„Ich bin der Empfehlung des vorläufigen Insolvenzverwalters gefolgt und habe meine Forderungen gegen beide Hotels per Anwalt durchgesetzt.“
Herr Martin V. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich bin auch Betroffener der Topdealsschieflage mit 2 Gutscheinen. Ich kann Ihnen berichten, dass ich mich nicht an Topdeals, resp. Herrn Schilling gewandt habe, sondern der Empfehlung des vorl. Insolvenzverwalters gefolgt bin und meine Forderungen gegen beide Hotels per Anwalt durchgesetzt habe. In einem Fall habe ich eine Einladung den Aufenthalt lt. Gutschein in dem Hotel zu verbringen. Im zweiten Fall wird der Aufenthalt im Hotel zwar abgelehnt, dafür wird uns aber der volle Gutscheinbetrag erstattet.
Die Hotels wissen nämlich sehr wohl, dass der Gutscheininhaber im Recht ist und vermeiden durch Anerkenntnis im vorgerichtlichen Verfahren einen Prozess, der nur noch weitere Kosten verursachen würde und dann mit Aktenzeichen auch in den Urteilsdatenbanken auftauchen würde. Der Gutschein muss allerdings auf ein bestimmtes Hotel lauten, da dann durch den gewonnen Bietvorgang ein Vertrag mit diesem Hotel zustande gekommen ist. Es gibt auch Gutscheine für ein unbestimmtes Hotel weltweit, wo dieses nicht gilt.
Zum Stand des Insolvenzverfahrens kann man sich hier informieren: insolvenz1.com/Topdeals+Gmbh-Hamburg-Insolvenz.html . Noch wird geprüft, ob überhaupt genügend Masse vorhanden ist, da ansonsten das Verfahren abgewiesen wird.
Zur Rechtslage gibt es mehrere Urteile und Kommentare in vergleichbarer Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Martin V.
Herr Martin V. hatte sich an diesen Anwalt gewandt:
Rechtsanwälte Dr. Tauchert und Kollegen
Lohstr. 9
77704 Oberkirch
Telefon 0 78 02 / 92 750
Telefax 0 78 02 / 57 31
kanzlei-tauchert.de
24.04.2017 Hotel Domicil Schönebeck GmbH Inhaber Herr Rainer Gehlhaus in 39218 Schönebeck
Friedrichstr. 98 a hat die Annahme des Gutscheines von Top Deals verweigert.
Auf den Mahnbescheid hat er Widerspruch eingelegt.
Hier gibts weiter Infos: https://verbraucherschutz.de/?s=topdeals
Habe 2 x a.800€ Gutschein gültig bis 31,12,2017 +heute das für je 13 Nächte in Kroatien.
von.09,03,2015
Welche Frage verbindet sich mit dem Eintrag? Gibt es Probleme mit der Einlösung? Ggfs. hilft der oben genannte Anwalt oder auch andere, die sich auf Reiserecht spezialisiert haben.
Hallo Martin,hast Du evtl die AGB von topdeals mit ausgedruckt?
Ich hatte einen schweren Unfall mit op und habe die GS bei topdaels im Account stehenlassen
und immer beu Buchung nur den den GS ausgedrucktß
Schlusskommentar zum Beitrag vom 21.10.16: Recht bleibt Recht,man muss nur beharrlich bleiben. Nach Zustellung der Klage durch das Amtsgericht wurde der volle Gutscheinbetrag überwiesen.
Das zweite Hotel hat uns Anfang November die Gutscheinleistung erbracht. Wir wurden freundlich empfangen und waren sehr zufrieden.
Ergänzung zum neuen Beitrag vom 01.09.2016:
Die Einlösung des Gutscheines beim erstgenannten Hotel erfolgt demnächst.
Das zweite Hotel hat doch nicht bezahlt. Die Klage ist beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Habe mich an die Insolvenzverwalter Schwierholz – Jarchow – Scholz gewandt. Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Alle Betroffenen sollten bis zum 15.11.2016 ihre Forderungen bei diesem Insolvenzverwalter einreichen. Dazu gibt es ein Formular vom Verwalter. Diese Anmeldung kann auch per Fax eingereicht werden. Am 15.12.16 wird das Gericht entscheiden.