Kündigung des XTRA Prepaid Vertrages bei der Telekom zum 13.11.2016 und zwar – trotz Guthabens – wegen nicht Aufladen der Xtra Card
Herr Werner H. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter Magdalena H., 88 Jahre alt, wohnhaft …………. hat mich gebeten für sie aktiv zu werden. Grund ist die briefliche Androhung der Kündigung ihres XTRA Prepaid Vertrages bei der Telekom zum 13.11.2016 und zwar – trotz Guthabens – wegen nicht Aufladen ihrer Xtra Card. Entsprechend ihrem Alter ist sie wegen Krankheiten an ihre Wohnung gebunden und in keinster Weise mehr beruflich oder anderweitig aktiv. Dennoch möchte sie auch über Handy erreichbar bleiben und bittet um die Erhaltung ihres Vertrages. Nun ist meine Frage an Sie, ob es Möglichkeiten gibt, diese angedrohte Kündigung zu verhindern. Mit freundlichen Grüßen Ihr Werner H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die Telekom weiter und erhielt einen Anruf von der Telekom. Wir schrieben Herrn H.:
Sehr geehrter Herr H.
eine Dame von der Telekom rief eben bei mir an.
Es ist definitiv so, dass Prepaidkarten bei der Telekom alle zwei Jahre aufgeladen werden müssen.
Man will so vermeiden, dass es Karteileichen gibt, deren Erhalt wiederum Kosten verursacht.
Man sagte mir, dass Sie nun am 30.9.16 die Karte mit 15,- Euro aufgeladen haben und somit die Kündigung hinfällig ist.
Die Karte muss am 31.8.18 wieder aufgeladen werden.
Zu einem anderen Vorgang hatte uns die Telekom seinerzeit geschrieben:
Guten Tag, Frau Lauckenmann,
die Telekom behält sich vor, Kunden, die ihre Prepaidkarte mehrere Monate nicht genutzt haben, zu fragen, ob die Karte noch benötigt wird. In vielen Fällen liegen Prepaidkarten ungenutzt in den Schubladen der Verbraucher, weil diese entweder mittlerweile einen Laufzeitvertrag abgeschlossen haben, zu einem anderen Anbieter gewechselt, ins Ausland verzogen oder gar verstorben sind. Aufgrund dieser Umstände summieren sich die im Bestand eines Anbieters befindlichen Prepaidkarten schnell auf mehrere Millionen Karten, die jedoch Ressourcen binden (z.B. IT/Mailbox oder auch Service-Center Mitarbeiter, die anders eingeteilt werden könnten). Dies gilt im übrigen für alle Mobilfunkanbieter weltweit. Die Nutzung einer Prepaidkarte ist dabei unabhängig von der Intensität, es reicht also schon, monatlich die eine oder andere SMS zu schreiben. Sofern der Kunde die Karte nicht weiter nutzen möchte, kündigen wir diese mit Frist von einem Monat.
Im Schreiben an Herrn F. stellen wir fest, dass seine Prepaidkarte längere Zeit nicht mehr aufgeladen wurde und wir davon ausgehen, dass er die Karte nicht mehr nutzt. Vor diesem Hintergrund kündigen wir die XtraCard mit einer Frist von 30 Tagen. Erst danach wird die Kündigung wirksam. Lädt der Kunde in diesem Zeitraum neues Guthaben auf, wird die Kündigung hinfällig.
Im Übrigen kann ein Xtra-Vertrag durch den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, durch die Telekom mit einer Frist von 30 Tagen.
Im Folgenden auch ein Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Xtra:
Auszug AGB – 8 Vertragslaufzeit/Kündigung
8.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.
8.2 Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch die Telekom mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
8.3 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zusatzoptionen) können zu den bei der zusätzlichen Leistung vereinbarten Bedingungen und Fristen gekündigt werden.
8.4 Mit der Kündigung des Mobilfunk-Vertrages enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zusatzoptionen). Die Kündigung einer zusätzlichen Leistung (Zusatzoption) lässt den zu Grunde liegenden Mobilfunk-Vertrag unberührt.
8.5 Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung eines von ihm entgeltlich aufgeladenen Restguthabens. Von der Telekom unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird dem Kunden nicht erstattet.
Verbraucherschutz.de ist der Meinung, dass die Prepaidkarten in dieser Form, nämlich frei verkäuflich und ohne persönliche Daten, nicht mehr gewünscht sind, und es in naher Zukunft nur noch personalisierte Prepaidkarten geben wird.
Wie schaut es in diesem Zusammenhang mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Düsseldorf aus (AZ 12 O 458/05 v. 23.08.06), das Klauseln in AGBs v. Mobilfunkanbietern für unzulässig erklärt, die nach Ablauf bestimmter Fristen Sperrungen bzw. Vertragskündigungen v. Prepaid-Karten bei Nichtaufladen vorsehen (s. § 307 Abs. 1 S.2 BGB)? Dies kann doch nicht zu Lasten der Verbraucher einfach ignoriert werden! T-Mobile handelt hier rechtswidrig.