Strom und Gas Grundversorgung oder Ersatzversorgung: Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
Wechselpilot übernimmt laufend die Optimierung der Strom- und Gasverträge und wird von uns empfohlen: verbraucherschutz.de/wechselpilot/. Wechselpilot ließ uns am 01.12.2022 die nachstehenden Informationen zukommen.
Endkunden werden in Deutschland kontinuierlich mit Strom und Gas versorgt, selbst wenn sie sich nicht selbst um einen Energievertrag gekümmert haben. Dabei landen sie dann entweder in der Grundversorgung oder in der Ersatzversorgung.
Das klingt beides erst mal sehr ähnlich – aber einige kleine Unterschiede gibt es dann doch. Diese können vor allem auch den Preis betreffen, was vielen Verbrauchern allerdings nicht bewusst ist. Wir klären Sie deswegen in diesem Artikel über alle wichtigen Fragen auf: Wie landet man in der Grundversorgung bzw. der Ersatzversorgung? Warum ist die Ersatzversorgung mitunter teurer? Und wie kommt man dann in einen günstigeren Vertrag?
Recht auf Energie: Darum gibt es die Grundversorgung
Strom und Gas sind ein staatlich garantiertes Grundrecht. Hierzulande muss also niemand in der eigenen Wohnung frieren oder im wahrsten Sinne des Wortes im Dunkeln sitzen. Wer keinen Vertrag bei einem Energieanbieter abschließt, landet automatisch in einem Grundversorgungstarif. Diese Grundversorgung sorgt dann dafür, dass eine Belieferung mit Strom und Gas stattfindet.
Für die Umsetzung ist in der Praxis der örtliche Grundversorger verantwortlich. Dabei handelt es sich um denjenigen Energieversorger, der im betreffenden Liefergebiet die meisten Haushalte versorgt. Normalerweise sind das schlichtweg die hiesigen Stadtwerke, aber auch Großkonzerne können durchaus diese Rolle übernehmen. In Berlin und Hamburg fungiert beispielsweise Vattenfall als Grundversorger.
Tatsächlich nehmen in Deutschland durchaus viele Menschen die Grundversorgung in Anspruch: Ein Viertel aller Stromkunden und ein Sechstel aller Gaskunden waren es 2021. Das ist finanziell aber nicht immer ratsam, denn ein Grundversorgungstarif ist schließlich nur als absicherndes Fangnetz gedacht und in der Regel signifikant teurer. Dafür beträgt die Kündigungsfrist lediglich 14 Tage.
In der derzeitigen Energiekrise haben sich die Verhältnisse kurzfristig geändert: Da Grundversorger ihre Energie aufgrund der großen Versorgungsmenge im Voraus einkaufen müssen, waren sie anfangs weniger von den aktuellen Kostenanstiegen auf dem Großmarkt betroffen. Das wirkte sich zu Beginn der Krise dann auch auf den Preis für Endkunden aus.
Vielerorts war der Grundversorgungstarif sogar die günstigste Alternative, weswegen auch wir vor einigen Wochen einen Wechsel in die Grundversorgung noch als vernünftig eingeschätzt hatten. Das gilt aber nicht mehr, denn die meisten Grundversorger haben mittlerweile drastische Preiserhöhungen in Höhe von durchschnittlich etwa 60 Prozent angekündigt. Somit rentiert sich ein Grundversorgungstarif nicht mehr, vielmehr lässt sich aktuell wieder mit einem Wechsel zu einem anderen Anbieter einiges an Geld einsparen. Machen Sie sich also im Internet auf die Suche nach einem neuen Vertrag – für unsere Kunden erledigen wir das natürlich. Gerne stellen wir auch Ihnen unverbindlich bessere Vertragsoptionen vor, melden Sie sich hierzu einfach unkompliziert bei uns an!
Retter in der Not: Hier greift die Ersatzversorgung ein
Auch die Ersatzversorgung springt ein, wenn ein Haushalt gerade in keinem gültigen Energievertrag ist. Die genauen Umstände sind allerdings anders geregelt: Die Ersatzversorgung ist dann zuständig, wenn ein Endkunde zwar Strom bzw. Gas bezieht, dieser Energiebezug aber keinem konkreten Lieferanten zugeordnet werden kann.
Das klingt erst einmal wenig verständlich, bedeutet in der Praxis aber normalerweise einfach Folgendes: Es existiert eine Versorgungsunterbrechung, welche dann von einem Ersatzversorgungstarif abgefedert wird. Eine solche Notlage kann vor allem dann eintreten, wenn der aktuelle Energielieferant insolvent geht, was in derzeitigen Krisenzeiten leider immer häufiger vorkommt.
Die Ersatzversorgung übernimmt die Belieferung nahtlos, betroffene Verbraucher stehen also zu keinem Zeitpunkt ohne Energie da. Eine solche Notversorgung ist nur als kurzzeitige Brückenlösung konzipiert, daher dauert sie maximal drei Monate. Anschließend geht die Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung über – sie kann aber auch früher beendet werden, indem ein neuer Energievertrag bei einem Versorger abgeschlossen wird.
