Herr U.W. schrieb uns folgende Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie als Schützer der Verbraucher mit Bitte um Unterstützung.
Wie mir mein Stromversorger mitteilt, erhöht sich mein Strompreis um eine Netzgeldabgabe, die der Gesetzgeber in Verbindung mit der Netzagentur neuerdings erhebt.
Im Gegensatz zu den großen Verbrauchern kann ich mich davon nicht befreien.
Ich finde das bodenlos frech!!
Meine Fragen an Sie:” Wie kann man sich davor schützen?”
..und haben Sie schon im Interesse der Verbraucher etwas unternommen?
Haben Sie Verbindung mit der Opposition aufgenommen und wie sieht man das dort?”
Herzlichen Dank im Voraus für ihre Mühe
Verbraucherschutz.de fragte nach, wer der Stromanbieter wäre. Herr U.W. schrieb:
Mein Stromanbieter ist die BHAG, Kundennummer:……
Mein Anbieter hat mir gesagt, das er Einspruch eingelegt hat aber ansonsten machtlos ist.
Meine Frage zu dem Vorgang der Befreiung für “Stromfresser” lautet zusätzlich ist das nicht eine verbotene Subvention? Die Emissionsrechte sind ja auch schon verschenkt worden und wie ich hörte plant dieser unsägliche Rösler weitere Zahlungen an die Industrie.
Was können wir hier tun?
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die BHAG weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
beigefügt übersende ich Ihnen das an Herrn S. gerichtete Schreiben. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Die Beschwerde von Herrn S. richtet sich unserer Meinung nach auch nicht gegen unser Unternehmen, sondern gegen die politische Entscheidung die Großindustrie von den Netzentgelten zu befreien und diese Kosten den Kleinkunden auf das Auge zu drücken. In diesem Spiel sind wir wider unserem Willen zu Erfüllungshilfen der Politik gemacht worden!
mit freundlichem Gruß
BHAG
Ihr Schreiben vom 01.01.2012
Sehr geehrter Herr S.
recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Stellungnahme zum dem Artikel „Sonderumlage führt zu Strompreiserhöhung“ in unserer Kundenzeitschrift 28-2011.
Mit der Umlage sollen Großverbraucher (als Beispiel wird immer gerne die Aluminiumindustrie genannt) von den auf sie entfallenden Netzentgelten befreit werden. Dies sei nötig, um diese Unternehmen im internationalen Markt wettbewerbsfähig zu machen. Da die Kosten für die Netze aber nun einmal anfallen, sollen sie über eine Sonderumlage von allen anderen Netznutzern getragen werden.
Dies ist aus unserer Sicht eine klare Form der Subventionierung, mit der Besonderheit, dass durch diese Form der Umverteilung die Energieversorger gezwungen werden, als Erfüllungsgehilfe zu dienen.
Festgelegt wird diese Pflicht durch die Bundesnetzagentur (BNA) in dem Festlegungsverfahren BK8-11-024. Nach unserer Erfahrung kann man sich bei der BNA nur wenig Gehör verschaffen, denn auch dort wird man sich sagen, es wird lediglich der politische Wille durchgesetzt. Und dennoch scheint die BNA der richtige Adressat für Ihre Beschwerden in dieser Sache.
Wir selbst haben uns am 01.12.2011 mit einem sechsseitigen Schreiben an dem Konsultationsverfahren der BNA beteiligt. Da es uns jedoch nicht zusteht, den politischen Willen in Frage zu stellen, haben wir, die aus unserer Sicht auftretenden Ungereimtheiten gerügt. Um darüber hinaus auch die Interessen unserer Kunden vertreten zu können, haben wir die Beiladung als Lieferant beantragt. Diesem Gesuch hat die BNA entsprochen. Die Anhörung der BHAG als Lieferant steht noch aus. Gleichwohl ist die Festlegung der BNA – Sonderumlage nach § 19 Abs. 2 Strom NEV – bereits in Kraft getreten.
Bis auf weiteres wird die BHAG die Umlage nur unter Vorbehalt bezahlen. Sollte der Beschluss der BNA durch einen Gerichtsbeschluss außer Kraft gesetzt werden, so haben wir auf diese Weise u.U. die Möglichkeit, diese Vorbehaltszahlungen zurückzufordern und selbstverständlich unmittelbar an unsere Kunden weiterzuleiten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
BAD HONNEF AKTIENGESELLSCHAFT
Verbraucherschutz.de hatte die Anfrage ebenfalls an den verbraucherschutzpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion weitergeleitet. Dieser schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
haben Sie vielen Dank für die Zusendung des Links mit der Strompreisproblematik des Herren U.W.
Ich kann nicht verhehlen, dass die getroffene Regelung nicht auf meine ungeteilte Zustimmung gestoßen ist. Als Verbraucherschützer teile ich die Kritik an dieser Regelung. Denn aus Verbrauchersicht ist diese mit der Neuregelegung des Energiewirtschaftsgesetz verbundene Änderung der Stromnetzentgeltverordnung eine Belastung. Sie war aber letztlich ein Kompromiss zwischen den federführenden Ressorts Wirtschaft und Umwelt.
Ich möchte auch gleichzeitig darauf hinweisen, dass auch bereits unter Rot-Grün eine solche Entlastung der Großindustrie gesetzlich fixiert worden ist. Sie ist keinesfalls eine Erfindung der schwarz-gelben Regierung. Schon die Stromnetzentgeltverordnung von 2005 entlastete Großverbraucher zuletzt bereits von 80 Prozent der Netzentgelte. Wir haben diese Regelung nun lediglich moderat ausgeweitet.
Die Begründung für die Anpassung ergibt sich daraus, dass stromintensive Unternehmen mit einer hohen Bandlast (über 7000 Benutzungsstunden im Jahr sowie ein Jahresverbrauch größer 10 Gigawattstunden) netzstabilisierend wirken. Das heißt, diejenige Menge Strom, die ständig verbraucht wird, weil z.B. Maschinen rund um die Uhr laufen, ist relativ konstant. Insofern handelt es sich nicht um eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Industrie, da durch den beschlossenen Atomausstieg und die Energiewende Netzstabilität an Bedeutung gewonnen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB
Verbraucherschutzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion