Stromio: Kündigung aus Kulanzgründen akzeptiert!
Herr D. schrieb am 19.03.2014 an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Stromio aufgrund 25%iger Preiserhöhung den Vertrag innerhalb der Frist durch den Nachfolgeversorger kündigen lassen. Dies wurde von Stromio abgelehnt. Die Kündigung wurde dann durch mich selbst per E-Mail mit Bestätigungsbitte veranlasst. Hierauf erfolgte nur eine automatische Mailantwort. Nachdem ich die AGB nochmals las, stellte ich fest, dass die Kündigung per E-Mail nicht akzeptiert wird. Meine Kündigung per Fax wurde dann wegen Fristverletzung wiederum abgelehnt. Stromio hat meines Erachtens die Antwort bewusst verzögert, um eine Fristverletzung meinerseits zu erwirken.
Was kann ich tun um den Vertrag wirksam zu kündigen?
Danke für Ihre Unterstützung.
Mit freudlichen Grüßen
Dieter D.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 03.04.2014 an Stromio weiter und erhielt am 09.04.2014 folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.04.2014.
Gern haben wir Ihren Sachverhalt geprüft.
Am 10.12.2013 haben wir Herrn D. über die Preisanpassung zum 22.02.2014 informiert. Auf Grund dieser Preisanpassung bestand ein Sonderkündigungsrecht, welches nur der Kunde selbst ausüben kann.
Am 12.02.2014 erhielten wir von der ExtraEnergie GmbH eine Kündigung zum 03.03.2014. Diese Kündigung wurde von uns abgelehnt, da zu diesem Termin kein Kündigungsgrund bestand. Am 13.02.2014 erhielten wir dann erneut eine Kündigung zum 21.02.2015, welcher wir zugestimmt haben. Hierbei ist zu beachten, das die Kommunikation der Marktpartner ausschließlich elektronisch per Datenaustausch passiert und die Anfragen auch automatisch durch das System beantwortet werden.
Am 16.02.2014 hat Herr D. per E-Mail gekündigt, welche wir am 11.03.2014 abgelehnt haben, da in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eindeutig vermerkt ist, dass einer Kündigung nur in Schriftform zugestimmt werden kann. Die schriftliche Kündigung vom 13.03.2014 haben wir dann abgelehnt, da diese nicht mehr fristgerecht eingegangen ist.
Um jedoch eine Einigung zu erzielen, bieten wir Ihnen an den Vertrag von Herrn D. zum 31.05.2014 zu beenden. Somit kann dieser einen neuen Lieferanten zum 01.06.2014 beauftragen ohne dass er durch die örtliche Grundversorgung versorgt werden muss. Auf eine Berechnung der Preisanpassung bis zum 31.05.2014 würden wir selbstverständlich verzichten.
Bitte teilen Sie uns bis zum 16.04.2014 mit ob Herr D. damit einverstanden ist, damit wir die notwendigen Maßnahmen durchführen können.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Freundliche Grüße
R. K.
Stromio Kundenservice
Hallo,
ist dieses Sonderkündigungsrecht wegen der 25%igen Preiserhöhung von den jeweiligen AGB´s abhängig oder ein allgemeines Recht?
Danke und Grüße