„Das Hotel teilte mir mit, dass topdeals.de den Betrag nicht bezahlt bzw. niemand erreichbar wäre“
Herr Anton S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe am 07.05.2015 bei dem Online Auktionator „topdeals.de“ einen Gutschein für 4 Tage für 2 Pers. inkl. Frühstück ersteigert und bezahlt, Gutschein ist gültig bis 31.01.2017.
Als ich jetzt den Gutschein einlösen wollt teile mir das Hotel mit das topdeals.de den Betrag nicht bezahlt bzw. niemand erreichbar wäre, und ich topdeals.de kontaktieren sollte und den Betrag zurückfordern soll.
Nur leider ist dort niemand mehr erreichbar.
Anschrift von www.topdeals.de
topdeals GmbH
Hoheluftchaussee 95
20253 Hamburg
Telefon:040 609438220
im Voraus vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Anton S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Wir haben die Firma heute mit einem Vorgang eines anderen betroffenen Verbrauchers angeschrieben
und werden den Vorgang veröffentlichen, wenn wir bis zum 27.5.16 keine Antwort erhalten.
Bitte erstatten Sie Anzeige.
Kontaktdaten laut Denic:
Benny Schilling
OrganisationBS Solutions GmbH
Hoheluftchaussee 95
20253 Hamburg
Telefon+49 40 609438250
Telefax+49 40 609438219
E-Mail:[email protected]
Da wir keine Antwort erhielten, können wir den Verbrauchern nur empfehlen, Anzeige gegen Herrn Schilling zu erstatten.
Hallo,
ich hatte sehr schnell von der Pleite erfahren und umgehend Anzeige erstattet. Von meinem Mastercardanbieter ist mir alles erstattet worden. Nur leider von der Staatsanwaltschaft in Hamburg habe ich nie etwas gehört. Das ist eben die Justiz in Hamburg.
Nachtrag zu meinem Kommentar vom 18.10.2016:
Ein Hotel hat uns ein vernünftiges Gegenangebot gemacht, ein Hotelier schweigt und der Brief von der Appartmentanlage in Binz ist eine einzige Frechheit, weswegen ich diesen Brief auch dem zuständigen Fremdenverkehrsverein zur Verfügung gestellt habt. So geht man wohl nicht mit „Gästen“ um. Die Dealgeber suchen ja offensichtlich neue (Stamm-) Kunden. Sonst würde man sich auf ein solches Verlustgeschäft nicht einlassen. Und so geht das nun schon mal gar nicht.
Hallo Martina, mit „Sonst würde man sich auf ein solches Verlustgeschäft nicht einlassen“ ist die Reaktion der Hotels treffend beschrieben. Einerseits lässt man sich auf 1 € – Lockangebote auf Seiten wie Topdeals ein, andererseits läßt man die „Gäste“ im Regen stehen, wenn der Schuss nach hinten losgegangen ist. Aber anscheinend wurden die Namen der Hotels noch nicht ausreichend in die Presse gebracht, was auf die Angst der Geschädigten vor Repressalien zurückzuführen ist. Auch ich habe bisher auch auf Nennung der Namen verzichtet. Werde mal den Anwalt fragen.
https://verbraucherschutz.de/topdeals-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/comment-page-1/#comment-70496
Hier gibt es Hiweise, wie man doch zum Erolg kommen kann.
Falls es jemanden interessiert: Das Insolvenzverfahren wurde am 22.09.2016 eröffnet!
Ergänzung zu meinem Kommentar vom 09.09.2016: Ich habe alle drei Anbieter angeschrieben und Ihnen eine Frist von 14 Tagen gesetzt, mit der Bitte mir eine Lösung anzubieten, mit der beide Seiten leben können. Nur einer hat geantwortet, aber mit einem inakzeptablen Angebot und „auf die Tränendrüse drücken“. Mir ist bekannt, dass die Deal-Geber höchstens 50% des Betrages erhalten, die der Deal-Nehmer bezahlt. Also was will der mir erzählen von Kosten für Personal, Sozialversicherung, Steuer…? Er hätte nur 30 Euro erhalten. Wie hätte er die Summe denn dem Finanzamt erklärt? Zwei Nächte für 30 Euro mit Frühstück. Veräppeln kann ich mich alleine.
Über meine Rechtsschutzversicherung habe ich nun die Unterstützung eines kostenlosen Rechtsmediators bekommen, der mit einem anderen Hotel erstmal Kontakt aufnimmt. Der Gang zum Rechtsanwalt hätte mich pro Gutschein (da drei verschiedene Vertragspartner) jeweils 150 Euro Selbstbeteiligung gekostet. Den kostenlosen Service meiner Rechtsschutzversicherung finde ich klasse. Denn 150 Euro wäre jeweils mehr als das Doppelte von dem was ich bezahlt habe. Sinn?
