Trotz Buchung einer Halbpension wurde diese vor Ort nicht gewährt. Die dadurch entstandenen Kosten für die die Verpflegung wurden von Thomas Cook erstattet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben am 21.09.2011 für eine Gruppe eine Reise bei Neckermann Reisen gebucht. Da der neue Katalog noch nicht da war, ist die Reise
nach dem alten Katalog gebucht worden. In der Reisebestätigung war, wie im alten Katalog ausgeschrieben, Halbpension ausgeworfen.
Im Hotel haben wir dann aber nur ein Abendessen bekommen und mußten zweimal das Essen bezahlen. Wir wollen lediglich die tatsächlichen Mehrkosten von 307.–€ erstattet haben und nicht die wesentlich höheren Halbpensiongebühren von NEC. Neckermann will diese Mehrkosten nicht bezahlen und bezieht sich auf den aktuellen
Katalog. Bei einer Buchung im Jahr 2013 steht jetzt in der Bestätigung ” Verpflegung laut Ausschreibung ” Ich denke diese ist ein Eingeständnis Ihres Fehlers. Vielleich können Sie uns helfen.
Mit freundlichen Grüßen
E.S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Neckermann weiter und erhielt die telefonische Antwort, dass die Kosten unbürokratisch erstattet würden.
Herr E.S. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann.
Ich möchte Ihnen mitteilen das ich von Neckermann Reisen (Thomas Kock )einen Scheck über 307 EURO erhalten habe.Auf diesem Wege möchte ich mich für Ihre Mühe recht herzlich bedanken auch für meine Mitreisenden,nochmals recht herzlichen Dank.
E.S.