TAP erstattet die Auslagen für verloren gegangenes Gepäck
Frau Eugenia M. schrieb uns:
Wir sind am 10.07.2013 mit FLug TP 567 von Ham nach OPO über Lis geflogen.
Nach Ankunft in Porto war unser Gepäck nicht dabei. Wir haben es bei Lost and found reklamiert und konnten nach langer Wartezeit weiterfahren.
Unser Gepäck war in Lissabon liegen geblieben und wurde uns am nächsten Tag um die MIttagszeit zugestellt.
Wir haben im Supermarkt einige Hygieneartikel sowie Unterwäsche gekauft, insgesamt Euro 90,00 für eine 4 köpfige Familie.
Nach der Reise habe ich bei der Tap die Kosten reklamiert. Erst kam keine Reaktion, dann die Information, dass das Gepäck noch am selben Tag zugestellt worden sei.
Die ist schlichtweg falsch und ich bin sehr verärgert, da die Tap auf meinen Einspruch jetzt gar nicht mehr reagiert.
Ich habe einen Beleg unterschrieben als der Fahrer das Gepäck zugestellt hat.
Wie kann ich vorgehen ?
Danke im voraus.
Eugenia M.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 28.9.13 an TAP weiter. Am 22.10.13 schrieb uns Frau M.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
die TAP hat tatsächlich heute geantwortet, siehe unten.
Ist das rechtens mit dem Abzug ? Ich bin zwar froh, wenn der Vorgang abgeschlossen wird, aber wir haben versucht die Kosten sehr niedrig zu halten und haben für 2 Erwachsene und 2 Kinder Ersatzkleidung im Supermarkt gekauft. Für weitere Kosten wie z. B. Telefonkosten, Wartezeiten haben wir natürlich keine Belege.
Danke und Gruß
Eugenia M.
Gesendet: Dienstag, 22. Oktober 2013 um 11:22 Uhr
Von: „Fale Connosco“ <[email protected]>
An:
Betreff: TAP Vorgang …….
Ihr Flug mit TP 2013
Sehr geehrte Frau M.,
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail mit den Bankdaten.
Zunächst möchten wir uns noch einmal für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, die Ihnen in Verbindung mit Ihrem Flug entstanden sind. Leider sind bei aller Sorgfalt, die in der Gepäckabfertigung höchste Priorität hat, Unregelmässigkeiten nicht immer ganz auszuschliessen, zumal die Gepäckbeförderung/Weiterleitung zum größten Teil von flughafeneigenem Personal betrieben wird, auf das wir leider nur geringen Einfluss ausüben können.
Nach Regelungen des Montrealer Abkommens erstatten wir Ausgaben für Ersatzkleidung in Folge von verspäteter Gepäckzustellung, jedoch zahlen wir höchstens 50 %, da Kleidung zu Dauergebrauchsgegenständen gehören, in Ihrem Fall übernehmen wir 45,94 EUR, für Kosmetika 14,03 EUR.
Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen auf Kulanzbasis, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Betrag von total EUR 59,97 auf Ihr angegebenes Konto anweisen.
Wir bitten Sie nochmals in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihre nächsten Reisen verlaufen ohne derartige Zwischenfälle. Wir würden uns freuen Sie bald wieder an Bord von TAP Portugal begrüssen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüssen /Com os melhores cumprimentos / Best regards
i.A.
Kundenbetreuung / Customer Relations