bueroshop24.de erstattet den Kaufpreis für den defekten Bürostuhl.
Frau Tabea W. schrieb am 09.02.2021
Betreff: Büroshop24
Internetseite: bueroshop24.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe seit dem 14.01.2021 ziemlich großen Ärger mit dem oben genannten Unternehmen Büroshop24. Dort habe ich am 14.01.2021 einen Bürostuhl gekauft, der leider am 16.01.2021 defekt geliefert wurde. Dies habe ich reklamiert und man schrieb mir per Mail, dass ich einen Ersatz erhalten werde und der erste Stuhl durch das Unternehmen Trans-O-Flex abgeholt werden würde in den nächsten 2-3 Werktagen. Leider ist dieser Stuhl bisher immer noch nicht abgeholt worden.
Der Ersatzstuhl kam am 20.01.2021 ebenfalls defekt bei mir an. Daraufhin schrieb ich am selben Tag wieder eine Mail an den Büroshop24. In dieser erklärte ich, dass die Ersatzlieferung ebenfalls beschädigt bei mir ankam und ich aufgrund dieser Umstände von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch mache, mein Geld zurück und ebenso die Abholung der beiden Stühle aufgrund des Gewichts und der Größe verlange. Diese Mail schickte ich insgesamt drei Mal an das Unternehmen, da ich keine Antwort erhielt (am 20.01.2021; 21.01.2021; 22.01.2021). Jedoch erhielt ich immer eine automatische Eingangsbestätigung.
Am 28.01.2021 rief ich bei dem Kundenservice von Büroshop24 an und eine Frau bedauerte sehr wie bisher mit dem ganzen Fall umgegangen wurde und das die Stühle immer noch nicht abgeholt seien. Sie versprach mir, dass Sie das Ganze an die zuständige Abteilung weiterleitet und erneut veranlassen würde, dass die Stühle bei mir abgeholt werden und ich mein Geld zurückerhalte. Dies ist bis heute beides nicht geschehen!
In den AGBs des Unternehmens steht, dass man als Kunde ein Widerrufsrecht hat und dieses zur Folge hat, dass das Unternehmen dazu verpflichtet ist, das gezahlte Geld spätestens binnen 14 Tage zurück zu zahlen und auch die Ware abzuholen.
Deswegen habe ich am 04.02.2021 eine weitere Mail an das Unternehmen gesendet, in dem ich den Vorfall erneut geschildert habe und ausdrücklich auf die eben genannten AGBs und meinen erfolgten Widerruf vom 20.01.2021 verwiesen. Ich habe bisher immer noch keinen Zahlungseingang feststellen können und die Stühle sind ebenso immer noch nicht abgeholt worden. (Stand 09.02.2021)
Der Büroshop24 schickte mir daraufhin am 08.02.2021 folgende Mail:
„Sehr geehrte Frau W.,
gerne hätten wir persönlich mit Ihnen gesprochen, leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen.
Leider haben wir Ihre E-Mail erst heute bearbeitet, deswegen konnten wir die Abholung wie gewünscht am Donnerstag nicht veranlassen.
Da die bereits veranlassten Abholungen nicht erfolgten (laut Tras-o-Flex hat man Sie mehrmals nicht angetroffen), haben wir Ihnen zwei DHL-Label zukommen lassen. So können Sie Ihre Sendung selber retournieren.
Sollten Sie dennoch eine Abholung wünschen, antworten Sie bitte auf diee E-Mail.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und freuen uns auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
– Bereich Service – Rückabwicklung –“
Zu einer Antwort auf diese Mail kam ich bisher noch nicht, da ich eine weitere Mail am 09.02.2021 erhielt in der stand, dass die Abholung veranlasst wurde durch den für mich bereits bekannten Abholservice, der nicht einmal versucht hat bei mir zu klingeln (Anwesenheit durch Homeoffice gegeben). Zudem ist dies eine Standardmail gewesen, welche ich so schon ungefähr 3-4 mal erhalten habe. Eigentlich hatte ich vor jeglichen Punkten zu widersprechen, da ich die Stühle nicht selber zu einer DHL Filiale bringen kann und jederzeit jemand da gewesen ist, um dem Abholservice die Tür aufzumachen.
Am 09.02.2021 erhielt ich kurze Zeit später eine weitere Mail des Unternehmens mit einer Mahnung/Zahlungserinnerung für eine Rechnung, welche ich nie erhalten habe per Mail. Dies ist wohl die Rechnung und Mahnung/Zahlungserinnerung für den zweiten Stuhl, welcher der Ersatz sein sollte für den Ersten, welcher ja defekt ist. Den ersten Stuhl habe ich über PayPal bereits am 14.01.2021 bezahlt, so dass hier keine Rechnung offen sein kann.
Dieser Mahnung/Zahlungserinnerung habe ich ausdrücklich widersprochen, aus den oben genannten Punkten. Der zweite Stuhl sollte der Ersatz für den ersten defekten sein, da dieser allerdings auch defekt war, bin ich vom Kauf am 20.01.2021 nun endgültig zurückgetreten.
Ich wende mich nun an Sie, da ich sehr hoffe, dass Sie mir in diesem Fall weiterhelfen können. Die Kommunikation mit diesem Unternehmen gestaltet sich für mich mittlerweile immer schwieriger, da sehr Zeit verzögert auf meine Nachrichten geantwortet, nicht auf den Inhalt meiner Nachrichten eingegangen wird und auch telefonisch bisher kein Ergebnis erbracht werden konnte.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Tabea W.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 10.02.2021 an Herrn Siegfried Sorg (Geschäftsführer) unter [email protected] weiter und erhielt nachstehende Stellungnahme am 12.02.2021
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern es sehr, dass die unten stehende Reklamation nicht reibungslos und nicht zur Zufriedenheit unserer Kundin bearbeitet werden konnte.
