„Das Hotel teilte mir mit, dass topdeals.de den Betrag nicht bezahlt bzw. niemand erreichbar wäre“
Herr Anton S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe am 07.05.2015 bei dem Online Auktionator „topdeals.de“ einen Gutschein für 4 Tage für 2 Pers. inkl. Frühstück ersteigert und bezahlt, Gutschein ist gültig bis 31.01.2017.
Als ich jetzt den Gutschein einlösen wollt teile mir das Hotel mit das topdeals.de den Betrag nicht bezahlt bzw. niemand erreichbar wäre, und ich topdeals.de kontaktieren sollte und den Betrag zurückfordern soll.
Nur leider ist dort niemand mehr erreichbar.
Anschrift von www.topdeals.de
topdeals GmbH
Hoheluftchaussee 95
20253 Hamburg
Telefon:040 609438220
im Voraus vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Anton S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Wir haben die Firma heute mit einem Vorgang eines anderen betroffenen Verbrauchers angeschrieben
und werden den Vorgang veröffentlichen, wenn wir bis zum 27.5.16 keine Antwort erhalten.
Bitte erstatten Sie Anzeige.
Kontaktdaten laut Denic:
Benny Schilling
OrganisationBS Solutions GmbH
Hoheluftchaussee 95
20253 Hamburg
Telefon+49 40 609438250
Telefax+49 40 609438219
E-Mail:[email protected]
Da wir keine Antwort erhielten, können wir den Verbrauchern nur empfehlen, Anzeige gegen Herrn Schilling zu erstatten.
Guten Morgen,
auch ich wollte gestern den Gutschein von Top Deals im Hotel Habichtstein in Alexisbad einlösen und es ist nicht mehr möglich. Für 4 Tage/3 Nächte ist der Gutschein futsch.
Man sagte mir, das Hotel ist unter neuer Leitung und der „alte“ Betreiber wäre spurlos verschwunden.
Die neue Leitung erkennt den Gutschein nicht an.
Wenn jemand eine Info / Erfahrung gemacht hat wie man sein Geld wieder bekommt, bitte Info.
[email protected]
Schönes Wochenende.
Rechtsanwalt Rittmann in Oberkirch, hat, wenn die Anbieter nicht vorher seiner Aufforderung, dem Kunden den Aufenthalt anzubieten oder andernfalls den Gutscheinwert zu erstatten, nachgekommen sind, vor Gericht mit seiner Argumentation, der Aussteller des Gutscheins sei das Hotel, topdeals sei der Vermittler, deren Insolvenz sei also ohne Bedeutung für die Gültigkeit des Gutscheins, recht bekommen.
Hallo Hannibal,
würde gern in ähnlicher Angelegenheit Kontakt mit Rechtsanwalt Rittmann aufnhemen. Können Sie mir bitte den Kontakt vermitteln?
A.Hennig
Finger weg von Rechtsanwalt Rittmann in Oberkirch!!! Ich habe die Kanzlei mit meinen zwei topdeals-Fällen beauftragt, sie haben mir auch versprochen sich für mich ergfolgreich einzusetzen. Das Ende vom Lied: ich habe weitere 200 Euro an die Kanzlei zahlen müssen, weil sie erfolglos blieben. Großer Reinfall also, so hält sich eine Kanzlei gut über Wasser!
A.Hennig
Ich hatte meine Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet. Die wurden abgelehnt. Vom Insolvenzverwalter liegt jetzt ein Rechtsgutachten vor, das die Hotels in der Pflicht sieht. Dieses Rechtsgutachten habe ich im Mai an die Hotels geschickt und die Rückzahlung meiner Gutscheinausgaben gefordert. Bis auf ein Hotel habe ich mein Geld zurück bekommen. Dieses Hotel wird jetzt per Mahnverfahren zur Zahlung aufgefordert.
