Stiftung Warentest hat neueste Tests zum Thema Leitungswasser veröffentlicht. Was in dem Test jedoch nur nebensächlich erwähnt wird, ist, dass diese streng kontrollierte Qualität des Trinkwassers nur bis zum jeweiligen Hausanschluss eines jeden Haushalts in Deutschland gesichert ist
Dadurch ist die Thematik auch wieder in den nationalen Medien und im Fokus der Gesellschaft angekommen. Getestet wurden einige Mineralwasserhersteller sowie das Leitungswasser aus 20 Städten und Gemeinden. Als Ergebnis beider Tests empfiehlt die Stiftung Warentest nun das Trinkwasser aus dem Hahn als unbedenkliche Alternative zu Mineralwasser. Einige wichtige Risikofaktoren wurden jedoch bei der Empfehlung außer Acht gelassen.
Trinkwassertest 2019: 20 Städte und Gemeinden wurden geprüft
In ihrem Trinkwassertest 2019 bezieht sich die Stiftung Warentest auf eine Stichprobe des Leitungswassers aus 20 deutschen Städten und Gemeinden. Die Wahl fiel auf die fünf Städte mit den meisten Einwohnern und 15 weitere Gemeinden, die stellvertretend für bestimmte Regionen stehen sollen, in welchen die Belastung durch bestimmte Stoffe im Leitungswasser bekannt geworden war.
Genommen wurden die Proben stets in öffentlichen Gebäuden der Ortschaften. Laut Artikel der Stiftung Warentest „fast immer am Waschbecken eines Herren-WC“. Zusätzlich seien die getesteten Wasserhähne „sauber und dicht“ gewesen. Das Stagnationswasser, also das Wasser, welches vor dem Benutzen in den Leitungen und der Armatur stand, wurde bei dem Test der Stiftung Warentest abgelassen, bevor die Probe genommen wurde.
Diese spezifische Probenahme birgt aber einige „Fehlerquellen“, die den tatsächlichen Leitungswasser-Gebrauch eines Verbrauchers nicht widerspiegeln. Einerseits sind die Herren-WCs von öffentlichen Gebäuden keineswegs repräsentative Trinkwasserquellen. Für den Test der Stiftung Warentest hätte sich beispielsweise das Leitungswasser aus Küchen von öffentlichen Gebäuden oder Wasseranschlüsse von Privathaushalten eher angeboten. Zusätzlich wird beim Ablaufen-Lassen des Stagnationswassers genau die Probe des Wassers außer Acht gelassen, welche in den meisten Fällen konsumiert wird. Doch hierbei spielt die Qualität des Leitungswassers eigentlich die entscheidendste Rolle.
„Die Qualität stimmt: Unser Nass aus dem Hahn ist sicher.“
Das titelt die Stiftung Warentest über ihrem Fazit zum aktuellen Test des Leitungswassers. Dem ist so nicht ganz zuzustimmen. Die Trinkwasserversorgung in Deutschland wird streng kontrolliert und die Wasserversorger, meistens also die regionalen Wasserwerke, müssen das enge Korsett der Trinkwasserverordnung einhalten. Generell ist es richtig: Das Trinkwasser, welches von den Wasserversorgern geliefert wird, ist einwandfrei.
Aber was in dem Leitungswasser-Test der Stiftung Warentest nur nebensächlich erwähnt wird, ist, dass diese streng kontrollierte Qualität des Trinkwassers nur bis zum jeweiligen Hausanschluss eines jeden Haushalts in Deutschland gesichert ist. Alles, was hinter einem Hausanschluss liegt, egal ob nun innerhalb eines Einfamilienhauses, Mehrparteienhauses, einer Mietwohnung oder eines Studentenheimes, unterliegt der Sorgfalts- und Nachweispflicht des jeweiligen Eigentümers. Meist ist hiermit der Vermieter in der Pflicht, die Qualität des Leitungswassers zu gewährleisten.
Geprüft wurden „verschiedene kritische Stoffe wie zum Beispiel Nitrat, Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel und Röntgenkontrastmittel“
Der Fokus bei der Analyse der Stiftung Warentest liegt vor allem auf Problemstoffen im Leitungswasser, die in letzter Zeit auch im Fokus der medialen Öffentlichkeit standen. Die Rede ist von Pestizidrückständen, Nitrat und Nitrit in der näheren Umgebung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, Medikamentenrückständen in großen Städten, sowie Uran, Chrom und Arsen, die in manchen Gebieten natürlich in den Gesteinsschichten vorkommen und sich ins Grundwasser absetzen können. Alle eben genannten Stoffe aus dem Test der Stiftung Warentest sind durchaus kritisch zu betrachten und von der Trinkwasserverordnung als zu prüfende Stoffe eingestuft. Sie können in gewissem Maße gesundheitliche Schäden mit sich bringen und bei den Wasserversorgern spielen diese Parameter eine große Rolle für die Wasseraufbereitung zum Trinkwasser und Mineralwasser.
Eigentliche Gefahrenquellen befinden sich innerhalb der Hausanschlüsse
Andere Werte wie Schwermetalle, Mineralstoffe und Bakterien tauchen jedoch im Analyseauszug der Stiftung Warentest nicht auf. Laut der Analysebeschreibung wurde auf diese Stoffe im Leitungswasser getestet, sie wurden jedoch nicht in der Ergebnistabelle aufgeführt.
Hier liegen jedoch in privaten Haushalten die eigentlichen Gefahrenquellen. Schwermetalle wie Blei, Kupfer, Nickel oder Eisen im Trinkwasser können erwiesenermaßen schwerwiegende gesundheitliche Schäden mit sich bringen. Diese reichen von allergischen Reaktionen gegenüber Nickel bis hin zu bleibenden Schäden in der Entwicklung von Kindern, deren Mütter in der Schwangerschaft bleibelastetes Leitungswasser getrunken haben.
Mineralstoffe wie Sulfat oder Cadmium können Übelkeit, Erbrechen und Bauchkrämpfe auslösen und in größeren Mengen die Nieren schädigen. Besonders gefährlich sind sie für junge Kinder, deren Organismen noch nicht mit größeren Mineralstoffbelastungen umgehen können.
Diese eigentlichen Risikofaktoren stammen meist von innerhalb der Hausanschlüsse. Sie sind zurückzuführen auf fehlerhaft verbaute Metallmaterialien, Verunreinigungen in den Rohren oder nicht zertifizierte, verchromte Armaturen.
Woher weiß ich, ob mein Leitungswasser unbedenklich ist?
In etwa jeder vierten von über 10.000 jährlichen Trinkwassertests, die bei uns in Auftrag gegeben wurden, bestätigt eine Belastung mit einem oder mehreren dieser kritischen Inhaltsstoffe. Die Proben stammen dabei in den allermeisten Fällen aus deutschen Privathaushalten. Das steht für sich. Generell müssen die Hauseigentümer die Wasserqualität in ihren Haushalten, gemäß der Trinkwasserverordnung, bereitstellen. Dennoch gibt es hier nur in Bezug auf die Legionellen im Warmwasser eine explizite Testpflicht. Für das Kaltwasser, und somit auch für das in den meisten Fällen konsumierte Leitungswasser, gibt es keine Pflicht für den Hauseigentümer, dies regelmäßig zu testen. Sollte allerdings eine Überschreitung der Grenzwerte nachgewiesen werden, kann der Eigentümer in die Pflicht genommen werden.
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