Frau C.K. schrieb uns folgende Nachricht:
Sehr verehrte Damen und Herren,
da ich jedes Jahr auf´s neue von einer Firma angeschrieben werde, die die Aufmachung des Branchenbuches nutzt, möchte ich Sie darauf hinweisen und hoffe dass dies untersagt werden kann.
Ich bin selbst darauf hereingefallen.
Der „Eintragungsantrag“ kam just nachdem ich gerade umgezogen war und ich reagierte natürlich gleich mit Korrektur der Adresse und ab die Post.
Erst als eine Rechung kam, sah ich, dass das gar nicht das hiesige Branchenbuch ist (in dem ich natürlich seit Jahren kostenlos registriert bin), sondern im super-Kleingedruckten aufgeführt ist, dass das ganze fast 1.500 € kostet!
Ich ließ die Mahnungen, die über einen Zeitraum von 2 Jahren immer wieder unbeachtet und selbst einen Mahnbescheid lehnte ich ab und nun hab ich seit über einem Jahr nichts mehr gehört.
Aber sicherlich bezahlen viele einfach aus Angst vor Gerichtskosten. Deshalb mein Schreiben an Sie.
Das ganze geht aus von
J.Kerler Verlag GmbH, Münchenerstr. 147, 85051 Ingolstadt oder www.meinbranchenbuch-karlsruhe.de
Bei Bedarf schicke ich Ihnen auch gerne das diesjährige Schreiben oder meinen Schriftverkehr mit dieser kriminellen Firma.
Herzlichen Dank
Lesen Sie auch unseren Artikel:
http://verbraucherschutz.de/blog/teure-eintrage-in-sogenannten-handelsregistern/
Heute habe ich eine sehr eingehende direkte Erinnerung zu o.g. USTID-Nr.de erhalten.
Ich werde aufgefordert bis zum 29.05.15 das Formular auszufüllen und kostenfrei per fax zu verschicken. Was ich natürlich nicht mache. Die Art ist schon sehr dreist und wirkt offiziell und zwingend.
Firmierung: Deutsches Firmenregister
Gerne schicke ich dieses Schreiben zum Einsatz rechtlicher Möglichkeiten.
P.S. Erfassung gewerblicher Daten nach BGB §14 – totaler Schwachsinn
leider sind wir auch auf den schwindel reingefallen deinbranchenbuch,de
aus rostock. wir dachten das es sich um einen eintrag im gelben buch handelt und kosten frei ist. selbst beim zweiten schreiben dieser firma an uns war nichts von einer zahlung zu erkennen man solle nur noch einige fragen beantworten, firmen namen was macht die firma wie gross ist die firma.
wir werden jetzt versuchen uns einen anwalt zu nehmen und hoffen das solche scheinfirmen verurteilt werden.
hoffe auf komentare
Hallo an alle,
habe eine Rechnung bekommen von „deinbranchenbuch.de“ über 1413 Euro für einen Standard Plus Eintrag mit Vertragsdauer von 3 Jahren. Habe dann eine e-mail an diese Firma geschrieben, dass ich keinen Standard Plus Eintrag möchte und die Rechnung nicht bezahlen werde. Es kam vor einiger Zeit ein Schreiben eines Branchenbuchs, indem ich meine Angaben überprüfen sollte und zurückschicken. Ich dachte es ist das „normale“, aber von kosten stand da auch nichts. Wie soll ich vorgehen?
hast du auch schon eine mahnung bekommen so wie wir
Habe heute die 2. Mahnung bekommen. Bin nun zu einem Anwalt gegangen, der wird die Firma anschreiben. Der Anwalt meinte, ich solle auf keinen Fall zahlen.
Hallo Marina, Sie brauchen kein Angst zu haben. Ich bekomme auch jede Woche von der „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ Briefe. Reagieren Sie bitte nicht, der einfache Weg ist zur Polizei zu gehen und eine „Anzeige“ abzugeben.
MfG
K.M
Leider bin auch Opfer von Abzocker geworden Gewerbeauskunft-Zentrale.de zieht teuschend enlich einen Schreiben von Gewerbeamt, soger der Papier im grau Tonn ist teuschend gleiche farbe.Rechnung kamm nach 14 Tagen und dan eine Woche später letze Mahnung. Ich weiß nicht was soll ich thun. Da kamm eine kurze Schreiben mit Auforderung fellende Daten ausfillen und mit Datum frist zürick zuschickem am beste gleich mit Fax. Habe auch angerufen die Dame an andere Seite hat aufgelegt.Beigelegte Überweisungschein ist eine Kopie von Kopie. Ich bitte um Rat.
DANKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor kurzem von „bbd Branchenbuch Deutschland GmbH“ aus Berlin, Geschäftsführer: Johann Strut, zwei Rechnungen in Höhe je von 1.413,72 Euro erhalten. Dieses obengenannte Branchenbuch hat die Kundenverträge von der J.Kerler Verlag GmbH übernommen. Das war für mich eine große Überaschung, weil ich kein Vertrag mit Kerler-Verlag gemacht habe. Interessanteweise haben sie auch eine Kopie von dem Vertrag mit schwarzen Streifen in der Mitte beigelegt, das zeigt, wie ich vermute, dass Unterschrift und Datum evtl. nachträglich einkopiert wurden. Auffällig ist, dass die Daten stimmen überhaupt nicht. Ich sollte den Vertrag angeblich bis 30.04.11 ausgefühlt zurückschicken, unterschrieben wurde es von mir aber am 17.06.11. Jetzt „bbd Branchenbuch Deutschland GmbH“ möchtet von mir das Geld haben. Teilen Sie mir bitte Eure Erfarungen mit. Danke
MfG K.M
Hallo an alle,
da ich als Mitarbeiterin einer Firma im letzten Jahr noch auf „Gelbes Branchenbuch“ hereingefallen bin, (Dank Hilfe von Daniel Großes Tips auf seiner Website zu diesem Thema OHNE Konsequenzen!) hier nun eine Warnung vor einer erneuten Welle von Faxen dieser kriminellen Art – wieder mit geändertem Absender:
Überschrift: Branchenauskunft
Absender: Allgemeine Branchenauskunft
Anschrift: ABA Medien
Postfach 440303
90208 Nürnberg
Faxnummer 01805 626048
Herr W. K. schrieb uns folgende Nachricht:
Eintragungsantrag – gelbes Branchenbuch Fax vom 03.12.2011
Gelbesbranchenbuch.com http://www.gelbesbranchenbuch.com
Sitz der Firma Budapest – Ungarn – es gilt ungarisches Recht
montatliche Eintragungskosten 65,00 € jährlich 780,00€
Vertragslaufzeit 2 Jahre
Gbb Ltd. Trust Company Complem. Ajelske Rd. Ajeltake Island
Majuro Islanda MH 96960. Company Number 37214
Fax – Nr.0060 321 784 397
Habe natürlich kein Rückfax geschickt.
Frau E.A. schrieb uns nachstehende Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Kollegin in Hamburg erhielt das beigefügte Werbeschreiben vom J. Kerler Verlag in Ingolstadt. Zwar sind uns aus der Vergangenheit verschiedene Fälle dieser Art bekannt, aber diese dreiste Nachahmung der Gelbe-Seiten-Eintragsanmeldungen geht doch einen Schritt zu weit.
Nachdem die Gelben Seiten uns für Berlin bereits angeschrieben hatten, waren wir davon ausgegangen, dass es sich nun um den Eintrag für Hamburg handelt. Weit gefehlt. Meine Kollegin hatte versucht, den Verlag telefonisch zu erreichen, wartete längere Zeit in der Warteschleife – was uns womöglich im Rahmen der 01805-Vorwahl auch noch berechnet wurde. Laut der Telefonauskunft ist die Nummer allerdings nicht vergeben, auch die Adresse scheint falsch zu sein.
Da unserem Unternehmen kein größerer Schaden entstanden ist, legen wir den Fall zu den Akten, wollten Sie aber dennoch darauf aufmerksam machen.
Viel Erfolg weiterhin beim Kampf gegen den Betrug am Verbraucher.
Es grüßt Sie freundlich
E. A.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter an den J.Kerler Verlag, erhielt keine Antwort, und schrieb Herrn Kerler:Sehr geehrter Herr Kerler,
da wir bis heute keine Stellungnahme auf unsere Mail erhalten haben, leite ich den Vorgang nunmehr an unsere
Abteilung für Warnungen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherschutz.de
Ich bin auf die Seite einer Anwaltskanzlei gestossen, die ein Urteil zitiert wird in dem diese „Betrüger“ verurteilt wurden:
Quelle: http://www.ralehmannundpartner.de/cms/front_content.php?idcat=4&idart=130
Folgenden Auszug halte ich für Interessant:
WAS TUN?