Hallo Hajo,
habe auch einen Gutschein von Topdeals gekauft, und jetzt erfahren, das die insolvent sind. Das Hotel will mir weder die Buchung anerkennen, noch den Betrag erstatten. Haben Sie noch das Rechtsgutachten und falls ja, könnten Sie mir dies per Email zuleiten?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Helmut Towé
Email: [email protected]
Mir wurde heute v schloss Habichtstein on Alexisbaditgeteilt, dass man v Topdeal keine Gutscheine Annette obwohl dieser bis 31.12
2018 gilt, man hätte v topdeal auch kein Geld bekommen.
Hallo,
ich hatte sehr schnell von der Pleite erfahren und umgehend Anzeige erstattet. Von meinem Mastercardanbieter ist mir alles erstattet worden. Nur leider von der Staatsanwaltschaft in Hamburg habe ich nie etwas gehört. Das ist eben die Justiz in Hamburg.
Nachtrag zu meinem Kommentar vom 18.10.2016:
Ein Hotel hat uns ein vernünftiges Gegenangebot gemacht, ein Hotelier schweigt und der Brief von der Appartmentanlage in Binz ist eine einzige Frechheit, weswegen ich diesen Brief auch dem zuständigen Fremdenverkehrsverein zur Verfügung gestellt habt. So geht man wohl nicht mit „Gästen“ um. Die Dealgeber suchen ja offensichtlich neue (Stamm-) Kunden. Sonst würde man sich auf ein solches Verlustgeschäft nicht einlassen. Und so geht das nun schon mal gar nicht.
Hallo Martina, mit „Sonst würde man sich auf ein solches Verlustgeschäft nicht einlassen“ ist die Reaktion der Hotels treffend beschrieben. Einerseits lässt man sich auf 1 € – Lockangebote auf Seiten wie Topdeals ein, andererseits läßt man die „Gäste“ im Regen stehen, wenn der Schuss nach hinten losgegangen ist. Aber anscheinend wurden die Namen der Hotels noch nicht ausreichend in die Presse gebracht, was auf die Angst der Geschädigten vor Repressalien zurückzuführen ist. Auch ich habe bisher auch auf Nennung der Namen verzichtet. Werde mal den Anwalt fragen.
https://verbraucherschutz.de/topdeals-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/comment-page-1/#comment-70496
Hier gibt es Hiweise, wie man doch zum Erolg kommen kann.
Falls es jemanden interessiert: Das Insolvenzverfahren wurde am 22.09.2016 eröffnet!
Ergänzung zu meinem Kommentar vom 09.09.2016: Ich habe alle drei Anbieter angeschrieben und Ihnen eine Frist von 14 Tagen gesetzt, mit der Bitte mir eine Lösung anzubieten, mit der beide Seiten leben können. Nur einer hat geantwortet, aber mit einem inakzeptablen Angebot und „auf die Tränendrüse drücken“. Mir ist bekannt, dass die Deal-Geber höchstens 50% des Betrages erhalten, die der Deal-Nehmer bezahlt. Also was will der mir erzählen von Kosten für Personal, Sozialversicherung, Steuer…? Er hätte nur 30 Euro erhalten. Wie hätte er die Summe denn dem Finanzamt erklärt? Zwei Nächte für 30 Euro mit Frühstück. Veräppeln kann ich mich alleine.
Über meine Rechtsschutzversicherung habe ich nun die Unterstützung eines kostenlosen Rechtsmediators bekommen, der mit einem anderen Hotel erstmal Kontakt aufnimmt. Der Gang zum Rechtsanwalt hätte mich pro Gutschein (da drei verschiedene Vertragspartner) jeweils 150 Euro Selbstbeteiligung gekostet. Den kostenlosen Service meiner Rechtsschutzversicherung finde ich klasse. Denn 150 Euro wäre jeweils mehr als das Doppelte von dem was ich bezahlt habe. Sinn?
Ich habe erst diese Woche festgestellt, daß mein Gutschein für eine Ferienwohnung am Bodensee nicht eingelöst wird. Die Besitzer weigern sich. Weiss man schon was Neues. Ist das Verfahren schon eröffnet. Muss ich die Ferienwohnungsbesitzer verklagen?
