Tierschutz zukünftig auch für Versuchstiere: Der Bundesrat verabschiedete erst kürzlich ein entsprechendes Gesetz, das die Grundsätze im Tierschutzgesetz um Details zum Schutz von Versuchstieren erweitern wird.
Die Tierschutz-Versuchstierordnung ist Teil einer europaweiten Versuchstierrichtlinie, zu deren nationaler Umsetzung das Bundesverbraucherministerium einen Entwurf eingereicht hatte. Die darin enthaltenen Regelungen machen strenge Vorgaben an Haltung, Zucht sowie Verwendung von Versuchstieren. Verantwortliche verpflichten sich beispielsweise zukünftig, die Belastung für die Tiere so gering wie möglich zu halten und regelmäßig Tierschutzbeauftragte zu bestellen. Außerdem wird erstmals auch die Öffentlichkeit über genehmigte Tierversuche informiert.
Nach Abschluss bestimmter Versuche soll eine behördliche Kontrolle stattfinden, die das Projekt prüft und bewertet. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung ist die Pflicht auferlegt worden, über die Vorschriften zu Zucht, Haltung oder Verwendung von Versuchstieren zu informieren und zu beraten. Außerdem soll es sich auch mit Alternativen zum Tierversuch beschäftigen.
Verbraucherministerin Aigner dazu: „Die neuen Vorschriften sind wichtige Bausteine unserer Tierschutzpolitik. Daneben engagieren wir uns aber auch weiter intensiv für die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch.“
An den User namens:“Nur gestörte hier” 3. eintrag: Was überhaupt gibt dir das „Recht“ Tieren aus irgendwelchen gründen Schmerzen zuzumuten?? – weil sie keine menschliche Intelligenz besitzen? …weil sie keine Sprache haben,um sich dagegen zu äußern? …weil sich nicht wehren können? …glaubst du etwa,mehr als das eine oder andere Tier wert zu sein,und du daher das „Recht“ hättest ihnen Schmerzen zuzumuten?? – wer kann das bestimmen? etwa Du weil du im gegensatz zu den Tieren mächtiger bist ??!
An den User namens: “Nur gestörte hier” 2. eintrag: deine spezialnummer, sterbende Kinder als Argumentation heranzuziehen kenn ich irgendwoher – das wird gerne von Leuten angewendet, denen es nicht um Wahrheit sondern einzigst um ihre rücksichtslose sache geht – meist dann wenn euch kein Argument mehr einfällt, fangt ihr an um Kinder zu jammern. Gegen Krebs hilft z.b. vitamin B17 oder Vitamin C hochdosiert intervenös sehr effektiv,aber das interessiert die pharmalobby die profitieren will, nicht
Sie sollten sich, bevor Sie sich zu so einem brisanten Thema äüßern, auch damit intensiv auseinander setzen! Dazu gibt es im Internet reichlich Unterlagen, u. a. auch von den „Ärzte gegen Tierversuche“, die mit einem fundierten Wissen aufwarten können.
Alles nachplappern, was einem vorgekaut wird erleichtert zwar das Leben, aber man bleibt auf einem gewissen Geistesniveau hängen. Man nennt das auch Stillstand ohne Fortentwicklung.
stellt euch freiwillig zur verfügung, wenn ihr so gegen tierversuche seid. ach nein , da seid ihr zu feige. wie wärs mit ein paar tumorzellen die ihr gespritzt bekommt. was, das wollt ihr auch nicht? mh dann bleiben leider nur noch die tiere. ihr seid doch die ersten die nach einem heilmittel schreien, wenn ihr todsterbenskrank seid. fragt mal die mütter und väter deren kids an krebs erkrankt sind wofür es noch keine heilung gibt.die sagen euch bestimmt wie toll es ist sein kind sterben zu sehen
An den User namens: „Nur gestörte hier“. Ich weiß ja nicht wo man dich rausgelassen hat, aber was du hier abläßt macht sehr deutlich, daß Du nichtnur saublöd bist, sondern auch fatal egozentrisch und hochgradig paranoid. Mitgefühl kann man, deinem Wahnsinns-Eintrag nach, ganz gewiss keines von dir erwarten …du textest so nach dem motto: „was geht mich das Leid anderer (Tiere) an“. Will dich mal sehen, daß du wie Versuchstiere leidest, weil man meint du seist ja weniger wert – du SCHWEERIDIOT!!
An diesem Beitrag stimmt ja fast nichts: Es ist kein Gesetz sondern eine Verordnung, und der Bundestag hat sie nicht verabschiedet sondern der Verordnung des Verbraucherschutzministeriums zugestimmt. Die Verordnung ist eine Verordnung der Bundesrepublik Deutschland und kein Teil von irgendwas. Die Verantwortlichen für Tierversuche verpflichten sich zu nichts, sie werden verpflichtet. Und der Tierschutzbeauftragte ist ebenso ein alter Hut wie die Pflicht zu geringer Belastung der Versuchstiere.
von einem „Fortschritt“ kann hier ja wohl keinesfalls die Rede sein. Aus dem Text geht auch nirgendwo hervor, ob die neue verordnung das Ermorden der Tiere, am Ende der Tierversuche, untersagt oder dochnicht. – Tierversuche müssen GRUNDSÄTZLICH VERBOTEN und bei Zuwiederhandlung unter Strafe gestellt werden – Jeder Verantwortliche für einen oder mehrere Tierversuche, MUß wegen Tierquälerei vor Gericht!! AUCH Tiere fühlen Schmerzen und haben wie Menschen ein RECHT auf UNVERSEHRTHEIT!!!
Vom Verbraucherschutzministerium vorgelegt? Ziemlich doppelzüngig, wenn man bedenkt, daß genau von deren Vorsitzender die Vorgaben für Versuchstiere in den deutschen Richtlinien trotz EU-Vorgaben noch verschechtert wurden (Beispiel: Tiere können mehr Schmerzen zugemutet werden; in Zusammenarbeit mit Fr. Schavan)). Damit wurden die Vorgaben der EU im deutschen Tierrecht verschlechtert und nun das?!
Da denke ich sofort an Faust: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“