Für die Ersatzversorgung ist auch hier der Grundversorger zuständig. Wo ist also der Unterschied zwischenGrundversorgung und Ersatzversorgung? Für Verbraucher ist hier vor allem ein Aspekt relevant: Die Kosten können in der Ersatzversorgung bisweilen höher sein, denn der Grundversorger muss hierfür mitunter zu teuren Einkaufspreisen zusätzliche Energie auf dem Markt beschaffen, um die hinzugekommenen Kunden notversorgen zu können.
Deswegen dürfen die Energiepreise in der Ersatzversorgung auch deutlich öfter geändert werden (zum 1. und 15. jedes Monats), außerdem darf der Netzbetreiber den berechneten Verbrauch schlichtweg schätzen. Somit kann ein Ersatzversorgungstarif mit deutlich höheren Kosten einhergehen.
Was können Verbraucher dagegen tun? Während der dreimonatigen Ersatzversorgung einfach vorzeitig in die Grundversorgung wechseln – so leicht geht es leider nicht, wenn die Preise voneinander abweichen. Betroffene Kunden sollten sich stattdessen schnellstmöglich um einen neuen Energievertrag zu regulären Konditionen bemühen, um die Ersatzversorgung frühzeitig zu verlassen.
Hilfe benötigt? Wir übernehmen das gern! Wir finden den passenden Tarif für Sie und optimieren langfristig Ihre Energiekosten mit einem regelmäßigen Wechsel – voll automatisch!
Überblick: Grundversorgung und Ersatzversorgung im Vergleich
Überprüfen Sie mit folgender Checkliste ganz einfach, wann Sie in der Grundversorgung und wann in der Ersatzversorgung landen würden!
Die Grundversorgung springt ein, wenn…
… der alte Energievertrag zum Ende seiner Laufzeit gekündigt wird, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
… der Energievertrag nach einer Preiserhöhung via Sonderkündigungsrecht gekündigt wird, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
… nach einem Umzug kein neuer Energievertrag abgeschlossen wird.
… der aktuelle Anbieter eine unberechtigte Kündigung vornimmt.
Die Ersatzversorgung springt ein, wenn…
… das gegenwärtige Versorgungsunternehmen die Belieferung einstellen muss, bspw. im Zuge einer Insolvenz.
… ein Wechsel zwischen zwei Anbietern scheitert oder es zu Verzögerungen kommt.
… ein Verbraucher Energie entnimmt, aber ausdrücklich erklärt, dass ein Vertragsabschluss via Grundversorgung (oder mit einem anderen Anbieter) nicht in Frage kommt.
Zur Erinnerung: Die Kündigungsfrist für die Grundversorgung beträgt 14 Tage. Die Ersatzversorgung endet in dem Moment, wo ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, spätestens aber nach 3 Monaten. Dann geht die Ersatzversorgung in die Grundversorgung über. Das ist auch früher möglich, wenn die Preise von Grundversorgung und Ersatzversorgung identisch sind (aber nur dann). Oftmals ist jedoch das Gegenteil der Fall.
Raus aus der Ersatzversorgung: Wie finde ich einen besseren Tarif?
Aufgrund der potenziell höheren Preise ist die Ersatzversorgung in der Regel kein idealer Tarif. Lassen Sie es deswegen idealerweise gar nicht erst so weit kommen! Halten Sie sich über die Liquidität Ihres Versorgers auf dem Laufenden. Falls Sie eine anstehende Lieferunfähigkeit antizipieren, können Sie sich bereits zuvor um einen neuen Anbieter kümmern. Energielieferanten müssen einen Lieferstopp auch drei Monate im Voraus der Bundesnetzagentur mitteilen.
Sind Sie doch in der Ersatzversorgung gelandet, raten wir Ihnen unbedingt, die Zählerstände zu Beginn und Ende der Ersatzversorgung festzuhalten und dem Grundversorger zu übermitteln. So wird Ihnen nur der tatsächliche und nicht der geschätzte Verbrauch in Rechnung gestellt.
Gleichzeitig sollten Sie sich aber flugs um einen Energievertrag kümmern. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
Vorneweg: Überprüfen Sie zuerst, ob die Überführung in die Ersatzversorgung gerechtfertigt ist. Klären Sie also, was bei Ihrem alten Anbieter vorgefallen ist, und ob dieser tatsächlich nicht mehr liefern kann. Schließen Sie so aus, dass ein Irrtum vorliegt.
Führen Sie online einen Preisvergleich durch: Vergleichen Sie dazu die Kosten der Ersatzversorgung mit dem Grundversorgungstarif sowie mit den Preisen anderer Anbieter. Finden Sie so den günstigsten Versorger auf dem Markt – das geht auch auf unserer Homepage.
Sobald Sie sich für einen neuen Anbieter entschlossen haben, sollten Sie zu diesem Kontakt aufnehmen und einen schnellstmöglichen Vertragsschluss bewirken. Die Ersatzversorgung endet dann.
Noch leichter geht es mit Wechselpilot: Wir durchforsten für unsere Kunden den gesamten Markt und identifizieren für sie den Idealtarif. Anschließend führen wir den Wechsel durch und übernehmen dabei auch den gesamten Papierkram, denn bei uns sollen Kunden nicht nur Geld, sondern auch Zeit sparen.
Neugierig geworden? Melden Sie sich bei uns an und lassen Sie sich unverbindlich günstigere Tarifalternativen vorschlagen!
HIER ANMELDEN!https://www.wechselpilot.com/magazin/gas/grundversorgung-ersatzversorgung/
Wechselpilot GmbH
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