Hallo Johanna, wenn auf dem Gutschein nur die eine FeWo zur Einlösung benannt ist, hat der Besitzer die Gutscheinleistung zu erbringen und ist deshalb BEKLAGTER. vgl. meine vorherigen Kommentare. Die Hotels,bzw. Leitungsanbieter stellen nach wie vor auf stur bis dann der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, Dann kommt Bewegung in die Sache. Man leistet nur wenn man verklagt wird auch wenns dann teurer wird. Die meisten Geschädigten verzichten leider auf den Rechtsweg und das spielt den Hotels bares Geld in die Taschen.
Auch ich habe heute von der Appartmentanlage erfahren, dass ich meinen Gutschein in Binz nicht mehr einlösen kann. Und ich besitze noch zwei Hotelgutscheine (Leipzig und Altmark), schöner Mist. Insgesamt etwa 220 Euro in den Sand gesetzt. Aber ich werde zum Anwalt gehen, Rechtsschutz habe ich Gott sei Dank schon ewig. Die Zeit zum Geld zurück holen ist leider auch verstrichen. Ob das was nützen würde ist aber wohl eh fraglich, wenn der Topf leer ist. Erstmal werde ich in der Internet-Wache der Polzei Anzeige erstatten.
Hallo Martina, beachtet dabei, dass sich der Anspruch nicht gegen Topdeals, sondern gegen das einzelne auf dem Gutschein benannte Hotel, bzw. die Anlage richtet. Vgl.meine weiteren Kommentare und den neuen Artikel zum ThemaTopdeals
Auch ich habe heute mit Schrecken vom Hotel Habichstein in Alexisbad diese Nachricht erhalten, dass topdeals insolvent ist.
Besitze noch einen 2. Gutschein für Sellin, den ich wohl nun auch vergessen kann. Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht und einen RA einschalten, würde vermutlich die Kosten der Gutscheine übersteigen.
Wie und wo kann ich den Insolvenzverwalter erreichen, um doch noch mein Geld zurück zu bekommen?
Wer kann helfen?
insolvenz1.com/Topdeals+Gmbh-Hamburg-Insolvenz.html
HAllo Eva, hier ist alles wichtige zur Insolvenz zu erfahren. Das IV ist noch nicht eröffnet,
insolvenz1.com/Topdeals+Gmbh-Hamburg-Insolvenz.html
Her gibts die notwendigen Infos. Das IV ist derzeit noch nicht eröffnet.
Ich habe ebenfalls zwei Hotelgutscheine ersteigert am 26.01.2016 und wollte den einen heute einlösen ,leider bekam auch ich vom Hotel die Antwort, dass keine Gutscheine von topdeal mehr angenommen werden, da keine Zahlung erfolgte, den zweiten Gutschein habe ich verschenkt, schöne Blamage, melden tut sich bei topdeal keiner, was kann ich tun?…an wen kann ich mich wenden?
LG
Helga Bach
Rechtsanwalt einschalten , mir hats geholfen. Zumindest in einem von zwei Fällen.
Hallo, Martin,
es wäre sicher interessant und von Vorteil für einige Geschädigte, den Anwalt, der bereits erfolgreich ein Verfahren durchgefochten hat zu erfahren.
Gerne nehme ich die Kontaktdaten der erfolgreichen Kanzlei unter 0176 7554 0492 entgegen
Hans-Dieter Müller
https://verbraucherschutz.de/topdeals-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/
Hallo an )Hans-Dieter und alle die noch Interesse haben. Unter obiger Überschrift habe ich ein neues Thema eröffnet, wo alle erforderlicchen Angaben gemacht sind !!!
Nachtrag zum Kommentar vom 19.07. : Auch das zweite Hotel hat eingesehen, dass der Gutscheininhaber im Recht ist und erstattet deshalb den Gutscheinbetrag. Wichtig ist dabei, dass der Gutschein nur auf ein bestimmtes Hotel lautet.
