Die Testphase ist ein Mittel, um eine Premium-Mitgliedschaft abzuschließen.
Thomas B. kontaktierte uns bezüglich eines Abonnements, welches er nur testweise haben wollte. Er schrieb uns :
„Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
habe das geiche Probem wie alle anderen auch (wie ich gelesen habe), das mir ein „Lockangebot“ von Parwise.de per Email zugeschickt wurde. Es hieß, dass ich nur diese 14-tägige Testphase für nur 1,-€ ausprobieren könne, was ich auch tat, von Kleingedruckten habe ich nichts gesehen bzw. gelesen.
Gleich nach der Anmeldung am 20.07.2014 bin ich dann auf das Kontaktformular gegangen und habe dort schriftich darauf hingewiesen, das ich nur die 14 Tage ausprobieren möchte-mehr nicht-Kündigung. Als Antwort bekam ich dann per Email, das man sich um mein Anliegen schnellstmöglich kümmern wird und mir eine Nachricht zukommen lässt.
Nach etwa 3 Tagen habe ich keine Rückantwort von diesem „Verein Parwise.de“ erhalten, was mich stutzig machte. Habe dann wieder Nachrichten an [email protected] verfasst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich bei Parwise.de angemeldet, um das 14-tägige Testverfahren auszuprobieren. Habe im Anschluß der Anmeldung gleich noch darauf hingewiesen (Kontaktformular), das ich nach dem Test keine weitere Mitgliedschaft in Anspruch nehmen werde (Kündigung). Jetzt habe ich durch einen Kontoauszug erfahren, das Sie mir Geld abziehen wollen obwohl ich längst gekündigt habe (schriftl. durch Kontaktformular). Das kann ja wohl nicht wahr sein. Habe Sie mehrfach angeschrieben und jedesmal habe ich auch eine Benachrichtigung per Email erhalten, das man sich um mein Anliegen kümmern will. Anscheinend ignorieren Sie das einfach, was ich nicht verstehe. Ich hoffe, das sie jetzt mal reagieren und warte wieder auf Rückantwort!
Mit freundlichen Gruß
Thomas B.“
Herr B. bekam nach kurzer Zeit die nachstehende Antwort von Parwise:
„Sehr geehrter Herr B.,
mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer IP-Adresse besteht seit dem 21.07.2014 eine Premium-Mitgliedschaft bei PARWISE.de. Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den damit verbundenen Vertragskonditionen haben Sie beim Vertragsabschluss explizit zugestimmt, was Sie zur sofortigen Begleichung der Mitgliedsgebühr verpflichtet.
Wir haben versucht, den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 89.90 EUR von Ihrem Konto bzw. Ihrer Kreditkarte einzuziehen. Unser Abbuchungsverfahren schlug jedoch leider fehl.
Letztmalig geben wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, Ihren fälligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 89.90 EUR zzgl. 7.50 EUR Mahngebühren bis zum 25.10.2014 auf das untenstehende Konto zu überweisen.
Offene Forderung inklusive Mahngebühren: 97.40 EUR
Aufgrund des Zahlungsausfalls mussten wir Ihren Premium-Zugang leider vorübergehend sperren. Ihr Premium-Zugang wird nach erfolgtem Zahlungseingang selbstverständlich wieder freigeschaltet.
Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich nach §§ 286ff BGB im Verzug. Uns stehen damit die sofortige Beantragung eines Mahnbescheids und die damit einhergehende Eröffnung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu.
Sollten wir wider Erwarten bis zum 25.10.2014 keinen Rechnungsausgleich in vollem Umfang verzeichnen, sehen wir uns gezwungen, den Prozess fortzuführen und Ihren Fall ohne weitere Ankündigung an unseren Inkasso-Dienstleister zu übergeben. In diesem Fall werden Ihnen erhebliche Mehrkosten entstehen.
ACHTUNG: Dies ist Ihre letzte Möglichkeit weitere Kosten zu vermeiden, indem Sie die offene Forderung innerhalb der genannten Frist begleichen.
Falls Sie Ihre Zahlung innerhalb der angegebenen Frist bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
PARWISE-Rechtsabteilung
Verbraucherschutz.de versuchte zu vermitteln, doch dies schlug mehrfach fehl. Herr B. erhielt von uns die nachstehende Antwort:
„Sehr geehrter Herr B.,
ich hatte bisher einen Herrn von der Pressestelle bei Parwise, der sich um die Vorgänge, die ich ihm weiter geleitet habe, gekümmert hat.
Anscheinend will oder kann der Herr jetzt nicht mehr im Sinne der Verbraucher tätig werden.
Ich habe Ihren Vorgang nun schon dreimal weiter geleitet, und damit sind meine Möglichkeiten erschöpft, da wir auch keine Anwälte beschäftigen.
Falls Sie anwaltliche Hilfe wünschen, ist Rechtsanwalt Herr Hufschmid gerne behilflich. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können Mandanten aus ganz Deutschland vertreten werden:
Mit schützenden Grüßen
Gunda Lauckenmann
Parwise.de, PrimeSingles.de und EliteSingle.de:
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns:
Bei der Registrierung wird groß von einer Einmalzahlung von 1,00 € für 14 Tage geworben und erst auf der nächsten Seite steht im Fließtext, dass sich der Vertrag nach den 14 Tagen kostenpflichtig verlängert. Dies stellt meiner Ansicht nach eine unwirksame überraschende Klausel dar. Ich empfehle allen Geschädigten den Vertrag anzufechten, zu widerrufen und hilfsweise zu kündigen – am besten per Einschreiben-Rückschein.
Falls Sie anwaltliche Hilfe wünschen, ist Herr Rechtsanwalt Hufschmid Ihnen gerne behilflich. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte können Mandanten aus ganz Deutschland vertreten werden. http://unverbindliche-anfrage.kanzlei-hufschmid.de/
Auf Wunsch wird die gesamte Korrespondenz über die WebAkte geführt und jeglicher Briefverkehr vermieden.
Rechtsanwalt
Alexander Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering