„Auf der Seite war auch kein Hinweis auf Kosten oder ähnliches angezeigt. Als ich nach ca. 1 Stunde den Rechner wieder öffnete, sah ich eine Rechnung von stva.de über 37 ,90 €“
Herr Harald W. schrieb am 13.08.2017: Ich habe im Internet nach einem Wunschkennzeichen gesucht . dazu habe ich eingegeben Wunschkennzeichen Bergisch Gladbach. Der oberste Button war STVA -ich rief hier Berg. GL. auf und suchte ein Kennzeichen . Als ich das fand -war darunter ein bunt unterlegtes Feld „Weiter“, dies betätigte ich, dann kamen Fragen wie wann haben sie den F-Schein erworben, wer fährt das Auto , in diesem Sinn ging es immer weiter. Als mir die Fragen zu bunt wurden , haben ich den Button weggedrückt- ohne jedoch eine Bestätigung gedrückt zu haben! Auf der Seite war auch kein Hinweis auf Kosten oder ähnliches angezeigt. Als ich nach ca. 1 Stunde den Rechner wieder öffnete- sah ich zu meinem Erstaunen -eine Bestätigung mit Rechnung von 37 ,90 € .Dazu 5 Seiten AGB. Sofort habe ich widersprochen und den Beweis einer Bestellung angefordert. Die lakonische Antwort war noch am selben Tag- die Bestellung sei ausgeführt und bereits in der Zustellung. Außerdem hätte ich den AGB,s zugestimmt- die wie ich schon sagte der Re Beigefügt waren. Ich möchte eigentlich all die Wörter beifügen die man nicht benutzen soll. Aber der Tatbestand trifft zu. Wenn Sie das Internet anschauen ist dies voll von Beschreibungen -auch von solchen wie es mir ergangen ist– und alle benutzen die Wörter und Anschuldigungen die Sie hier nicht sehen wollen. Eigentlich will ich nicht zahlen, die Schilder nicht benutzen, ein neues Kennzeichen aussuchen. Da die Zeit aber drängt bis zur Zulassung des neuen Wagens — Was soll ich tun. Können Sie mir einen Rat geben? Jeder hat wohl zähneknirschend bisher bezahlt , weil er wegen des geringen Betrages nicht vor Gericht wollte. Mir hat s STVA geschrieben “ gehen sie doch vor Gericht. Gruß Harald W.
Nummer: keine Bestellung -nur Bestätigung und Rechnung .Sogenannte Best_ NR. lt. STVA B43xxxxx, gleichzeitig RE R 17xxxx vom 10.08. Gleicher Tag an dem ich bestellt haben soll.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 22.08.2017 weiter, erhielt aber keine Antwort.
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