Auch ich habe einen nicht einlösbaren Gutschein. Die Dame an der Hotelrezeption hat in einem sehr schnippischen Ton geschrieben und hat die Buchung storniert. Wie soll ich da weiter verfahren? Könnte man gemeinsam einen RA über die Verbraucherzentrale einschalten?
Hallo, 1. Rechtsanwalt einschalten, zweckmäßig mit Rechtsschutz, denn es wird teuer, wenn es schief läuft. 2. Dazu müßte jemand sich als Kontaktfrau/mann zur Verfügung stellen für jeweils ein Hotel, zweckmäßig das mit der höchsten Zahl an nicht eingelösten Gutscheinen. Dies wäre ggfs. beim Insolvenzverwalter per Anwalt zu erfahren, der aber zunächst finanziert werden muss, ob das Rechtsschutzversicherungen akzeptieren ist nicht bekannt.
Hallo Ilona,, also ich habe mit einem Hotel in Dresden bis dato Gute Erfahrungen gemacht. Allerdings hat dieses Hotel dei der Buchung Anfang März sofort den Gutschein verlangt und anscheinend auch noch von Topdeals bezahlt bekommen. Bei zwei weiteren Hotels in L und SW läuft derzeit über den Anwalt das noch außergerichtliche Verfahren. Das ist, wenn übehaupt, die einzige Sprache diedie Hotels verstehen. Man braucht halt den Rechtsschutz dazu.
Ich habe 5 Gutscheine bei topdeals ersteigert. Die Firma ist nicht erreichbar, weder telefonisch noch per Email.
Die Hotels teilten mir mit, dass topdeals nicht mehr in der Lage ist die Gutscheine zu honorieren.
Wie kann ich meine Ausgaben in höhe von € 390,04 zurückbekommen.
Bitte nennen sie mir welche Möglichkeiten gibt es.
Danke
Vom Insolvenzverwalter habe ich eine Nachricht, dass alle Gläubiger die Gelegenheit erhalten ihre Forderungen anzumelden, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird (frühestens Mitte August). Allerdings geht die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Hotels leisten müssen um dann beim Vermittler Topdeals das Geld einzutreiben. Also zum Anwalt mit Rechtsschutz, andere Sprache verstehen die Hotels nicht.
Aussicht auf Erfolg haben m.E. aber nur die Gutscheine, die nur ein bestimmtes Hotel betreffen, nicht aber die für weltweit unzählige Hotels geltenden. Dort hatman nämlich keinen konkreten Schuldner.
Hallo,
siehe Kommentar vom 05.07.16 um 14.44 Uhr ( eine Möglichkeit )
Dieter
Gestern, am 7.7. ging mir eine Nachricht von RA Schwierholz als vorläufigem Insolvenzverwalter zu, wonach alle Gläubiger Gelegenheit bekommen ihre Forderungen anzumelden, sofern nach Prüfung der Gesamtsituation im Aug/Sept. tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Es wird auch immer noch empfohlen, hartnäckig die Einlösung zu fordern. Zweckmäßig mit Anwalt.
Hallo Leute,
habe mit 4 Gutscheinen das Problem der Nicht-Einlösung. Habe ber einen guten Tipp.
Habe immer über Pay-Pal bezahlt und die können 6 Monate lang das Geld zurück verlangen.
Bei mir hat es in 3 Fällen geklappt. Der4. Fall war leider älter als 6 Monate.
Versucht euer Glück und kontaktiert Pay-Pal.
an Lydia
Das ist ein erstes Anzeichen von Schwäche, denn mir wurde dies vor einigen Tagen noch strikt und selbstherrlich abgelehnt. Der Insolvenzverwalter, RA Veit Schwierholz, empfiehlt hartnäckig zu bleiben und möglichst per Anwalt den Anspruch durchsetzen lassen. Was ich für meine 2 Fälle auch gemacht habe.
Habe ebenfalls einen Hotelgutschein ersteigert und die Nachricht vom Hotel erhalten, dass dieser nicht mehr eingelöst werden kann. Das Hotel bot mir aber an, dass ich für den ersteigerten Preis das Wochenende buchen kann. Den gezahlten Betrag muss ich selbst bei Herrn Schilling geltend machen.
