Die Bundesregierung greift durch gegen Telefonwerbung, Gewinnspiel- und Werbeanrufen: Das Kabinett verabschiedete nun ein Gesetzespaket zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken.
Die beschlossenen Maßnahmen verschärfen das bereits bestehende Gesetz zu unerwünschter Telefonwerbung. Vor allem gegen Gewinnspielanrufe will die Verbraucherministerin konsequenter vorgehen: Diese sind künftig der Textformerfordernis unterworfen. Falls am Telefon also ein Vertrag abgeschlossen wurde, ist er erst dann zulässig, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher erfolgt. Die wenigsten Betreiber einschlägiger Callcenter werden sich jedoch die Mühe machen, ein Dokument zu erstellen, das einer rechtlichen Prüfung standhalten würde. Auch gelten ab sofort höhere Bußgeldobergrenzen für unlautere Geschäftspraktiken. Wen die Behörden erwischen, muss nun nicht mehr wie bisher maximal 50.000, sondern bis zu 300.000€ zahlen. Damit soll dem Geschäftsmodell der wirtschaftliche Anreiz entzogen werden.
Das Gesetzespaket ist „ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren und betrügerischen Aktivitäten dubioser Unternehmer und eine Kampfansage an unseriöse Geschäftspraktiken“, fasste Verbraucherministerin Ilse Aigner die neuen Maßnahmen zusammen.