Aus beruflichen Gründen muss Herr P. ins Ausland umziehen. Die Telekom will bei vorzeitiger Kündigung Schadenersatz für die entfallenden Vertragsmonate.
Herr P. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein großes Problem mit Telekom Deutschland GmbH. Am 28.11.2008 habe ich mit der Telekom einen Mobilfunkvertrag geschlossen. Dieser wurde im Juni 2010 um zwei Jahre verlängert.
Aufgrund einer beruflichen Veränderung werde ich zum 31.03.2013 nach Peru auswandern. Ich habe somit Anfang diesen Jahres bei der Telekom meine außerordentliche Kündigung eingereicht. Diese wurde von der Telekom zwar akzeptiert, jedoch wurde verlangt, dass ich die anfallenden Grundgebühren bis zum (regulären) Vertragsende/28.11.2013 als Einmalzahlung vornehmen soll.Da ich bei der letzten automatischen Vertragsverlängerung (28.11.2012 -Verlängerung um 12 Monate) kein neues Mobiltelefon erhalten habe, sehe ich nicht ein, dass der Telekom durch meine vorzeitige Kündigung aus zwingenden Grund (Artikel 11.3 der AGB) ein Schaden entstanden sein soll.
Ich bitte um Ihre Hilfe, oder um Angabe von Präzedenzfällen, um schadlos aus diesem Vertrag zum 31.03.2013 entlassen zu werden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Ihre Unterstützung!Mit freundlichen Grüßen
Jorge P
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die Telekom weiter und erhielt folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank, dass Sie uns die Gelegenheit geben unseren Fehler zu korrigieren.
Selbstverständlich erkennen wir Ihre Kündigung an und verzichten auf die Berechnung von Schadenersatz, da Sie ins Ausland verziehen. Eine entsprechende Kündigungsbestätigung geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.
Wünschen Sie, dass Ihre Schlussrechnung an eine Auslandsadresse versendet werden soll, so teilen Sie uns diese Adresse bitte mit.
Mit freundlichen Grüßen
F. S.
Spezieller Kundenservice
Herr P. meldete sich nochmals mit der Kündigungsbestätigung der Telekom bei uns:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
anbei die Antwort von Telekom, zur Info.
Besten Dank für die Unterstützung!
Mit freundlichen Grüssen aus Lima
Sehr geehrter Herr P.,
sie möchten den Vertrag für Ihren Mobilfunk-Anschluss kündigen, da Sie ins Ausland umziehen.
Bei einem Umzug ins Ausland haben Sie die Möglichkeit, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats vorzeitig zu kündigen.
Ihr Vertrag endet damit bereits am 31.03.2013. Die letzte Rechnung-mit allen Preisen, die bis zu dem genannten Termin anfallen- erhalten Sie dann im Monat nach dem Vertragsende.
Sofern Sie zu diesem Zeitpunkt bereits umgezogen sind, teilen Sie uns daher bitte auch eine Auslandsadresse mit, an die wir die restlichen Rechnungen schicken können- bitte kein Postfach.
Wussten Sie übrigens, dass wir auch außerhalb Deutschlands für Sie da sind? Zum Beispiel in den Nachbarländern Österreich und den Niederlanden, in Ungarn oder auch Tschechien.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns, wenn wir Sie auch an Ihrem neuen Auslands-Wohnsitz wieder als Kunden begrüßen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
R. H.
Leiter Kundenservice
Für die Kündigungsbestätigung habe ich meine neue ausländische Adresse auch gelassen. Es ist trotzdem mit Dokumenten manchmal schwierig klar zu kommen, weil man eine bestimmte Frist dafür hat. Mit dem Umzug wird es selbst schneller als mit Dokumenten. Danke für die Info!
storck-umzug.de/fernumzug