“Park & Control wird oftmals von Unternehmen beauftragt, weil deren Parkflächen durch Dauer- und Fremdparker blockiert werden und ihre Kunden einfach nicht ausreichend die ausgewiesenen Stellplätze nutzen können.”
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Park & Control betreut bundesweit Parkplätze, die sich in privater Hand befinden. Park & Control wird oftmals von Unternehmen beauftragt, weil deren Parkflächen durch Dauer- und Fremdparker blockiert werden und ihre Kunden einfach nicht ausreichend die ausgewiesenen Stellplätze nutzen können. Um eine einfache und komfortable Nutzung der Parkräume zu gewährleisten, setzt Park & Control Freiparkzeiten sowie einheitliche Parkregeln vor Ort durch. Dazu überprüfen Mitarbeiter regelmäßig, basierend auf den Absprachen mit dem Partner, die Einhaltung der Einstell- und der Nutzungsbedingungen.
Park & Control ist eine transparente und klare Kommunikation mit den Verbrauchern sehr wichtig. Bereits Ende 2017 startete Park & Control hierfür im Rahmen der Kampagne „Wir haben verstanden“ wesentliche Anpassungen in Richtung Verbraucher, um seinem Dienstleistungsversprechen gerecht zu werden. Als Teil der Transparenz-Kampagne wurde ein neues Beschilderungskonzept eingeführt, das die Endverbraucher klar und verständlich über die Nutzungsbedingungen aufklärt und die jeweils örtlich geltende Freiparkzeit auf den privaten Parkflächen anzeigt. Anfang Februar 2018 erfolgte die Ausweitung der Service-Telefonzeiten des Unternehmens. Seit 1. März können Kunden Park & Control auch online (unter www.park-control.de) über das Kontaktformular kontaktieren und bei Bedarf Nachweise an das Unternehmen schicken.
Im Fall von Frau W. wurde, wie auch schon im Schreiben von Park & Control vom 20. Februar 2018 deutlich gemacht, keine Parkscheibe ausgelegt, wodurch die Einhaltung der Freiparkzeit von Park & Control nicht geprüft werden konnte. Parkende, bei denen die Einhaltung der geltenden Parkregeln vor Ort nicht geprüft werden kann oder schlichtweg gegen die Einstellbedingen vor Ort verstoßen, erhalten einen Zettel mit Vermerk zur Vertragsstrafe an ihrem Auto. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung innerhalb der angegebenen Frist nicht nach, ist der Fahrzeughalter zu ermitteln. Dieser wird dann schriftlich kontaktiert – wie im Fall von Frau W.. Hierfür fallen entsprechende Gebühren an, die das Unternehmen dem Halter weiterberechnet. Da Frau W. die angefallene Gesamtforderung überwiesen hat, wurde der Vorgang seitens Park & Control geschlossen.
Wir hoffen, dass Ihre Fragen damit geklärt sind.
Frau Katrin W. hatte uns am 22.2.18 geschrieben und wir hatten die Anfrage an Park&Control weiter geleitet:
Ich bekam von der Firma Park control einen Brief mit einer Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe inklusive einer Mahnung ohne je zuvor eine andere Zahlungsaufforderung bekommen zu haben. Für ein insgesamt 20 minütiges parken ohne parkscheibe, werde ich nun auf Anhieb aufgefordert 36,50 zu zahlen. Auf meinen ersten Widerspruch gegen die unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafe aus deren AGBs kam nun eine erneute Zahlungsaufforderung und Drohung mit dem Inkasso. Da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe, ist es mir nicht möglich einen Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten.
MfG Katrin W.
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