Auf keinen Fall ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden. Wer ein solches Schreiben erhält sollte den Absender, wenn dieser seinen Sitz in Deutschland hat, abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.
Bereits bei der Zusendung der Eintragungsofferte in das Register „meinbranchenbuch-deutschland.de“ durch den J.KERLER Verlag handelt es sich um unerwünschte WERBUNG und dagegen kann, und sollte man sich zur Wehr setzen. Gibt der Absender keine Unterlassungserklärung ab, sollte Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden.
Mit Urteil vom 07.07.2011 hat das Amtsgericht Hannover (Az. 422 C 3357/11)den J.KERLER Verlag verurteilt es zu unterlassen diese Werbung an den Kläger per Fax, Post oder E-Mail zu senden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht dem J.KERLER Verlag nun ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000€.
Wer dennoch versehentlich unterschrieben hat, sollte auf keinen Fall bezahlen und unbedingt einen Anwalt zu rate ziehen. Da der Vertragsschluss durch Zusendung einer verschleierten Eintragungsofferte, also auch unter Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Zusendung von unerwünschter Werbung zustande kam, besteht in vielen Fällen die Chance den Vertrag erfolgreich anzufechten und so zu beseitigen.
Rechtsanwalt Dr. Philipp Beisteiner unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, indem er den J. Kerler Verlag zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordert und prüft, ob in Ihrem Fall eine Anfechtung erfolgversprechend ist.
Senden Sie Ihre Anfrage unverbindlich an Rechtsanwalt Dr. Beisteiner: [email protected]
oder rufen an:
05139/97035-0
Meist beschweren sich immer die Kunden, die fast vor der Pleite stehen und versuchen, sich mit einer Werbung, (die sie niemals vorhatten zu bezahlen) aus der Scheiße zu ziehen! Es sind genau diese Kunden, die besser auf einer Plantage arbeiten, als sich selbständig zu machen!
Eben diese Kunden machen immer Stress, weil es keine Kaufleute sind sondern gescheiterte EXISTENZEN!
Hallo an alle,
wenn ich es natürlich auch keinem wünsche, so war es für mich irgendwie beruhigend zu lesen, dass dies auch noch anderen passiert ist. Das schlimmste war für mich immer noch, wie ich so unglaublich blöd sein konnte…..Bei mir lag der Fall ähnlich wie bei Christa: ich habe einen Eintrag in den gelben Seiten, bin mit dem Büro umgezogen und dachte, dass ich lediglich meine Daten aktualisiere….. Ich habe den Vertrag angefochten (Anwalt) und habe nach 2 Mahnungen erstmal nichts mehr gehört, aber das kommt sicher noch. Lassen die oft längere Fristen verstreichen, bis sie mit den Mahnungen weitermachen?
Daniel würdest Du mir den Vollstreckungsbescheid in Kopie zuschicken. Ich bin gerade beim Anwalt und will Strafanzeige machen.
Mein Anwalt hat mir gesagt das es für mich von Vorteil wäre wenn es noch weitere Firmen gibt die einen Vollstreckungsbescheid geschickt bekommen haben.
meine EMail ist. [email protected]
Hallo Daniel,
diesem kann man widersprechen. Hast du den Vertrag angefochten?
Hallo Daniel, du hast die Moeglichkeit, diesem zu widersprechen. Den Vertrag hast du doch bestimmt angefochten.
Ich habe jetzt einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid bekommen.
Hallo,
stimme Tom ganz und gar zu. Es wird langsam Zeit, dass gegen diese Abzocke etwas unternommen wird.
Auf keinen Fall zahlen, sondern wehren. Im Zweifel sollte man einen Anwalt einschalten, der sich auf diese Fälle spezialisiert hat.
Gruß,
Max
Ich kann nur jedem raten auf solche Mahnschreiben und andere Sachen nicht zu reagieren. Schon allein die Namensgleichheit mit Keller-Verlag zeigt eindeutigt das es sich hier um getarnte Abzocke handelt.
Es wird Zeit das solche Machenschaften deutlicher vom Gesetzgeber verfolgt werden.
Hallo Lalitha!
