Stellen Sie keinen Antrag bei grundbuch-online-beantragen.de.
Herr Bernd L. schrieb am 27.1.22 an das offizielle Katasteramt in Gütersloh:
Cc: ’[email protected]‘;
Betreff: AW: Gebührenbescheid
Sehr geehrter Herr H.
zunächst besten Dank für die gestrigen Telefongespräche und Ihre Hilfe den Sachverhalt aufzuklären.
Nach Durchsicht meines e-mail Schriftverkehrs stellt sich dieser wie folgt dar :
Die Firma Black Forest Verlag, ansässig in Freiburg im Breisgau bietet im Internet die Beschaffung von Grundbuchauszügen und Liegenschaftkarten an.
Ich habe diesen Service in Anspruch genommen und bin dabei davon ausgegangen, daß in den per Rechnung ( siehe Anlage ) verlangten 24,90 € die Gebühr für die Bereitstellung des Katasternachweises enthalten ist. Die Rechnung des Black Forest Verlages wurde von mir am 24.10. 2021 per Kreditkarte bezahlt.
Nach genauem Lesen des Rechnungstextes, stelle ich nun fest, daß die € 24, 90 nur für die Erstellung des Antrages verlangt wurden ( siehe Anlage ) und nicht die Gebühr des Katasteramtes enthielt. Der Betrag von € 24,90 lediglich für die Weiterleitung des Antrages erscheint im Hinblick auf die tatsächliche Gebühr von € 30,00 völlig überzogen.
Auffällig ist auch, daß die Firma Black Forest Verlag beim Versenden des Fax den Eindruck erweckt, daß ich der Absender bin, ( siehe Anlage ) ich besitze jedoch kein Faxgerät.
Leider bin ich offenbar auf das betrügerische bzw. unlautere Geschäftsgebahren der Firma Black Forest Verlag hereingefallen.
Aus Schaden wird man klug ( auch mit 73 Jahren ! ).
Ich möchte jedoch anregen, daß die Behörden des Kreises Gütersloh bei allem Eifer möglichst viele Dienstleistungen digital zu erbringen, nicht mit Firmen zusammenarbeiten, deren Geschäftsmodell darauf beruht, den Bürger über den Tisch zu ziehen.
Dankbar wäre ich, wenn Sie mir eine Stellungnahme Ihres Hauses, bzw. der zuständigen Behörde des Kreises Gütersloh zukommen lassen würden.
Die Gebühr von € 30,- wird von mir umgehend überwiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd L.
Wir schrieben Herrn L.:
Sehr geehrter Herr L.,
bitte informieren Sie mich, wenn der Verlag sich nicht bei Ihnen melden sollte.
Dann würde ich diesen um eine Stellungnahme bitten.
Herr L. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre prompte Reaktion.
Es geht mir letztlich nicht darum, mich mit der Firma Black Forest Verlag, über 34,-€ zu streiten.
Ich möchte an diesem Beispiel aufzeigen, daß die Behörden nicht in der Lage sind dem Verbraucher unmittelbar benötigte Dienstleistungen digital zu erbringen und so unseriös arbeitende Internetdienstleiter die Möglichkeit bieten unbefangene Bürger über den Tisch zu ziehen.
Ich habe meine Lektion gelernt, aber vielleicht kann Ihr Verein daraufhin wirken, daß die Einschaltung von unlauter arbeitenden Firmen wie der Black Forest Verlag nicht mehr nötig ist.
Besten Dank für Ihre Bereitschaft zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd L.
P.S.: Dies ist der Link unter dem der Black Forest Verlag seine Dienstleistung anbietet : https://grundbuch-online-beantragen.de/.
Black Forest antwortete am 27.1.21:
Die Anfrage #27055 „AW: Gebührenbescheid“ wurde geschlossen und mit dieser Anfrage zusammengefasst. Letzter Kommentar in Anfrage #27055:
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
verbraucherschutz.de/kindergeld-online-beantragen-de-ist-keine-offizielle-staatliche-seite/
Hinweis kostenlose Flurkartenauszüge!
Flurkartenauszüge könne seit Einführung von Open Data
für Hessen hier kostenlos abgefragt werden.
https://gds.hessen.de/INTERSHOP/web/WFS/HLBG-Geodaten-Site/de_DE/-/EUR/Default-Start
auch reingefallen…
Flurkartenauszug beantragt/ per Paypal bezahlt.
Sofort Widerspruch geschrieben.
Antwort von Black Forest:
Guten Tag
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass unsere vertraglich geschuldete Leistung (Erstellung des Antrags und Übergabe an einen Versand-Dienstleister) automatisiert erfolgt und unmittelbar nach Auftragserteilung (Bestellung) vollständig erbracht ist.
Ein Widerruf nach Auftragserteilung ist daher nicht mehr möglich (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB).
Fa. Yukon Düsseldorf
Habe am 16.2. 2022 einen Grundbuchauszug online bestellt.
Eingegeben habe ich Grundbuchamt Maulbronn, die Seite ging auf für online Bestellung.
Habe sofort Überweisung angegeben 24,95 € Zahlungsbestätigung kam sehr schnell auch der Auszug. Aufgewacht bin ich erst als vom Amtsgericht eine Rechnung für den Grundbuchauszug kam 10 €.
Das konnte ich leider nicht erkennen.
Bin stinke sauer
M.Eigenblut