„Das Hotel teilte mir mit, dass topdeals.de den Betrag nicht bezahlt bzw. niemand erreichbar wäre“
Herr Anton S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe am 07.05.2015 bei dem Online Auktionator „topdeals.de“ einen Gutschein für 4 Tage für 2 Pers. inkl. Frühstück ersteigert und bezahlt, Gutschein ist gültig bis 31.01.2017.
Als ich jetzt den Gutschein einlösen wollt teile mir das Hotel mit das topdeals.de den Betrag nicht bezahlt bzw. niemand erreichbar wäre, und ich topdeals.de kontaktieren sollte und den Betrag zurückfordern soll.
Nur leider ist dort niemand mehr erreichbar.
Anschrift von www.topdeals.de
topdeals GmbH
Hoheluftchaussee 95
20253 Hamburg
Telefon:040 609438220
im Voraus vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Anton S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Wir haben die Firma heute mit einem Vorgang eines anderen betroffenen Verbrauchers angeschrieben
und werden den Vorgang veröffentlichen, wenn wir bis zum 27.5.16 keine Antwort erhalten.
Bitte erstatten Sie Anzeige.
Kontaktdaten laut Denic:
Benny Schilling
OrganisationBS Solutions GmbH
Hoheluftchaussee 95
20253 Hamburg
Telefon+49 40 609438250
Telefax+49 40 609438219
E-Mail:[email protected]
Da wir keine Antwort erhielten, können wir den Verbrauchern nur empfehlen, Anzeige gegen Herrn Schilling zu erstatten.
Guten Morgen,
auch ich wollte gestern den Gutschein von Top Deals im Hotel Habichtstein in Alexisbad einlösen und es ist nicht mehr möglich. Für 4 Tage/3 Nächte ist der Gutschein futsch.
Man sagte mir, das Hotel ist unter neuer Leitung und der „alte“ Betreiber wäre spurlos verschwunden.
Die neue Leitung erkennt den Gutschein nicht an.
Wenn jemand eine Info / Erfahrung gemacht hat wie man sein Geld wieder bekommt, bitte Info.
[email protected]
Schönes Wochenende.
Rechtsanwalt Rittmann in Oberkirch, hat, wenn die Anbieter nicht vorher seiner Aufforderung, dem Kunden den Aufenthalt anzubieten oder andernfalls den Gutscheinwert zu erstatten, nachgekommen sind, vor Gericht mit seiner Argumentation, der Aussteller des Gutscheins sei das Hotel, topdeals sei der Vermittler, deren Insolvenz sei also ohne Bedeutung für die Gültigkeit des Gutscheins, recht bekommen.
Hallo Hannibal,
würde gern in ähnlicher Angelegenheit Kontakt mit Rechtsanwalt Rittmann aufnhemen. Können Sie mir bitte den Kontakt vermitteln?
A.Hennig
Finger weg von Rechtsanwalt Rittmann in Oberkirch!!! Ich habe die Kanzlei mit meinen zwei topdeals-Fällen beauftragt, sie haben mir auch versprochen sich für mich ergfolgreich einzusetzen. Das Ende vom Lied: ich habe weitere 200 Euro an die Kanzlei zahlen müssen, weil sie erfolglos blieben. Großer Reinfall also, so hält sich eine Kanzlei gut über Wasser!
A.Hennig
Ich hatte meine Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet. Die wurden abgelehnt. Vom Insolvenzverwalter liegt jetzt ein Rechtsgutachten vor, das die Hotels in der Pflicht sieht. Dieses Rechtsgutachten habe ich im Mai an die Hotels geschickt und die Rückzahlung meiner Gutscheinausgaben gefordert. Bis auf ein Hotel habe ich mein Geld zurück bekommen. Dieses Hotel wird jetzt per Mahnverfahren zur Zahlung aufgefordert.
Hallo Hajo,
habe auch einen Gutschein von Topdeals gekauft, und jetzt erfahren, das die insolvent sind. Das Hotel will mir weder die Buchung anerkennen, noch den Betrag erstatten. Haben Sie noch das Rechtsgutachten und falls ja, könnten Sie mir dies per Email zuleiten?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Helmut Towé
Email: [email protected]
Mir wurde heute v schloss Habichtstein on Alexisbaditgeteilt, dass man v Topdeal keine Gutscheine Annette obwohl dieser bis 31.12
2018 gilt, man hätte v topdeal auch kein Geld bekommen.