Die Steuerberater haben seit einiger Zeit eine neue recht eigenartige Einkunftsquelle gefunden, mit der sie ihre Abrechnungen am Ende um bis zu 20% erhöhen!
Herr F. schrieb uns folgende Mail:
Guten Tag,
Ich glaube, ich bin auf ein recht brisantes Thema von allgemeinem Interesse gestoßen:
Die Steuerberater haben seit einiger Zeit eine neue recht eigenartige Einkunftsquelle gefunden, mit der sie ihre Abrechnungen am Ende mit bis zu 20% erhöhen! Sie verweisen dazu auf „§16 StBVV“. Eine Suchmaschine leitet zu: http://www.buzer.de/gesetz/1536/a21828.htm oder auch: http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__16.html, wo ein Text diese Berechnung anscheinend rechtfertigt. Mein Steuerberater hat diesen Zusatzbetrag seit 6 Jahren berechnet, und vermutlich nicht nur mir.
Nachdem mir dieser eigenartige Vorgang nun aufgefallen ist, habe ich verschiedene Bekannte und Verwandte sowie Steuerberater in Hamburg befragt, um über deren Erfahrung mit dieser Berechnung aufgeklärt zu werden. Das Ergebnis war eine große Überraschung, weil nicht überall flächendeckend und schon gar nicht für mehrere Einzelpositionen, wie bei mir, so abgerechnet wird.
Ich habe aber auch verschiedene Steuerberaterkammern (die Interessensvertreter der Steuerberater) befragt, die alle unisono inhaltlich wie folgt geantwortet haben:
Nach § 16 StBVV hat ein Steuerberater Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsleistungen zu zahlenden Entgelte. Der Ersatz für diese Entgelte bezieht sich auf jede gebührenrechtlich selbstständige Angelegenheit, also nicht nur auf den Auftrag oder auf eine Gebührenrechnung. Es ist daher durchaus möglich, dass in einer Gebührenrechnung der Auslagenersatz nach § 16 StBVV mehrfach abgerechnet wird.
Mein Steuerberater sandte mir als Rechtfertigung einen Auszug aus der Steuerberatergebührenverordnung (der hier beiliegt), in der er dieselbe Aussage wie oben genannt markiert hatte. Aber schon der nächste Satz darin entkräftet diese Aussage, die ich jetzt in der Anlage markiert habe. – Das hat er wohl übersehen…
Ich habe diese Anlage mit meiner Markierung nicht nur meinem Steuerberater sondern auch der Bundessteuerberaterkammer in Berlin gesandt. Eine Antwort darauf gab es nicht!
In Deutschland gibt es ca. 78.000 Steuerberater. Angenommen, jeder davon hat durchschnittlich 15 Klienten, und er berechnet nur jedem 4ten dasselbe, was auch mir berechnet wurde (Ø 85,00 €), dann reden wir über eine berechnete jährliche „Kommunikationspauschale“ von insgesamt 24 Millionen Euro, die entsprechend deren Gebührenordnung offenbar überhaupt nicht berechnet werden dürften (siehe Anlage)! Oder sehe ich das falsch? Das ist ja sogar nur eine sehr niedrige Zahl. Wenn man die Reaktionen (also die Empfehlungen) aller Beraterkammern, die mir geantwortet haben, ernst nimmt, dann könnten alleSteuerberater so etwas berechnen, so dass sich dieser Betrag erheblich vervielfacht.