Am 19.01.2021 hat Frau W. Ihre Bestellung reklamiert, wir haben eine Ersatzlieferung und eine Abholung der beschädigten Ware veranlasst. Da die Ersatzlieferung mit einer Rechnung versendet wird, wird nach Eingang der Rücksendung eine Gutschrift in gleicher Höhe erstellt. Diese gleicht dann die Ersatzlieferung aus. Laut unserem Frachtführer Trans-o-flex konnte das Paket nicht abgeholt werden, da die Kundin mehrmals nicht angetroffen wurde (20.01.2021, 21.01.2021, 25.01.2021).
Leider wurde auch die Ersatzlieferung beschädigt angeliefert. Dies hat uns unsere Kundin am 26.01.2021 mitgeteilt. Da die bereits veranlasste Abholung nicht erfolgte, haben wir Frau Wirth zwei DHL-Rücksendelabels zukommen lassen.
Am 28.01.2021 hat sich Frau W. bei uns telefonisch gemeldet und uns mitgeteilt, dass sie einen Rückruf wünscht. Unter der mitgeteilten Handynummer konnten wir unsere Kundin mehrmals nicht erreichen, deswegen haben wir sie am 01.02.2021 per E-Mail gebeten, uns einen Abholtermin mitzuteilen. Dies hat Frau Wirth auch gemacht. Allerdings haben wir die Antwort-E-Mail von unserer Kundin erst nach diesem Termin bearbeitet. So war die Terminabholung nicht mehr möglich. Um die Reklamationsbearbeitung zu beschleunigen, haben wir versucht, Frau Wirth telefonisch zu erreichen. Dies war leider erfolglos. So haben wir erneut eine E-Mail geschickt und Frau W. mitgeteilt, dass sie gerne die Sendungen mit den DHL-Labels retournieren oder uns bezüglich der Abholung informieren kann. Am nächsten Tag haben wir nachgeschaut, ob uns eine Rückmeldung von unserer Kundin vorliegt. Dies war leider nicht der Fall. Um keine Zeit zu verlieren, haben wir erneut Abholung veranlasst und Abholinformationen Frau W. per E-Mail zukommen lassen. In dieser E-Mail haben wir auch einen Hinweis für unsere Kunden, dass man die Abholung selber terminieren kann:
„Sollte die Abholung nicht in dem angegebenen Zeitraum erfolgt sein, können Sie direkt über folgenden Link die betroffene Niederlassung ermitteln und hierüber die Abholung unter Angabe Ihrer Postleitzahl und Adresse klären:
trans-o-flex.com/kontakt/standorte-deutschland“
Laut unserem Frachtführer Tras-o-flex konnte die Ware auch diesmal nicht abgeholt werden, da der Empfänger nicht angetroffen wurde (10.02.2021).
Ihre Nachricht hat uns am 10.02.2021 erreicht. Sofort haben wir versucht, Frau W. telefonisch zu erreichen. Leider konnten wir sie auch diesmal telefonisch nicht erreichen. So haben wir unseren Frachtführer kontaktiert. Am 11.02.2021 erfolgte dann die Abholung. Die Ware ist jetzt unterwegs zu uns. Nach Eingang und Prüfung der Rücksendung erstellen wir eine Gutschrift und veranlassen die Rücküberweisung auf das Konto, von dem die Kundenzahlung ausging. Dies kann noch paar Tage dauern.
Wir möchten noch anmerken, dass in unserer Eingangsbestätigungs-Mail wir unsere Kunden darauf hinweisen, dass wir einen stark erhöhten Nachrichteneingang haben und Mails nicht gleich bearbeiten können. Dies bitten wir zu entschuldigen:
„Ihre Nachricht haben wir erhalten und werden diese umgehend bearbeiten.
Wir bitten Sie jedoch um Entschuldigung und Ihre Geduld, falls es länger dauern sollte, als Sie es von uns gewohnt sind. Momentan haben wir einen stark erhöhten Nachrichteneingang zu bewältigen.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lieferung und Erreichbarkeit: COVID-19: Aktuelle Informationen zu Liefersituation, Bestellung, Versand und Erreichbarkeit “
Wir bedauern diese Umstände und hoffen, dass Frau W. weiterhin bei uns bestellt.
Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne von Montag bis Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800/888 333 2 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
– Bereich Service – Rückabwicklung –
_____________________________________________
büroshop24 GmbH
In der Niederwiese 2
65473 Bischofsheim
E-Mail: [email protected]
bueroshop24.de
Geschäftsführung:
Hans R. Schmid, Dr. Peter Kirchberg, Michael Kelsch, Siegfried Sorg
Gerichtsstand: Darmstadt. HRB: 99426. Ust-ID: DE 814608985
Handelsregisterort: Darmstadt
[email protected] schrieb am 19.02.2021
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
Hiermit bestätigen wir die Erledigung Ihrer Anfrage.
Die Ware wurde nach Klärung mit unserem Frachtführer TOF, am 11.02.21 abgeholt und bei uns zugestellt.
Am 15.02.21 wurde die Gutschrift erstellt und das Geld per PayPal zurücküberwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Tabea W. schrieb am 19.02.2021
Guten Tag,
Ich habe gestern, den 18.02.2021 mein Geld per Paypal zurück erhalten.
Allerdings habe ich nicht, wie ich erwartet hätte, ein Entschuldigungsschreiben oder sonstiges erhalten von dem Unternehmen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Tabea W.
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