Zusatz zum Kommentar von19:51h. Nur das Hotel ist aktiv legimiert gegen Herrn Schilling vorzugehen lt. herrschender Rechtsauffassung, Da ist ja für den einzelnen ja auch nicht viel zu holen, weswegen die Hotels ihre Aufabe an die Gäste abwälzen wollen.
Hotels, die solchen „Service“ pflegen, sollte man in Zukunft meiden. Wir haben dieses in Dresden auch erlebt. Dieses Hotel und das Unternehmen werden uns nicht mehr als Gäste begrüssen können, egal als Gutscheininhaber oder Normalbucher. Nur so lässt sich ein Unternehmen zu einem freundlichen Umgang mit seinen Kunden bewegen. Liebe Grüsse Ilona
Wir habe unseren Gutschein im November 2015 erworben und wollten ihn demnächst einlösen. Es geht um einen Betrag von 73 Euro. Eine Rechtsschutz Versicherung haben wir. Lohnt sich eine Klage. Kann man sich irgendwo einer Sammelklage anschließen?
Wir ärgern uns mächtig, da wir von Paypal dank der überschrittenen 180 Tage ebenso kein Geld erhalten werden.
Ich habe zwei Gutscheine von Topdeals zu Hause und wollte sie heuer im Sommer in Wien einlösen !! Das Hotel arbeitet aber nicht mehr mit Topdeals zusammen !! Welche Möglichkeit habe ich zu meinen Geld zu kommen. ?❓?
Ich habe eine Frage an Rainer Westermann,
wie ist die Rückerstattung über PayPal abgelaufen.
Man hat mir an der Hotline gerade gesagt, dass der Käuferschutz von PayPal nicht greift. Die GS habe ich ja erhalten. Für die Leistung die dahinter steht, übernimmt PayPal keinen Schutz.
Wäre für eine Antwort dankbar
Eingabe auf der Homepage unter Konfliktlösung. Daten einsehbar unter der Auflistung meine Daten. Diese dann auf der Seite Konfliktlösung eingeben und den Fall mit TOPDEALS schildern. Achtung: Nur 180 Tage Zeit seit dem Bezahlen.Viel Glück.
Übrigens E-Mail an die angegebene Adresse nicht möglich.
Bis 180 Tage nach Kauf – Käuferschutz von Paypal
Habe mein Geld zurückgezahlt bekommen.
Gutscheine erworben über TOPdeals,
am 17.05.16 2 Gutscheine bei topdeals ersteigert.
Wie kan ich an meine Ausgaben i.H. von 78,91 € x 2 = 157,82€
Können Sie mir Möglichkeiten nennen
Da nke
Ich habe zwei Gutscheine für einen Kurztripp nach Krakau, das Hotel teilte mir mit, daß die Gutscheine nicht anerkannt werden.
Die Firma ist nicht erreichbar, weder telefonisch noch per Email.
Ich werde Strafantrag stellen, muß nur noch die Formalitäten erkunden oder kennt jemand die Vorgehensweise.
Wolfgang Feist
Wollten Ende Juli nach Berlin ins Hotel California. Gebucht hatten wir mit dem Gutschein schon im Februar und vor kurzem auch die Bahntickets geholt. Nun kam die Nachricht vom Hotel wir sollten nochmals 110€ bezahlen. Die haben wir leider nicht übrig, es war eh schon eine große Ausgabe für uns. Die Bahntickets(mit Frühbucherrabatt) können wir auch nur teilweise erstattet bekommen ! Was also tun? Gibts keine Sammelklage? Kann man den Privatrechtschutz einschalten?
ich kann nur raten über paypal bezahlt hat dieses unter käuferschutzt sofort zurück zu holen nur so kann es sein das ihr euer geld wieder bekommt
Habe den Betrag für die gezahlten Gutscheine von Paypal zurück überwiesen bekommen. Somit wenigstens kein finanzieller Verlust. Sollte also jemand über Paypal bezahlt haben, wäre dies eventuell eine Möglichkeit, den Schaden zu minimieren. Eine Anzeige hatte ich allerdings schon am 08.06. gestellt.
