Stellungnahme von Elite Partner zur Klage der Verbraucherzentrale
Herr Marcel T. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie kann es sein das Sie während Sie gegen Elite Partner klagen und parallel von denen verklagt werden für diese Werbung auf Ihrer Seite mit ”Empfehlenswert” machen?
Mit fragenden Grüßen,
Marcel T.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr T.
wir haben lediglich die Partnerbörsen unter die Lupe genommen und ganz wertneutral über diese berichtet.
Das hat mit Werbung nichts zu tun!
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Elite Partner gemacht haben, möchte ich Sie bitten, dieses als Kommentar zu unserem Artikel zu posten.
Herr T. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Ihre Auslegung kann ich leider nicht ganz nachvollziehen.
Sie halten also das Fazit des Verbraucherschutzes das eine Partneragentur empfehlenswert ist mit der sich die Verbraucherzentrale im Rechtsstreit befindet für keine Werbung? Dann sind nach Ihrer Auslegung in Zeitschriften und Magazinen als Berichte getarnte Stellenanzeigen aber auch keine Werbung. Die meisten Verbraucher sehen das vermutlich anders.
Zur Erinnerung Ihr Fazit:
„Elitepartner.der ist ein eher hochpreisiges, dafür aber sehr seriöses Portal, wie diverse Auszeichnungen belegen. Die Betreiber garantieren eine Mindestzahl an Kontakten (bei 6 Monaten Mitgliedschaft bspw. 10). Werden diese nicht erreicht, darf man das Angebot für die gleiche Laufzeit nochmal kostenlos nutzen. Die Premium-Mitgliedschaft beinhaltet viele Extras wie eine App für’s IPhone oder ein 40-seitiges Persönlichkeitsgutachten. Die Seite ist professionelle und übersichtlich gestaltet. Mitgliederprofile werden überprüft, was Fakes zum größten Teil verhindert.
Elitepartner gewährt sich das Privileg, nicht jeden Single anzunehmen. Daher werden rund 25% der Registrierungen abgelehnt. Ein weiteres Manko ist die eingeschränkte Zielgruppe, für Singles, die jedoch wirklich nur ihresgleichen suchen, kann dies aber auch ein Vorteil sein. Auch eine Preisübersicht fehlt auf der Seite. Insgesamt ist Elitepartner für die entsprechende Zielgruppe sicherlich attraktiv und verlässlich.“
Das Ihrer Meinung nach dieser unabhängige Test keine Werbung ist lassen wir mal dahingestellt. Aber finden Sie es wirklich selbst dann korrekt als „Verbraucherschutz“ zu behaupten ein Unternehmen unter die Lupe genommen zu haben und dem Verbraucher als empfehlenswert zu suggerieren das bereits mehrmals wegen seiner undurchsichtigen Preisübersicht durch Verbraucherschützer vor Gericht gebeten wurde? Nach der letzten Anklage der Verbraucherzentrale in Hamburg sind Ihre Zahlungsforderungen bei Widerruf absurd und entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Weiterhin ist „…die Erstellung der Analyse bei Abschluss der Premium-Mitgliedschaft zwingend, so dass die AGB-Klausel das Widerrufsrecht des Verbrauchers in erheblichem Maß aushöhlt.“(Zitat)
Fazit Ihre wertneutrale Betrachtung ist eine Empfehlung dieser Prozedur und entspricht nicht dem Sinne des Verbraucherschutzes.
Die schlechten Erfahrungen sind zudem nicht von mir sondern von einer Vielzahl ehemaliger Mitglieder was durch einfache Internetrecherche, auch durch Sie, herauszufinden gewesen wäre wenn Sie das Unternehmen „unter die Lupe“ genommen hätten. Ich bin persönlich nur negativ überrascht dass Sie als „Verbraucherschützer“ diese Reaktion an den Tag legen.
Meine möglicherweise in der Zukunft stattfindenden schlechten Erfahrungen würde ich dann doch lieber Verbraucherschützern schreiben die tatsächlich Verbraucher schützen wollen was ich Ihnen leider nach dieser Reaktion nicht mehr abnehmen kann.
Mit enttäuschten Grüßen,
Marcel T.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr T.
wir haben bisher noch keine einzige Beschwerde von Verbrauchern über Elite Partner erhalten.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Elite Partner gemacht haben, dann schildern Sie mir diese bitte.
Wir setzen uns dann mit Elite Partner in Verbindung, und ich bin mir sicher, dass Elite Partner die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären wird.
Zu Ihren Vorwürfen, dass gegen Elite Partner geklagt wird haben wir den nachstehenden Artikel gefunden:
Verbraucherschutz.de schrieb am 29.12.13 an Elite Partner:
Sehr geehrter Herr Dr. Schwaner,
nachstehend übersende ich Ihnen einen Schriftverkehr, den ich mit einem Verbraucher führte.