Ich habe erst diese Woche festgestellt, daß mein Gutschein für eine Ferienwohnung am Bodensee nicht eingelöst wird. Die Besitzer weigern sich. Weiss man schon was Neues. Ist das Verfahren schon eröffnet. Muss ich die Ferienwohnungsbesitzer verklagen?
Hallo Johanna, wenn auf dem Gutschein nur die eine FeWo zur Einlösung benannt ist, hat der Besitzer die Gutscheinleistung zu erbringen und ist deshalb BEKLAGTER. vgl. meine vorherigen Kommentare. Die Hotels,bzw. Leitungsanbieter stellen nach wie vor auf stur bis dann der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, Dann kommt Bewegung in die Sache. Man leistet nur wenn man verklagt wird auch wenns dann teurer wird. Die meisten Geschädigten verzichten leider auf den Rechtsweg und das spielt den Hotels bares Geld in die Taschen.
Auch ich habe heute von der Appartmentanlage erfahren, dass ich meinen Gutschein in Binz nicht mehr einlösen kann. Und ich besitze noch zwei Hotelgutscheine (Leipzig und Altmark), schöner Mist. Insgesamt etwa 220 Euro in den Sand gesetzt. Aber ich werde zum Anwalt gehen, Rechtsschutz habe ich Gott sei Dank schon ewig. Die Zeit zum Geld zurück holen ist leider auch verstrichen. Ob das was nützen würde ist aber wohl eh fraglich, wenn der Topf leer ist. Erstmal werde ich in der Internet-Wache der Polzei Anzeige erstatten.
Hallo Martina, beachtet dabei, dass sich der Anspruch nicht gegen Topdeals, sondern gegen das einzelne auf dem Gutschein benannte Hotel, bzw. die Anlage richtet. Vgl.meine weiteren Kommentare und den neuen Artikel zum ThemaTopdeals
Auch ich habe heute mit Schrecken vom Hotel Habichstein in Alexisbad diese Nachricht erhalten, dass topdeals insolvent ist.
Besitze noch einen 2. Gutschein für Sellin, den ich wohl nun auch vergessen kann. Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht und einen RA einschalten, würde vermutlich die Kosten der Gutscheine übersteigen.
Wie und wo kann ich den Insolvenzverwalter erreichen, um doch noch mein Geld zurück zu bekommen?
Wer kann helfen?
insolvenz1.com/Topdeals+Gmbh-Hamburg-Insolvenz.html
HAllo Eva, hier ist alles wichtige zur Insolvenz zu erfahren. Das IV ist noch nicht eröffnet,
insolvenz1.com/Topdeals+Gmbh-Hamburg-Insolvenz.html
Her gibts die notwendigen Infos. Das IV ist derzeit noch nicht eröffnet.
Ich habe ebenfalls zwei Hotelgutscheine ersteigert am 26.01.2016 und wollte den einen heute einlösen ,leider bekam auch ich vom Hotel die Antwort, dass keine Gutscheine von topdeal mehr angenommen werden, da keine Zahlung erfolgte, den zweiten Gutschein habe ich verschenkt, schöne Blamage, melden tut sich bei topdeal keiner, was kann ich tun?…an wen kann ich mich wenden?
LG
Helga Bach
Rechtsanwalt einschalten , mir hats geholfen. Zumindest in einem von zwei Fällen.
Hallo, Martin,
es wäre sicher interessant und von Vorteil für einige Geschädigte, den Anwalt, der bereits erfolgreich ein Verfahren durchgefochten hat zu erfahren.
Gerne nehme ich die Kontaktdaten der erfolgreichen Kanzlei unter 0176 7554 0492 entgegen
Hans-Dieter Müller
https://verbraucherschutz.de/topdeals-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
Hallo an )Hans-Dieter und alle die noch Interesse haben. Unter obiger Überschrift habe ich ein neues Thema eröffnet, wo alle erforderlicchen Angaben gemacht sind !!!
Nachtrag zum Kommentar vom 19.07. : Auch das zweite Hotel hat eingesehen, dass der Gutscheininhaber im Recht ist und erstattet deshalb den Gutscheinbetrag. Wichtig ist dabei, dass der Gutschein nur auf ein bestimmtes Hotel lautet.
Auch ich habe einen nicht einlösbaren Gutschein. Die Dame an der Hotelrezeption hat in einem sehr schnippischen Ton geschrieben und hat die Buchung storniert. Wie soll ich da weiter verfahren? Könnte man gemeinsam einen RA über die Verbraucherzentrale einschalten?
