Fa.Stikkma näht die Mundschutzmasken kleiner.
Frau Naomi N. schrieb uns am 15.05.2020
Betreff: Firma Stikkma
Internetseite: stikkma.de/
Nummer: 23375
Am 21. April 2020 habe ich beim Unternehmen „Stikkma“ (stikkma.de) online vier sog. „Face Pads“ (waschbare Mundschutzmasken) bestellt. Diese wurden am 9. Mai 2020 geliefert, haben jedoch nicht gepasst und waren für die Alltagsanwendung daher untauglich. Noch am selben Tag habe ich mein Recht auf Widerruf in Form einer E-Mail in Anspruch genommen und daraufhin von den Unternehmen am 11. Mai zwei verschiedene Mails bekommen: In der ersten stand, mir würde der Betrag zurückerstattet werden und in der zweiten stand: „Da es sich bei den Masken um einen Hygieneartikel handelt, ist der Umtausch ausgeschlossen. Dies ist auch bei der Bestellung so ausgewiesen. Da Ihre Bestellung bereits am 22.04.2020 erfolgte, zieht auch das 14tägige Widerrufsrecht leider nicht mehr.“
Dies widersprach sich mit dem auf der Homepage vermerkten Widerrufsrecht, indem zu diesem Zeitpunkt stand: „Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“
Zur Klärung habe ich den Chef des Unternehmens, Herrn Zender, angerufen. Dieser machte mir klar, dass die „Face Pads“ als ein Hygieneartikel vom Umtausch ausgeschlossen seien und ich daher mein Geld nicht zurückerstattet bekommen würde. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass dies weder im Widerrufsrecht der Homepage seines Unternehmens noch in meiner Bestell-Bestätigung vermerkt sei und ich die Masken nicht umtauschen, sondern zurückgeben und mein Geld zurückerstattet haben wollte, widersprach er mir und meinte, er würde dies nicht einsehen. Er sagte mir, dass er nicht die Absicht habe, mir „das Geld aus Gefälligkeit zurückzuzahlen.“
Auf der Homepage des Unternehmens ist unter der Produktbeschreibung der einzelnen „Face Pads“ vermerkt, dass sie als Hygieneartikel vom Umtausch ausgeschlossen seien. Dass das Widerrufsrecht bei ihnen ebenfalls nicht zieht, ist nicht vermerkt. Ebenso waren die „Face Pads“ nicht, wie für Hygieneartikel vorgeschrieben, versiegelt und lagen lose in der Verpackung.
Ich habe die Befürchtung, dass das Unternehmen „Stikkma“, sich um das gesetzliche Widerrufsrecht drücken will und mir so der Preis nicht zurückerstattet wird. Ich empfinde diese Praxis nicht nur als äußerst verbraucherunfreundlich, sondern halte diese Praxis (keine Versiegelung, keine Hinweise auf das Widerspruchsrecht in den Mails usw.) für nicht gesetzeskonform. Über eine Einschätzung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 20.05.2020 an [email protected], Frau Iris Zender (Geschäftsführerin) weiter und erhielt die nachstehende Antwort
Lieber Herr Matthies,
lieben Dank für Ihre Mail. Im Grunde hat Frau N. das alles korrekt wiedergegeben. Da diese Masken aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden können sind diese vom Umtausch ausgeschlossen. Da schliessen wir uns an die gängige Praxis an. Eine spezielle Verpackung ist auch gar nicht vorgesehen.
Bei uns steht Kundenservice ganz oben, und wir sind großzügig im Umtausch. Aber getragene Masken (was ja zwingend vorausgesetzt wird, wenn der Kunde schreibt sie seien zu groß) können wir
nicht umtauschen. Wir können Frau N. gerne die gelieferte Maske kostenfrei kleiner machen. Das hatte ich Ihr am Telefon auch angeboten. Einheitsmasken können nun leider auch nicht jedem passen. Daher hatten wir ihr angeboten, dies für sie kostenfrei (ausser Portogebühren) umzusetzen. Das können wir natürlich nach wie vor machen.
Liebe Grüße
Ralf Zender
Frau Naomi N. schrieb am 22.05.2020 an Fa. Stikkma:
Sehr geehrter Herr Zender,
vielen Dank für Ihre Mail.
Ihr Angebot, die Masken kleiner zu Nähen, nehme ich gerne an. Leider haben Sie mir das am Telefon so nicht mitgeteilt. Im Gegensatz wurde ich von Ihrer Mitarbeiterin darauf hingewiesen die Masken nicht zu Ihnen zu schicken.
Die Masken müssten Ihnen bereits vorliegen und ich freue mich darauf, sie verkleinert wieder in Empfang zu nehmen.
Ich wünsche Ihnen noch ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Naomi N.
Frau Naomi N. schrieb uns am 19.06.2020
Sehr geehrtrer Herr Matthies,
die Masken sind wieder im meinem Besitz und passen auch.
Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen für Ihre schnellen Antworten und Ihre Mühen, durch die die Korrespondenz mit Herrn Zender deutlich freundlicher geworden ist und zu einem positiven Ende geführt haben. Ich werde den Vebraucherschutz daher gerne weiterempfehlen.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Naomi N.