„Eine Kündigung des Vertrags bei o2 war nicht möglich. Auch bei Obdachlosigkeit müsste ich bis zum Vertragsende bezahlen“
Frau Ilona S. schrieb uns am 28.01.2015:
Ende Juli 2014 bat ich telefonisch bei o2 meinen Anschluss zu sperren, da ich wegen häuslicher Gewalt mit meinem Sohn ins Frauenhaus gegangen sei und meine Wohnung somit gekündigt hätte. Eine Kündigung des Vertrags bei o2 war nicht möglich, auch bei Obdachlosigkeit müsste ich bis zum Vertragsende bezahlen.
Anfang September teilte ich meine neue Anschrift mit und bat den Anschluss dort zu aktivieren. Ebenfalls bat ich erneut den Anschluss in der alten Wohnung zu sperren, da die Wohnung seit längerem leer stehe und der Vermieter schon einen Schlüssel bekommen hat.
Ende September war weder der alte Anschluss gesperrt noch hatte ich eine Antwort zu der Verlegung an die neue Anschrift. Ich stornierte somit die Zahlung vom 29.09.2014, womit ich dann am 15. Oktober ein Schreiben erhielt das sie aus diesem Grunde meinen Anschluss in der alten Wohnung gesperrt hätten.
(Na endlich!)
Am 04.11.2014 reklamierte ich erneut, das diese Vorgehensweise doch bitte zu erklären sei. Am 1.12.2014 erhalte ich ein Schreiben mit dem Satz: Bitte entschuldigen Sie, dass sie auf die Beantwortung Ihres Anliegens so lange warten mussten und die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. Ich solle noch mal alle Daten mitteilen.
Erneut am 04.12.2014 bekomme ich ein Schreiben ich solle erst den offenstehenden Betrag bezahlen. Alle 4 weiteren Briefe von mir mit der Bitte um Stellungnahme, für welche Leistung ich die Monate September – Dezember bezahlen solle blieben unbeantwortet? Lediglich Mahnungen mit inzwischen enorm hohen Mahnkosten wurden mir zugestellt.
Da ich nach den Geschehnissen des letzten halben Jahres sehr viel zu organisieren hatte und finanziell am 0-Punkt stehe bitte ich Sie um Hilfe.
Muss ich zahlen, obwohl o2 3 Monate lang überhaupt nicht reagiert hat?
In einem Telefonat am 21.01.2015 mit Frau S. von o2 zeigte sich diese verständnisvoll bzw. verstand meine Wut und meinte ein Vergleich, wie er von mir angestrebt wurde, müsste in diesem Fall möglich sein, ich würde in Kürze hierzu informiert.
Einen Tag später ging die nächste Mahnung an mich raus, wieder ohne Stellungnahme und in voller Höhe inkl. Der hohen Mahnkosten. Inzwischen fühle ich mich derart an der Nase herumgeführt bzw. sorry hier passt nur richtig verarscht.
Ich finde es sehr unmoralisch, das bei einem derartigen Vorfall (Flucht und Obdachlosigkeit wegen häuslicher Gewalt) ein Vertrag bestehen bleibt. Gehört mein Fall nicht zu der Klausel „höhere Gewalt“, da die Obdachlosigkeit bzw. der Gang ins Frauenhaus auf Grund von häuslicher Gewalt nicht vorhersehbar war und enorme Folgen für mich und meinen Sohn mit sich gezogen hat. Vor allem aber auf Zahlung zu bestehen für eine nicht erbrachte Leistung.
Unterlagen hierzu (Bestätigung Frauenhaus sowie Einstw. Anordnung vom Gericht) sind vorhanden.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 29.01.2015 und erhielt am 03.02.2015 von Frau Ilona S. die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
nachdem ich am Montag lediglich eine weitere Rechnung erhalten hatte war ich um so erstaunter als mich der Anruf vom Beschwerdemanagement Geschäftsleitung der Telefonica heute erreichte.
Inzwischen habe ich auch per Mail die Zusage erhalten, dass die Kosten seit meinem Auszug erstattet werden wenn ich die Bescheinigung vom Auszug (Aufnahme im Frauenhaus) vorlege.
Die Mahngebühren wurden bereits gestrichen.
Auch möchte man mir dann sofort den Internetzugang in der neuen Wohnung ermöglichen.
Ich bin sprachlos und mache einen Freudentanz.
Wie kann ich Ihnen danken?
Mit herzlichem Gruß
Ilona S.