Ich möchte Sie bitten, mir eine Stellungnahme/Gegendarstellung zu den gemachten Vorwürfen zukommen zu lassen, damit ich diese auf unserer Seite veröffentlichen kann.
Am 7.1.14 schrieb uns Elite Partner:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank, dass Sie uns Möglichkeit zu einer Stellungnahme geben. Sie finden diese untenstehend.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen zu diesem oder einem anderen Sachverhalt ElitePartner betreffend benötigen, melden Sie sich bitte unbedingt.
Mit freundlichen Grüßen
Anna K.
Gern nehmen wir zu dem Thema Stellung. Der Klage der Verbraucherzentrale gegen ElitePartner wurde noch nicht entschieden. Um diese Thematik handelte es sich dabei: Jeder Kunde kann seine Mitgliedschaft im Rahmen der gesetzlichen 14-tägigen Frist widerrufen. Wenn der Kunde den Service während dieser Zeit bereits genutzt hat, wird Wertersatz berechnet. Die in Anspruch genommenen Leistungen – wie z.B. versendete Kontaktanfragen – werden ihm anteilig in Rechnung gestellt. Die Kontakte sind der wesentliche Kern unserer Dienstleistung als seriöse Partnervermittlung. Es ist unsere Aufgabe, passende Partner einander vorzustellen und damit die beste Chance zu bieten, den richtigen Lebenspartner zu finden. Schon hinter dem ersten Kontakt kann sich der richtige Partner verbergen. Wie erfolgreich wir unsere Aufgabe erfüllen, zeigen unsere zahlreichen Erfolgsgeschichten.
Die Bestimmungen zum Wertersatz entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Wir weisen beim Kauf einer Mitgliedschaft klar und transparent darauf hin, nochmals in der Bestellbestätigung per E-Mail sowie den AGB.
Eine ausführliche Erläuterung zum Thema Wertersatz im Widerrufsfall gibt ElitePartner in seinem Magazin unter:
http://www.elitepartner.de/magazin/wertersatz-die-elitepartner-mitgliedschaft-widerrufen.html
Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass ElitePartner ein vom TÜV ausgezeichnetes Unternehmen ist. Jedes Jahr prüft der TÜV Süd den Service von ElitePartner und zeichnet ihn mit dem Siegel s@fershopping aus.
Anna K.
Leiterin Kommunikation und Marke
EliteMedianet GmbH
Verbraucherschutz.de möchte hierzu anmerken, dass das „Magazin“ in dem der Wertersatz erläutert wird, erst nachzulesen ist, wenn man als Mitglied registriert ist!
Bitte lesen Sie unsere Artikel:
http://verbraucherschutz.de/es-klingt-verlockend-partnerboersen-zwei-wochen-kostenlos-testen/
http://verbraucherschutz.de/vorsicht-bei-widerruf-ihrer-premium-mitgliedschaft-bei-partnerboersen/
Ich bin sehr enttäuscht von Elitepartner. Das erstellte Persönlichkeitsprofil passt nicht zu mir und die Personen, die mir vorgeschlagen werden und auch die, die mich anschreiben können fallen komplett aus meinem vorgegebenen Raster (z. B. außerhalb der Altersspanne). Und wenn man sieht, wem man alles vorgeschlagen wird und welche Personen da angemeldet sind, kann man genauso gut auch die kostenlosen Datingportale nutzen.
Nach 3 Tagen habe ich mich für den Widerruf entschieden. Muss 163 Euro zahlen…
Ich wollte einmal dieses Portal ausprobieren. elite partner. Habe mir vorher die AGB´s durchgelesen. Nachdem ich einige Vorschläge gesehen habe, kam ich zu dem Schluß, mein Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen.
Bekam heute eine Email. Für 8 Tage aus diesem Portal soll ich 120,– Euro bezahlen.
Wenn im Widerrufsrecht gestanden hätte, das Kosten in der Höhe auf mich zu kommen, hätte ich es gelassen. Werde Anwalt einschalten.
Ich habe bei Elite Partner von meinem 14tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Das Geld wurde bereits per Bankeinzug abgebucht. Berechnet waren der Test und 3Kontakte.
Den Betrag habe ich mir zurückbrachten lassen.
Heute wurde von Elite Partner die erste Mahnung versendet.
Ich werde einen Anwalt einschalten, da Persönlichkeitstest vor 2Jahren noch Bestand hätte und nochmals abgerechnet wurde!!!!
Das kann keine seriöse Geschäftspolitik sein!!!
Lara
Das stimmt nicht, dass die noch keine einzige Beschwerde bekommen haben.
Ich habe mich mehrfach schriftlich beschwert und werde jetzt einen Anwalt gegen diese Abzocke einschalten!