DIe Gutscheine wurden an Topdeals zur Versteigerung ab 1 € gegeben mit dem Risiko, dass auch zu sehr niedrigen Beträgen der Zuschlag erteilt wurde. Dass die Bieter 90 % oder mehr bieten erfüllte sich nicht. . Lt Urteilen ist Topdeals nur Vermittler, aber das Hotel der Leistungspflichtige, unabhängig daavon ob Topdeals an das Hotel gezahlt hat oder nicht. Das Geld von Topdeals einzutreiben ist Sache des Hotels, nicht des Gastes.
Hallo, mein Anwalt sagt genau das Gegenteil: Bei Insolvenz tbraucht das Hotel den Gutschein nicht einzulösen.
Wäre hilfreich, wenn es ein Infos gäbe zu: welches Gericht, welches Aktenzeichen…
Dann liegt er anscheinend falsch, Ich habe eine Einladung eines Hotels, das mir gegenüber auch die Leistung verweigert hat und nach dem Schreiben des Anwaltes , plus Rechnung für dieses, nun die Realität erkennt, die da lautet; Vertrag ist Vertrag, der Gast hat mit befreiender Wirkung an den Vermittler bezahlt. Für Gutscheine,die kein konkretes Hotel betreffen gilt dies vermutlich nicht. Dann hat der Anwalt recht.
schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=13142
tophotel.de/20-news/5085-roomnight-hotelgutscheine-hotels-m%C3%BCssen-voucher-einl%C3%B6sen.html
Es handelt sich um vergleichbare Sachverhalte.
Hallo,
Ich habe auch noch einen Gutschriftabetrag von Zurück genommenen Hoelgutscheinen offen. Wie muss ich vorgehen, hat schon jemand Anzeige erstattet?
Wie ist der Sachstand im Moment, kann nämlich auch keinen bei Topdeals erreichen.
Bitte um Nachricht, falls jemand was weiß!
Lg Hanne
Ich habe 6 Gutscheine von Topdeals liegen.Sind alle nicht mehr einlösbar.Was kann man jetzt tun?LG Doris
Haben heute von unserem Hotel eine Email bekommen,dass Topdeals nicht mehr in der Lage ist die Gutscheine zu honorieren. Sie könnten unsere Gutscheine deshalb nicht mehr annehmen.Wollten in 4 Wochen ein Wochenende in Bad Kissingen verbringen.
Wir sind schockiert und enttäuscht. Habe meiner Schwägerin und ihrem Mann denselben Gutschein besorgt. Was tun ???
Peter Müller
Ich habe auch 2 Gutscheine für je 2 Übernachtungen in Köln gekauft. Ich habe das Hotel angerufen und erhielt die schone befürchtete Antwort, dass die GS nicht eingelöst werden. Das Hotel hat Außenstände bei Topdeals (die lt. Hotel insolvent sind) und hat einen Rechtsanwalt mit der Sache betraut. Ich glaube nicht, dass sich hier noch etwas positiv entwickelt.
Erstaunt bin ich jedoch, dass man richtig intensiv bei Google suchen muss, um etwas über den Vorgang zu finden.
Hotel gab bei Anruf die Aussage, daß die Zusammenarbeit mit Topdeals eingestellt worden ist. Auch die Gutscheine, die ich im Januar 16 gekauft und bezahlt hatte, können nicht mehr akzeptiert werden. Versuche mit Topdeals in Verbindung zu treten sind komplett gescheitert. Geld wurde im Januar über Paypal an Topdeals bezahlt.
Wir haben versucht unsere Topdealgutschrift erneut zu benutzen,aber es kommt kein kontakt mehr zu stande . Topdeals ist nicht erreichbar. Wir hoffen das ,das ganze behoben wird und wir wieder reisen buchen können.lg Holger warschus