Telekom: Trotz Kündigung zum 15.03.2013, Abbuchung der Grundgebühr für März, April, Mai 2013
Herr E. schrieb am 18.10.2013 an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrtes Verbraucherschutz Team,
meinen Telefonanschluss kündigte ich fristgemäß zum 15.03.2013. Von der Telekom habe ich eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu o.g. Datum erhalten. Trotzdem buchte die Telekom die Grundgebühr für den vollen März, April und Mai weiter ab. Die Abbuchungen April und Mai 2013 ließ ich zurückbuchen. Mehrere Telefonate und schriftliche Einwände ignorierte die Telekom.
Eine Schlussrechnung ab Kündigungsdatum mit Gutschrift für die restlichen Märztage habe ich bis heute nicht erhalten. Stattdessen fordert ein Rechtsanwalt der Telekom unter Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens die Bezahlung der Rechnungen, die nach der Kündigung gestellt wurden.
Da ich seit 15.03.2013 kein Kunde der Telekom mehr bin, bitte ich um Ihre Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar E.
Verbraucherschutz.de leitete am 01.11.2013 die Anfrage an die Telekom weiter und erhielt am 20.11.2013 folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
ich möchte Ihnen mitteilen das ich mich für den Vorgang verantwortlich zeige und Herrn E. heute telefonisch informiert habe. Ich werde den Vorgang heute prüfen und Herrn E. über das Ergebnis telefonisch informieren.
Mit freundlichen Grüßen
M. M.
Serviceteam Vorstand
Herr E. bestätigte dies Verbraucherschutz.de ebenfalls am 20.11.2013:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
erst mal vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Heute hat sich die Telekom ( Frau M. vom Serviceteam Vorstand) bei mir gemeldet.
Frau M. erklärte mir gegenüber, den unbedingten Verzicht auf die bestehende Forderung. Die Inkassokanzlei Seiler und Kollegen, die bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt hat (von mir widersprochen), wird von ihr aufgefordert, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids insgesamt zurückzuziehen.
Streitig ist noch der Tag der erfolgten Rufnummernportierung. Dazu muss Frau M. intern und mit der Bundesnetzagentur Rücksprache halten.
Die Rückzahlung der zu viel gezahlten Gebühren ist angeblich von diesem Termin abhängig.
Frau M. will sich im Laufe der nächsten Woche dazu bei mir melden.
Der Vorgang ist also noch nicht ganz abgeschlossen. Ich werde mich dann nochmal bei Ihnen melden.
Nochmals vielen Dank und
viele Grüße
Dietmar E.
Am 28.11.2013 bekamen wir einen Zwischenbericht zur Sachlage von Herrn E.:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Telekom hält durch Frau M. Kontakt zu mir und benötigt noch etwas Zeit für die endgültige Klärung der Angelegenheit. Bis zum 13.12.13 sollen die Anwälte der Telekom sich mir gegenüber abschließend schriftlich äußern. Ich halte Sie weiter auf dem Laufenden.
Viele Grüße und einen schönen 1. Advent
Dietmar E.
Am 23.01.2014 meldete sich Herr Dietmar E. erneut bei Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
es hat lange gedauert, aber heute hat die Telekom Deutschland GmbH endgültig den Forderungsverzicht erklärt, den Mahnbescheid zurückgezogen und mir die zu Unrecht abgebuchten Beträge erstattet.
Ich hoffe, wir haben gemeinsam dazu beigetragen, dass die Telekom ihr seltsames Geschäftsgebaren gegenüber Kunden überdenkt.
Weiterhin viel Erfolg in Ihrer wichtigen Arbeit und vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Dietmar E.
Meine Freundin hat das selbe Problem.
Vertrag gekündigt zum Anfang Juni( Kündigungsbestätigung liegt vor) bucht die Telekom seitdem jeden Monat ab. Telefonisch wird man nur vertröstet und hingehalten.!