Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern dringend, diese Mail, angeblich vom „Bundeszentralamt für Steuern“, als Junkmail zu markieren, sofort zu löschen, keinem Link zu folgen, keine Anhänge zu öffnen, und nicht auf diese Mail zu antworten.
Ein Verbraucher erhielt vom angeblichen Bundeszentralamt für Steuern eine E-Mail, dass er Anspruch auf eine Steuerrückerstattung in Höhe von 232,81 Euro hätte.
„Von: Bundeszentralamtes für Steuern“
Information über Steuerrückerstattung
Nach den letzten jährlichen Berechnungen Ihrer steuerpflichtigen Aktivitäten haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch haben auf eine Steuerrückzahlung von 232,81 Euro.
Bitte reichen Sie die Steuerrückerstattung Anfrage ein und gewähren Sie uns 3-5 Tage fur die Verarbeitung
Es folgt ein Link „Weiter“
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihre Rückerstattung zu erhalten, ist eine direkte Einzahlung auf Ihr persönliches Bankkonto.
Dann soll die „IBAN“ Nummer eingegeben werden.
Verbraucherschutz.de fragte beim Bundeszentralamt für Steuern nach und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die betrügerischen E-Mails sind uns bekannt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt deshalb erneut auf der Internetseite davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, da Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen nicht per E-Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt werden.
Die entsprechende Mitteilung finden Sie auf der Startseite unsere Homepage unter www.bzst.de. Nach unseren Erfahrungen greifen eine Vielzahl von Online- und Printmedien unsere Meldung auf, so zuletzt auch Anfang Februar 2017.
Gegen die Urheber der betrügerischen Mails wurde in der Vergangenheit bereits Anzeige erstattet.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Bundeszentralamt für Steuern
Pressestelle
An der Küppe 1
53225 Bonn