Thomas Cook Insolvenz: Staatshaftungs-Klagen gegen die BRD.
Staatshaftung nach Thomas Cook Insolvenz: Anmeldefrist für freiwillige Zahlungen ist im November 2020 abgelaufen. Kunden müssen gegen Deutschland klagen. Erste Gerichtstermine im März.
Unser Partneranwalt Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns folgendes:
Seit der Insolvenz von Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours und Bucher im Herbst 2019 warten noch zahlreiche Kunden auf ihr Geld.
Am Anfang war die Insolvenz in den Nachrichten fast auf jeder Titelseite, aber inzwischen ist es sehr ruhig geworden. Zu ruhig für unseren Geschmack. Ein Grund dafür ist wohl auch, dass die Bundesrepublik Deutschland erklärt hat für den verlorenen Reisepreis aufzukommen. Ab dem 06.05.2020 gab es hierfür ein Online-Anmeldeverfahren:
• https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/
Nach unserem Wissen wurden auch bereits etliche Zahlungen geleistet, doch noch immer wenden sich Mandanten an uns, die auf ihr Geld warten. Wie ist das möglich?
Ausgleichszahlungen von Deutschland nur bei Anmeldung bis November 2020
Nach unseren Kenntnissen sind rund 250.000 Urlauber von der Thomas Cook Pleite betroffen. Von diesen haben sich jedoch nur knapp 87.700 bis ca. Anfang Oktober für die freiwillige Ausgleichzahlung im „Thomas Cook-Bundportal“ der BRD registriert. Die Anmeldung war allerdings nur noch bis zum 15.11.2020 möglich. Wer diese Frist verpasst hat, kann keinen neuen Antrag stellen und bekommt somit auch keine freiwillige Erstattung.
Dies finden wir nicht gerecht: Urlauber haben schließlich keine Informationen per E-Mail oder Post erhalten, in welcher sie über die Staatshaftung und ihre Bedingungen informiert wurden. Jeder musste sich die Infos mühsam selbst suchen, manche haben vermutlich gar nicht mitbekommen, dass es so etwas wie die „Staatshaftung“ überhaupt gibt oder es war ihnen nicht bewusst, dass sie selbst aktiv tätig werden müssen. In den Nachrichten gab es eigentlich nur ein Thema: Corona und die Pandemie. Die Zahlung durch den Bund war da nur eine Randnotiz.
Viele haben auch nicht damit gerechnet, dass man sich noch einmal anmelden musste: Schließlich haben die meisten bereits zwei Anmeldungen hinter sich, die Anmeldung der Insolvenzforderung und die Anmeldung bei der Zurich Versicherung (KAERA).
Frist verpasst? Gibt es noch Chancen, an mein Geld zu kommen?
Ja, es wird jetzt allerdings komplizierter und man wird wohl klagen müssen. Es gibt nämlich bis heute kein offizielles Schuldeingeständnis, dass Deutschland die Pauschalreise-Richtlinie der EU unzureichend umgesetzt hat. Diese Richtlinie sieht nämlich einen wirksamen (!) Schutz von Reisenden vor. Dass im Falle der Insolvenz von Thomas Cook etc. dieser Schutz nicht wirksam war, ist offensichtlich.
Laufende Klagen unserer Kanzlei gegen Deutschland– erste Gerichtstermine im März 2021
Wir haben bereits für mehrere Mandanten Staatshaftungs-Klagen gegen die BRD eingereicht. Soweit wird wissen gibt es bisher noch keine Urteile und die Gerichte haben uns auch noch keinerlei Hinweise gegeben, wie sie in der Frage der Staatshaftung urteilen werden. Das „letzte Wort“ hierzu wird vermutlich der Europäische Gerichtshof sprechen, da es um die Frage geht, ob die Pauschalreise-Richtlinie der EU von Deutschland wirksam umgesetzt wurde. Da die Versicherungssumme seit knapp 30 Jahren so gut wie nicht erhöht wurde, liegt das für uns auf der Hand.
Wir freuen uns über Ihre kostenlose Erstanfrage.
Haben Sie auch eine Reise über:
• Neckermann Reisen,
• Öger Tours,
• Bucher Reisen
• Thomas Cook Signature,
• Thomas Cook Signature Finest Selection oder
• Air Marin
gebucht und haben noch nicht ihren gesamten bezahlten Reisepreis erhalten? Schreiben Sie uns gerne, eine Erstanfrage ist dabei immer kostenlos. Mithilfe unserer eigenen Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt keine Rolle. Haben sie eine Rechtschutzversicherung, so kann die Abrechnung über diese erfolgen.
Schreiben Sie uns am einfachsten über unser Formular:
https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
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Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
verbraucherschutz.de/thomas-cook-insolvenz-zurich-kaera-muss-den-ganzen-reisepreis-erstatten/
Guten Tag
Für die abgesagte Reise nach Kreta im Jahre 2018, habe Ansprüche bei KAERA angemeldet, ca. 26% der Reisekosten sind erstattet.
HWW gibt Link und Passwort zum Bundesportal. Sämtliche Dokumente heruntergeladen, ausgefüllt und wieder im Portal eingestellt (uploaded).
Dritte Partei STP bemängelt nun, dass die Dokumente nicht richtig eingestellt seien. In zwei Anläufen nun versucht richtig zustellen.
Habe den Eindruck, durch Komplexität dieses Verfahrens, Resignation erwartet wird.
Sehr geehrter Hr. Hufschmid,
wir haben für das Insolvenzverfahren „Thomas Cook“ alle Daten sowie die Insolvenzforderung sowohl an Kaera als auch beim Insolvenzverwalter hww vor dem 20.11.2020 eingereicht.
Allerdings habe ich dann vor einigen Tagen von der Auskunft des MBJ erfahren, das ich irgendein „Buttom“ nicht gedrückt habe und deswegen kein Anspruch auf Erstattung habe.
Ich möchte desw. ihre Kanzlei mit einer entsprechenden Klage beauftragen, Rechtsschutzversicherung liegt vor.
MfG
Hallo Herr Niemann,
„allerdings habe ich dann vor einigen Tagen von der Auskunft des MBJ erfahren,….“ – da ich mich derzeit in einer ähnlichen Lage befinde, habe ich mit Interesse Ihren Post gelesen und mich würde brennend interessieren, was denn „MBJ“ bedeutet. Ist vielleicht selbstredend – ich komme leider trotzdem nicht drauf. Wäre klasse, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten. Vielleicht kann ich mich ja auch dahin wenden….
LG
Carmen Frühwirth
Haben Sie auch die Frist zur Anmeldung nicht mitbekommen? Schreiben SIe uns gerne:
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