäftsführers üblicherweise keine persönlichen Beantwortungen eingehender Anfragen zulassen und dies auch nicht vorausgesetzt werden kann.
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass wir ob Ihrer durchweg unprofessionellen Bearbeitung des vorliegenden Sachverhaltes äußerst irritiert sind. Wir teilten Ihnen mehrfach mit, dass die Konsultation durch Herrn H. lediglich eine Beratungshandlung mit sich brachte und keine Vertretungsvollmacht inkludierte. Den Hinweis auf bestehende Datenschutzrichtlinien haben Sie nicht beachtet. Bezüglich unserer nicht gänzlich humorfreien weiteren Bearbeitung Ihrer immer wiederkehrenden Anfragen, die in steter Monotonie unablässig die vorstehende Situation unbeachtet ließen, teilten wir Ihnen mit, dass uns eine Informationsweitergabe an unberechtigte Dritte nach wie vor nicht möglich ist.
Wie wir Ihnen bereits zu verstehen gaben, hat Herr H. eine adäquate Beantwortung seines persönlich an uns gerichteten Anliegens erhalten. Weitere Anfragen von Seiten des hierbei betroffenen Kunden liegen uns nicht vor.
Wie Ihnen jedoch bereits bekannt wurde, hat der benannte Kunde einen Vertrag und eine verbindliche Reisebuchung bei uns abgeschlossen. Durch einen Rücktritt vor Reisebeginn, werden hierbei die unsererseits entstandenen Kosten auf den Verursacher umgelegt.
Sollten Sie wider Erwarten doch noch eine Vertretungsvollmacht vorlegen oder sollte sich Herr H. erneut persönlich an uns wenden, so werden wir uns selbstverständlich gerne noch einmal inhaltlich mit diesem Sachverhalt beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr trendtours Touristik Reiseteam
i. A. Y. L.
Wir schrieben Herrn H.:
Sehr geehrter Herr H.
da Trendtours trotz mehrfacher Aufforderung doch bitte Kontakt mit Ihnen direkt aufzunehmen, dies mit fadenscheinigen Gründen bisher nicht getan hat, lassen Sie mir bitte eine Vollmacht zukommen:
„Hiermit bevollmächtige ich die Trendtours Touristik, dem Verbraucherschutz.de, Frau Lauckenmann,
Auskünfte über meine Vertragsangelegenheiten zu erteilen“
Wir schrieben an Trendtours:
Sehr geehrter Herr L.,
nachstehend finden Sie die Vollmacht von Herrn H..
Ich möchte Sie bitten, mir nun zu meiner Mail vom 22.3.12 eine Antwort zukommen zu lassen.
Trendtours antwortete:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 22. März 2012.
Wir weisen Sie vorab darauf hin, dass die in Ihrer E-Mail – in jederzeit editierbarer Textform – eingetragene Bevollmächtigung keine zweifelsfreie Vertretungsstellung erkennen lässt. Gleichwohl bitten wir Sie zu beachten, dass es sich hierbei keineswegs wie in Ihrer E-Mail an Herrn H.angegeben, um „fadenscheinige Gründe“ handelt, sondern um die Wahrung der auch für Sie geltenden Datenschutzrichtlinien. Wir bedauern, dass Sie die mehrfachen Hinweise hierzu nicht wahrgenommen haben. Zudem haben Sie keineswegs „mehrfach“ darum gebeten, mit Herrn H. Kontakt aufzunehmen. Dieser Wunsch Ihrerseits erfolgte in der vorletzten E-Mail vom 22. März 2012 erstmalig. Vorher geltende Aufforderungen bedingten eine Kontaktaufnahme und Informationsweitergabe über Sie, welche wir aus vorgenannten Gründen ablehnten. Wir bitten Sie hierbei um Richtigstellung bei der Familie H.
Dennoch sehen wir uns unter Voraussetzung von Treu und Glauben dazu in der Lage, eine Bevollmächtigung für benannten Kunden zu Ihren Gunsten anzunehmen.
Am 20. Oktober 2011 buchte die Familie H. via Faxbuchung bei uns eine Reise nach „Moskau & St. Petersburg“. Diese Reise wurde am 02. Dezember 2011 via E-Mail ohne Angabe von Gründen durch Herrn H. storniert. Nach Erhalt unserer Stornobestätigung und Stornogebührenrechnung erhielten wir eine erneute E-Mail vom 10. Dezember 2011, in welcher die Zahlung des Betrages abgelehnt wurde, bis eine Rücksprache mit der Verbraucherzentrale erfolgt ist.
Am 13. Dezember 2011 erfolgte eine erneute E-Mail mit Begründung der Stornierung. Am 14. Dezember 2011 sandte unser Mitarbeiter Daniel D. eine Antwort per E-Mail mit Erklärung, weshalb die Stornierungsgebühren erhoben werden.
Im Anschluss daran wurde von Ihnen das erste Schreiben am 27. Januar 2012 an uns gesandt, deren Beantwortungen Ihnen bekannt sind. Am 10. Februar 2012 wurde uns von Herrn H. der ausstehende Betrag überwiesen.
Bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass getätigte Buchungen verbindlich reserviert und – in Erwartung der sicheren Teilnahme des Reisenden – bereits frühzeitig vorausbezahlt werden. Im Falle dieser Stornierung standen uns die besagten Plätze nicht mehr für einen Weiterverkauf zur Verfügung, da diese Kontingente an unsere Partnerunternehmen zurückgegeben werden mussten. Die hierbei entstandenen Kosten können von uns nicht getragen werden und werden – gemäß den vorliegenden AGB – an den Kunden weitergegeben.
Wir bedauern die Stornierung der Familie H, sehr, sehen uns jedoch in unserer Rolle als Reisediscounter auch nicht dazu in der Lage die erhobenen Stornierungsgebühren zu erstatten.
Dies teilten wir Herrn H. auch in unserer E-Mail vom 14. Dezember 2011 mit und gaben zudem den Ratschlag die entstandenen Kosten bei einer etwaigen Reiserücktrittsversicherung – deren Abschluss wir mit jeder Reisebuchung empfehlen, da Krankheitsfälle und Unwägbarkeiten im täglichen Leben jederzeit vorkommen können – einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr trendtours Touristik Reiseteam
i. A. Y. L.