estaapplication.us schreibt: Da Ihr ESTA-Antrag bereits vom US Department of Homeland Security bestätigt wurde, können Sie diesen nicht mehr stornieren.
Frau Laura S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gestern haben mein Mann und ich jeweils einen ESTA Antrag über einen zunächst nicht als solchen ersichtlichen Drittanbieter gestellt (estaapplication.us). Kosten jeweils 54€, welche über Kreditkarte abgerechnet werden. Eine Bestätigung über die Bearbeitung des Antrages und über die Bestätigung der Einreisegenehmigung haben wir noch am selben Abend erhalten.
Nachdem uns bewusst wurde, dass es sich um einen Drittanbieter handelt und die Kosten des Antrags die des direkten/offiziellen Antrags bei weitem übersteigen, haben wir uns an den Anbieter gewandt. Unsere E-Mail und die Antwort sehen sie unten eingefügt. Dort finden Sie auch unsere Daten, mit denen der Vorgang bei dem Anbieter wohl gespeichert ist (Name, EMailAdresse und die letzten 4 Ziffern der Kreditkarte, die für die Abrechnung angegeben wurde).
Als Kontaktdaten des Anbieters findet sich folgende Information: Anderson & Associates Ltd., a company registered in the jurisdiction of Seychelles, located at Global Gateway 8, Rue De La Perle, Providence, Mahe. Die Homepage lautet www.estaapplication.us. Dort findet sich am Seitenende ein Link zur Kontaktaufnahme.
Nun ist unsere Frage, ob wir weitere/andere Schritte in die Wege leiten können, um den Differenzbetrag zurückerstattet zu bekommen und wären sehr glücklich, wenn Sie uns diesbezüglich beraten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Laura S.
Hier der bisherige E-Mail -Kontakt:
Sehr geehrte Frau S.
Sie haben uns als Dienstleister mit der Übermittlung Ihres ESTA-Einreiseantrags beauftragt. Die durch uns erhobenen Gebühren beinhalten einen deutschsprachigen Ansprechpartner, die manuelle Überprüfung aller Eingaben, um Formfehler und damit Probleme bei der Einreise, zu vermeiden. Die Daten sind alle korrekt übermittelt worden und vom Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten bestätigt worden.
Da Ihr ESTA-Antrag bereits vom US Department of Homeland Security bestätigt wurde, können Sie diesen nicht mehr stornieren. Die Daten sind alle korrekt übermittelt worden. Ihre ESTA-Einreisegenehmigung ist ab dem Ausstellungstag für zwei Jahre gültig und kann beim Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten von Amerika nicht widerrufen werden. Sie können also innerhalb der nächsten 2 Jahre mit der übermittelten ESTA-Einreisegenehmigung in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen. Dies ist auch dann möglich, wenn sich z.B. das Ziel ändert. Eine erneute Beantragung ist dann nicht notwendig. Änderungen können nur durch das erneute Stellen eines Antrags vorgenommen werden. Die ESTA-Einreisegenehmigung kann daher nicht storniert werden. Alle Kosten für diesen wurden bereits beglichen.
Eine Stornierung ist nur dann möglich, wenn der Antrag noch nicht bearbeitet wurde. Lesen Sie dazu auch noch einmal unsere Refund Policy estaapplication.us/en/refund/ und unsere Terms and Conditions unter estaapplication.us/en/terms/ . Vor der Übermittlung der Daten, wurde von Ihnen auf das Widerrufsrecht verzichtet. Das Widerrufsrecht wurde durch die Änderung des „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ vom 13.06.2014 neu definiert. Neu gefasst wurden dabei unter anderem die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern in §§ 312 g, 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB n.F. (n.F. = neue Fassung).
Darunter fallen auch Verträge über Dienstleistungen, die beispielsweise über einen OnlineShop geschlossen werden.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn: mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Absatz 4 BGB n.F. )
Der ESTA-Antrag wurde erst nach dem Bestätigen an uns übermittelt und bearbeitet.
Anbei sende ich auch noch einmal einen Screenshot unserer Zahlungsseite mit, auf der wir sowohl auf unsere Dienstleistungen und auf den Betrag hinweisen. Dieser wird in der Erklärung zu unseren Dienstleistungen genannt und noch einmal in der Zahlungsbox.
Vorsorglich möchte ich Sie noch drüber informieren, dass im Falle eines Zahlungswiderrufs Kosten entstehen, die von den involvierten Banken und Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellt werden. Diese müssten wir in einem solchen Fall an Sie weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel J.
Vorsicht mit dem ESTA Drittanbieter: dhsgov-esta.us/esta-application.html ! Die zweifelhaften Gestalten wollen 154 $ für einen einzigen ESTA Antrag kassieren. Die Website ist aus dem Englischen ins Deutsche einfach mit Google übersetzt. Beispiel: bei dem Reiter für Monat ist Mai = Kann !!!
🙂 ok. Aber ich verstehe nicht ganz: Die Lastschrift zurückbuchen kann ich ja nur innerhalb von 6 Wochen. Und ich habe auch gelesen, dass wenn ich das tue, obwohl die Abbuchung rechtens ist (was sie ja frecherweise ist, wenn auch gemein) der Geldeinzieher sogar noch Zusatzgebühren beanschlagen kann und wenn ich den Betrag zurück buche von der Bank geprüft wird, ob die Abbuchung legal war. Wenn das so ist (und das ist es ja wohl) dann muss ich das Geld doch wieder bezahlen?