Gute Nachrichten für Tierbesitzer: Der BGH erklärt das Verbot von Tierhaltung in Mietwohnungen für ungültig – allerdings mit einer Einschränkung.
Haustiere sind in Mietwohnungen nur selten erlaubt. Das gilt vor allem für Hunde und Katzen, was die ohnehin schon schwierige Wohnungssuche für Tierhalter zum Spießrutenlauf macht. Bereits im März dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof geprüft, ob das Verbot von Tieren in Mietwohnungen überhaupt zulässig ist. Das Ergebnis: Klauseln, die in Mietverträgen Tierhaltung untersagen, sind in den meisten Fällen unwirksam.
Laut BGH stelle das Verbot „eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar“ (Hamburger Abendblatt). Statt einer generellen Untersagung solle der Einzelfall geprüft werden.
Hintergrund des Verfahrens war die Geschichte einer Familie, die für den kranken Sohn auf Rat des Arztes einen kleinen Hund angeschafft hatte. Daraufhin forderte die Vermieterin das Verschwinden des Hundes binnen vier Wochen. Die Wohnungsgenossenschaft in Gelsenkirchen berief sich dabei auf das grundsätzliche Verbot von Hunden und Katzen im Mietvertrag. Der BGH entschied jedoch die Unwirksamkeit dieser und ähnlicher Klauseln.
„Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet.“
Das Urteil des BGH bedeutet jedoch keinen Freifahrtsschein für alle Mieter, die gerne einen Hund oder eine Katze hätten. Lediglich ein generelles Verbot von Haustieren sei unzulässig, betonte das Gericht. Rücksichtnahme und eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn“ seien dennoch und in jedem Fall Voraussetzung für die Anschaffung eines Haustieres in Mietobjekten.
Problematisch scheint auch die Beantwortung der Frage, welche Tiere in Mietwohnungen gehalten werden dürfen. Darauf hatten im Vorfeld des Urteils die Eigentümervereinigung Haus&Grund sowie der Mieterschutzbund aufmerksam gemacht. Sie verwiesen auf Schadensfälle, die durch das Halten beispielsweise von Schlangen oder Frettchen entstanden sind.
Wie kann es denn bitte sein, dass ein Vermieter so einfach über mein Leben bestimmen kann und darf. Jüngstes Beispiel, Vor der Vertragsunterzeichnung versicherte er dass ein kleiner Hund kein Problem wäre, leider ließ ich mir das im Vertrauen nicht schriftlich geben. Nun jedoch will der Typ das nie gesagt haben. Meine Freundin, welche nicht im Mietvertrag verzeichnet ist, könnte dies als Zeugin bestätigen. Doch genaue, vielleicht gravierende Gründe kann und will er mir nicht nennen.