Hallo, 1. Rechtsanwalt einschalten, zweckmäßig mit Rechtsschutz, denn es wird teuer, wenn es schief läuft. 2. Dazu müßte jemand sich als Kontaktfrau/mann zur Verfügung stellen für jeweils ein Hotel, zweckmäßig das mit der höchsten Zahl an nicht eingelösten Gutscheinen. Dies wäre ggfs. beim Insolvenzverwalter per Anwalt zu erfahren, der aber zunächst finanziert werden muss, ob das Rechtsschutzversicherungen akzeptieren ist nicht bekannt.
Hallo Ilona,, also ich habe mit einem Hotel in Dresden bis dato Gute Erfahrungen gemacht. Allerdings hat dieses Hotel dei der Buchung Anfang März sofort den Gutschein verlangt und anscheinend auch noch von Topdeals bezahlt bekommen. Bei zwei weiteren Hotels in L und SW läuft derzeit über den Anwalt das noch außergerichtliche Verfahren. Das ist, wenn übehaupt, die einzige Sprache diedie Hotels verstehen. Man braucht halt den Rechtsschutz dazu.
Ich habe 5 Gutscheine bei topdeals ersteigert. Die Firma ist nicht erreichbar, weder telefonisch noch per Email.
Die Hotels teilten mir mit, dass topdeals nicht mehr in der Lage ist die Gutscheine zu honorieren.
Wie kann ich meine Ausgaben in höhe von € 390,04 zurückbekommen.
Bitte nennen sie mir welche Möglichkeiten gibt es.
Danke
Vom Insolvenzverwalter habe ich eine Nachricht, dass alle Gläubiger die Gelegenheit erhalten ihre Forderungen anzumelden, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird (frühestens Mitte August). Allerdings geht die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Hotels leisten müssen um dann beim Vermittler Topdeals das Geld einzutreiben. Also zum Anwalt mit Rechtsschutz, andere Sprache verstehen die Hotels nicht.
Aussicht auf Erfolg haben m.E. aber nur die Gutscheine, die nur ein bestimmtes Hotel betreffen, nicht aber die für weltweit unzählige Hotels geltenden. Dort hatman nämlich keinen konkreten Schuldner.
Hallo,
siehe Kommentar vom 05.07.16 um 14.44 Uhr ( eine Möglichkeit )
Dieter
Gestern, am 7.7. ging mir eine Nachricht von RA Schwierholz als vorläufigem Insolvenzverwalter zu, wonach alle Gläubiger Gelegenheit bekommen ihre Forderungen anzumelden, sofern nach Prüfung der Gesamtsituation im Aug/Sept. tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Es wird auch immer noch empfohlen, hartnäckig die Einlösung zu fordern. Zweckmäßig mit Anwalt.
Hallo Leute,
habe mit 4 Gutscheinen das Problem der Nicht-Einlösung. Habe ber einen guten Tipp.
Habe immer über Pay-Pal bezahlt und die können 6 Monate lang das Geld zurück verlangen.
Bei mir hat es in 3 Fällen geklappt. Der4. Fall war leider älter als 6 Monate.
Versucht euer Glück und kontaktiert Pay-Pal.
an Lydia
Das ist ein erstes Anzeichen von Schwäche, denn mir wurde dies vor einigen Tagen noch strikt und selbstherrlich abgelehnt. Der Insolvenzverwalter, RA Veit Schwierholz, empfiehlt hartnäckig zu bleiben und möglichst per Anwalt den Anspruch durchsetzen lassen. Was ich für meine 2 Fälle auch gemacht habe.
Habe ebenfalls einen Hotelgutschein ersteigert und die Nachricht vom Hotel erhalten, dass dieser nicht mehr eingelöst werden kann. Das Hotel bot mir aber an, dass ich für den ersteigerten Preis das Wochenende buchen kann. Den gezahlten Betrag muss ich selbst bei Herrn Schilling geltend machen.
Zusatz zum Kommentar von19:51h. Nur das Hotel ist aktiv legimiert gegen Herrn Schilling vorzugehen lt. herrschender Rechtsauffassung, Da ist ja für den einzelnen ja auch nicht viel zu holen, weswegen die Hotels ihre Aufabe an die Gäste abwälzen wollen.
Hotels, die solchen „Service“ pflegen, sollte man in Zukunft meiden. Wir haben dieses in Dresden auch erlebt. Dieses Hotel und das Unternehmen werden uns nicht mehr als Gäste begrüssen können, egal als Gutscheininhaber oder Normalbucher. Nur so lässt sich ein Unternehmen zu einem freundlichen Umgang mit seinen Kunden bewegen. Liebe Grüsse Ilona