Die Steuerberater haben seit einiger Zeit eine neue recht eigenartige Einkunftsquelle gefunden, mit der sie ihre Abrechnungen am Ende um bis zu 20% erhöhen!
Herr F. schrieb uns folgende Mail:
Guten Tag,
Ich glaube, ich bin auf ein recht brisantes Thema von allgemeinem Interesse gestoßen:
Die Steuerberater haben seit einiger Zeit eine neue recht eigenartige Einkunftsquelle gefunden, mit der sie ihre Abrechnungen am Ende mit bis zu 20% erhöhen! Sie verweisen dazu auf „§16 StBVV“. Eine Suchmaschine leitet zu: http://www.buzer.de/gesetz/1536/a21828.htm oder auch: http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__16.html, wo ein Text diese Berechnung anscheinend rechtfertigt. Mein Steuerberater hat diesen Zusatzbetrag seit 6 Jahren berechnet, und vermutlich nicht nur mir.
Nachdem mir dieser eigenartige Vorgang nun aufgefallen ist, habe ich verschiedene Bekannte und Verwandte sowie Steuerberater in Hamburg befragt, um über deren Erfahrung mit dieser Berechnung aufgeklärt zu werden. Das Ergebnis war eine große Überraschung, weil nicht überall flächendeckend und schon gar nicht für mehrere Einzelpositionen, wie bei mir, so abgerechnet wird.
Ich habe aber auch verschiedene Steuerberaterkammern (die Interessensvertreter der Steuerberater) befragt, die alle unisono inhaltlich wie folgt geantwortet haben:
Nach § 16 StBVV hat ein Steuerberater Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsleistungen zu zahlenden Entgelte. Der Ersatz für diese Entgelte bezieht sich auf jede gebührenrechtlich selbstständige Angelegenheit, also nicht nur auf den Auftrag oder auf eine Gebührenrechnung. Es ist daher durchaus möglich, dass in einer Gebührenrechnung der Auslagenersatz nach § 16 StBVV mehrfach abgerechnet wird.
Mein Steuerberater sandte mir als Rechtfertigung einen Auszug aus der Steuerberatergebührenverordnung (der hier beiliegt), in der er dieselbe Aussage wie oben genannt markiert hatte. Aber schon der nächste Satz darin entkräftet diese Aussage, die ich jetzt in der Anlage markiert habe. – Das hat er wohl übersehen…
Ich habe diese Anlage mit meiner Markierung nicht nur meinem Steuerberater sondern auch der Bundessteuerberaterkammer in Berlin gesandt. Eine Antwort darauf gab es nicht!
In Deutschland gibt es ca. 78.000 Steuerberater. Angenommen, jeder davon hat durchschnittlich 15 Klienten, und er berechnet nur jedem 4ten dasselbe, was auch mir berechnet wurde (Ø 85,00 €), dann reden wir über eine berechnete jährliche „Kommunikationspauschale“ von insgesamt 24 Millionen Euro, die entsprechend deren Gebührenordnung offenbar überhaupt nicht berechnet werden dürften (siehe Anlage)! Oder sehe ich das falsch? Das ist ja sogar nur eine sehr niedrige Zahl. Wenn man die Reaktionen (also die Empfehlungen) aller Beraterkammern, die mir geantwortet haben, ernst nimmt, dann könnten alleSteuerberater so etwas berechnen, so dass sich dieser Betrag erheblich vervielfacht.
Naja, das scheint schon ne Masche zu sein. Leider erreicht man mit 20€ die notwendige Berufungssumme nicht, so dass das in den unteren Instanzen hängen bleibt und der BGH da mal nicht abschließend was zu sagen kann. Aber das macht es nicht richtiger. Die Kostenpauschale ist gleichlaufend zu der der Rechtsanwälte und denen wird in der Kostengrundentscheidung auch nur einmal die Kostenpauschale zugesprochen.
Ich finde es unverantwortlich hier einen Hexenjagd zu veranstalten und alle Steuerberater über einen Kamm zu scheren.
Wenn Sie mit Ihrem Steuerberater nicht mehr zufrieden sind, dann wechseln Sie doch einfach?
Meines Wissens (aus meinem Bekanntenkreis) geht keinesfalls die Mehrheit so vor.
Und ich finde es keineswegs gerechtfertigt hier bei Einzelfällen gleichzeitig eine pauschale Verurteilung eines ganzen Berufsstandes (Kollektivbeurteilung) öffentlich zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verstehe sehr gut Ihren Ärger. Mir ist klar, dass diese Rechnungsposition einer Erläuterung bedarf und für sich alleine wenig aussagt. Bitte bedenken Sie auch die Kosten für Internet, die Gebühren für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen, -anmeldungen, Einsprüchen, E-Bilanzen etc. Und diese betragen nicht 80 Cent pro Stück. Da fallen schnell 15 EUR + USt pro Erklärung an. Oder können Sie selbst diese elektronisch übermitteln? MfG
Mein Steuerbüro was schon sehr hoch und teuer abrechnet hat mir jetzt zusätzlich 1080€ nach §16StBVV in Rechnung gesetzt. Unterlagen werden von uns persönlich gebracht und alles weitere beschränken wir telefonisch als per email auch auf das notwendige. Das finde ich reine Abhocke und niemand steht einem zur Seite und die Steuerberater Kammer ist auf der Seite des Steuerberater. Na armes Deutschland wo kommen wir denn dahin wenn wir unsere eigenen Kunden so abzocken.
Es ist eine Schande für diesen Berufsstand. Durch Legitimationen der Rechnungslegung werden Leistungen ohne moralische Würdigung abgerechnet, die es früher so nicht gab. Früher hat ein ehrlicher Steuerberater im Anschluss seiner Rechnung 20 Euro für Post- u. Telekommunikationspauschale abgerechnet und das war´s. Heute versucht man durch Rechtsverordnungen so viel wie möglich aus den Mandanten rauszupressen. Danke liebe StB-kammer „Die Gier des Menschen ist unantastbar“ M. Tamen
Hallo,
Sie übersehen hier etwas. Steuerberater sind verpflichtet im Rahmen der Vergütungsverordnung abzurechnen um einen Preisverfall zu vermeiden. Dabei hat der Steuerberater Auslagen in Rechnung zu stellen. Dies kann er in Form der tatsächlichen Höhe der Auslagen machen oder mittels Pauschale.
Die von Ihnen angeführte Stelle fordert nur, dass solche Kosten in dieser Art angefallen sein müssen, nicht aber in dieser Höhe. Haben sie nur telefoniert geht dies nicht, für z.B. StE sehr wohl.
VG TT
Steuerberater berechnet überhöhte Nebenkosten.
Erst heute sehe ich Ihren Kommentar vom 18.11.2015 bei „Verbraucherschutz.de“ zu meiner Aussage über ungerechtfertigte Telekommunikationskosten.
Derartige definierte Kosten sind bei mir noch nie angefallen! Es hat bisher immer nur meine Einreichung von (geordneten) Unterlagen gegeben, und sicher auch mal ein Telefonat, dass ich noch etwas nachreichen muß. Mehr nicht.
Ich bin also selbst mit einer Pauschale ungerechtfertigt abgezockt worden.
V.Finn