Outdoortrekking2010.de/Tenor der Staatsanwaltschaft: „Weil ein Großteil der Bestellungen ohne Beanstandung ausgeführt wurden, kann es sich bei den zur Verhandlung stehenden Bestellungen nicht um Betrugsfälle handeln.“
Herr Hans S. schrieb uns am 2.2.18:
bo.de/lokales/achern-oberkirch/amtsgericht-stellt-verfahren-gegen-geschaeftsfuehrer-ein
Tenor: Schlampige Geschäftsführung ist kein Betrug, trotz hoher vermuteter Fall-Dunkelziffer und Unklarheiten der Mittelherkünfte für die hohe Kaution eines der GF.
Argumentation des Anwalts der Angeklagten:
»Beide haben sich bemüht, ihren Betrieb zu führen«, erklärt Leers. Zu berücksichtigen sei auch gewesen, dass zwischen den für die Verhandlung relevanten Fälle teilweise »Hunderte Bestellungen« gelegen hätten, die reibungslos abgewickelt worden seien. Lediglich 1,7 Prozent der Bestellungen seien »schiefgelaufen«.
Conclusio: Weil ein Großteil der Bestellungen ohne Beanstandung ausgeführt wurden, kann es sich bei den zur Verhandlung stehenden Bestellungen nicht um Betrugsfälle handeln: abenteuerliche Logik!
Und eine Staatsanwaltschaft, die dieser Logik folgt. Unfassbar!
Freundliche Grüße
Hans S.
So eine Unverschämtheit. Das ist krass, dass so ein Verhalten in Deutschland toleriert wird. Mir geht es wie meinem Vorredner, Anwaltskosten wären größer als der Warenwert (150 Euro).
Kein Wunder gibt es immer weniger Vertrauen in den Rechtsstaat, vergleichbar mit der Politik, wenn oben Entscheidungen getroffen werden, die der Bürger nicht mehr nachvollziehen kann.
Das ist unglaublich. Ich bin ebenfalls geschädigt, habe einen Artikel bezahlt und nicht erhalten. Weitere rechtliche Schritte habe ich nicht eingeleitet, weil diese Kosten den Wert der Ware (ca. 100 Euro) überschritten hätten. Wie ich aus Recherchen im Internet erfahren habe, gab es viele geschädigte Kunden. Dass die Betreiber so leicht davonkommen, generiert zwei Botschaften: Einladung zum Internet-Betrug und Vorsicht oder besser noch Finger weg vom Online-Shopping.