Auch ich bin genauso hereingefallen und habe seit Februar riesen Bauchweh. Wie konnte mir das nur passieren..- – bin ewig schon bei den Gelben Seiten und hielt es für eine Überprüfung meines neuen erweiterten Eintrags im Internet. Mir ist sehr daran gelegen, Kontakt zu Gleichgesinnten aufzunehmen!! Höre mit Grauen von den nicht gelungenen Widerrufen und Gerichtskosten. Soll jährlich 1400 € für den Eintrag zahlen unkündbar für 2 Jahre – wo ich doch bereits im Branchenbuch eingetragen bin. Mein Eindruck ist, das ich einen anderen Vordruck unterschrieben habe als die Kopie zeigt die ich erhalten habe. Das Blatt war in meiner Erinnerung leerer gestaltet. Jetzt sind da plötzlich Vertragsbedingungen eingetragen die unglaublich sind. Ein schwarzer Streifen zeigt, das es evtl. nachträglich einkopiert wurde. Was für ein Disaster.
Morgen bin ich bei der Verbraucherzentrale Bremen. Hoffe sehr, die können mir helfen.
Meldet Euch wenn ihr mögt.
Marissa
Ich hatte auch mal so ein Formular unterzeichnet. Bin dann auf anraten meines Anwalts vor Gericht gegangen. Mein Einspruch gegen den Vertrag wurde mit der Begründung zurück gewiesend as Kaufleute im Gegensatz zu normalen Verbrauchern nicht schutzwürdig sind und Verträge unter Gewerbetreibenden eingehalten werden müssen. So quasi wenn man schon Kaufmann ist sollte man auch für die Belange im wirtschaftlichen Verkehr fähig sein. So weit ist es schon mit unserer Justiz. Die Sache hat mich eine Stange Geld gekostet denn ich musste auch die gegnerischen Anwälte bezahlen.
Ich kann nur jeden raten alles genau durchzulesen. Ich lese mittlerweile sogar schond ie AGBs durch bevor ich was unterschreibe.
Nico
Liebe Christa Kandetzki,
vielen Dank für Ihren Bericht. Er war so hilfreich für mich. denn heute ist es mir genau so ergangen wie Ihnen. Auch ich erhielt die Rechnung von fast 1500 € und mir wurde ganz schlecht. Auch ich dachte, es handele sich nur über eine Überprüfung der Daten. Wie geschickt: Fax Nr. , email und Internet Adresse wurden freigelassen, so dass man natürlich etwas zu korrigieren hatte und genauso wie Sie, dachte ich: “ schnell abschicken um nichts zu versäumen!“ Ich habe mir so große Vorwürfe gemacht, dass ich nicht gründlich gelesen habe. Dann las ich den Bericht von Ihnen. Ich bin Ihnen unendlich dankbar.
Ich habe es jetzt erst mal mit dem Kulanzwege versucht und um Entlassung aus dem Vertrag gebeten und bin damit vom Vertrag zurückgetreten. Mal sehen, was passiert.
Ansonsten werde ich es machen wie Sie und vielleicht auch noch zur Rechtsberatung gehen, da mir auch Prozesskostenbeihilfe zusteht. Denn einen solch hohen Betrag kann ich gar nicht aufbringen.
Liebe Grüße
Ich erhielt auch vor kurzem ein Schreiben vom „Kerler-Verlag“. Da wir seit 20 Jahren Kunden des Keller-Verlages sind war ich zunächst irritiert, aber schon nach einer Minute (ich hörte einfach auf mein Bauchgefühl) fand ich den Fehler – den man schon mal gerne überliest. Ich mächte noch darauf hinweisen, dass sich dieser Masche noch sehr viele andere bedienen. Bitte immer gut aufpassen! Auch bei telefonischen Anfragen einfach nach der eigenen Kundennummer fragen; dem persönlichen Berater oder nach einer Rückrufnummer – schon ertappt!
Liebe Grüße
Der Kerler Verlag kann Sie nicht vor zwei Jahren angeschrieben haben der wurde erst vor einigen Monaten gegründet. Ich denke das das ein anderer Verlag war. Es gibt ja viele von den Branchenbuch Verlagen.
Ich hatte auch mal so ein Formular irrtümlich unterschrieben. Habe mich auch geweigert zu bezahlen und bin dann bis vor Gericht gegangen. Es kam dann zu einem Vergleich. Mit Anwaltskosten etc.. kam mich der Spaß noch deutlich teurer als wenn ich gleich bezahlt hätte. Von der ZEit und von dem ganzen Ärger ganz zu schweigen. Ich kann nur raten die Angebote die immer mal wieder ins Haus flattern genau zulesen bevor mach die unterschreibt. Gerade ien Kaufmann der was unterschreibt ohne zu lesen steht vor Gericht oft schelcht da.