Spenden für Hochwasser 2021 werden nicht ausgezahlt!
Nach der Reportage gestern Abend über die Hochwasserkatastrophe 2021 in NRW und Rheinland-Pfalz berichtete Plusminus über die Lage der Bewohner, die auch heute noch katastrophal ist.
Es wurden im vergangenen Jahr 580 Millionen Euro von den Deutschen Bürgern gespendet. Davon ist bis heute lediglich die Hälfte bei den betroffenen Bewohnern angekommen! Allein die Spendenvereinigung „Deutschland hilft“ hatte Spenden in Höhe von 282 Millionen eingenommen, aber bis heute nur die Hälfte davon ausgezahlt. Es geht mal wieder um eine Lücke im Gesetz: „Das Prinzip der Nachrangigkeit“ verbietet angeblich den gemeinnützigen Vereinen Gelder auszuzahlen, solange die betroffenen Bürger noch kein Geld von der Versicherung oder vom Staat erhalten haben.
Edith Wallmeier, Vorstandsvorsitzende von „Deutschland hilft“, begründet das Zurückhalten der Spendengelder eben mit diesem „Prinzip der Nachrangigkeit“. Bereits bei einer Auszahlung von Spendengeldern in Höhe von 5000,- Euro müsse nachgewiesen werden, dass der Empfänger wirtschaftlich hilfsbedürftig sei. Andernfalls drohe dem Verein der Entzug des Titels „gemeinnützig“.
Auf Nachfrage von Plusminus beim Finanzministerium Rheinland-Pfalz in Mainz teilte dieses mit: „Es gibt kein gesetzlich geregeltes Nachrangigkeitsgesetz bei der Verteilung von Spendengeldern“.
Das Finanzministerium NRW in Düsseldorf teilte auf Nachfrage mit: „Ein Nachrangigkeitsgesetz besteht im Gemeinnützigkeits- bzw. Spendenrecht nicht“.
Plusminus nennt dies zu Recht ein „Systemversagen“.
Quelle:
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/opfer-118.html
Verbraucherschutz.de leitete nachstehende Anfrage an die Pressestelle des Finanzministeriums NRW und Rheinland-Pfalz weiter:
Sehr geehrter Herr / Frau,
ich habe gestern Abend diesen Bericht in der ARD gesehen:
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/opfer-118.html
Ich habe seinerzeit, wie eben sehr viele andere Menschen auch, Geld für die betroffenen Bürger in der Region gespendet.
Nun muss ich also feststellen, dass die Spendengelder bis heute nicht ausgezahlt wurden, weil es eine Lücke im Gesetz gibt: „das Prinzip der Nachrangigkeit“.
Das Finanzministerium NRW in Düsseldorf teilte auf Nachfrage Plusminus mit: „Ein Nachrangigkeitsgesetz besteht im Gemeinnützigkeits- bzw. Spendenrecht nicht“.
Wie darf ich als Bürger das denn nun verstehen?
Wenn es ein Nachrangigkeitsgesetz im Gemeinnützigkeit- bzw. Spendenrecht nicht gibt, dann wäre es doch ein Leichtes, den Spendenvereinen, die die Spenden zurück halten, anzuweisen, dieses auszuzahlen.
Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Pressesprecherin des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz rief daraufhin freundlicherweise an und erklärte den Zusammenhang: Es gibt kein gesetzlich geregeltes Nachrangigkeitsgesetz bei der Verteilung von Spendengeldern! Allerdings ist es so geregelt, dass zunächst das Land Zuschüsse in Höhe von 80% tragen müsse. Haben betroffene Bürger keine Versicherung, müssten diese die fehlenden 20% selbst tragen. Da kommen dann die Spenden ins Spiel, die diese Differenz ausgleichen könnten.
Die Spendenvereine wissen zum jetzigen Zeitpunkt durch sogenannte „Belegungsbescheide“ genau, wieviel Geld bisher von staatlicher Seite ausgezahlt wurde und dass sie eigentlich nun an der Reihe sind, die Differenzen zu zahlen. Allerdings haben diese Spendenvereine anscheinend Angst davor, möglicherweise Gelder, die ausgezahlt wurden, wieder zurückfordern zu müssen.
Verbraucherschutz.de wird sich jetzt an die Spendenvereine wenden, die Gelder für die Flutkatastrophe gesammelt haben.
Verbraucherschutz.de schrieb am 18.7.2022 an „Deutschland hilft“:
Sehr geehrte Frau Edith Wallmeier (Vorsitzende),
ich habe am 13.7.2022 diesen Bericht in der ARD gesehen:
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/opfer-118.html
Ich habe seinerzeit, wie sehr viele andere Menschen auch, Geld für die betroffenen Bürger in der Hochwasserregion gespendet.
Allein an Ihre Organisation wurden insgesamt 282,2 Millionen gespendet, von denen bisher lediglich 126,5 Millionen von Ihnen für Hilfsprojekte verwendet wurden.
Weitere Spendengelder wurden bis heute nicht ausgezahlt, weil es Ihrer Meinung nach angeblich eine Lücke im Gesetzt gibt: „das Prinzip der Nachrangigkeit“.
Das Finanzministerium NRW in Düsseldorf teilte auf Nachfrage Plusminus mit: „Ein Nachrangigkeitsgesetz besteht im Gemeinnützigkeits- bzw. Spendenrecht nicht“.
Und das Finanzministerium Rheinland-Pfalz sagte Plusminus: „Es gibt kein gesetzlich geregeltes Nachrangigkeitsgesetz bei der Verteilung von Spendengeldern“.
Wie darf ich als Bürger das denn nun verstehen?
Wenn es ein Nachrangigkeitsgesetz im Gemeinnützigkeits- bzw. Spendenrecht nicht gibt, dann wäre es doch ein Leichtes, die Spenden die Sie zurück halten, auszuzahlen.
Sie schreiben auf Ihrer Homepage: „Bei Krisen dieser Art lassen sich die Maßnahmen in drei Phasen aufteilen: in akute, mittel- sowie langfristige Hilfe.“
Auch heute noch, 1 Jahr nach der Hochwasserkatastrophe 2021, sind die Häuser von hunderten von Menschen noch nicht bewohnbar.
Ich kann hier also weder eine „akute“ Hilfe erkennen, die eigentlich bereits vor einem Jahr hätte erfolgen müssen, noch eine „mittel- sowie langfristige“ Hilfe, die doch innerhalb des
letzten Jahres auch schon hätte erfolgen müssen.
Wie lange wollen Sie die Spenden der Bürger dieses Landes noch horten?
Viele Menschen um mich herum werden sich das nächste Mal überlegen zu spenden, wenn sich herausstellt, dass die Spenden gar nicht da ankommen, wofür sie gedacht sind.
Für mich ist es ein Skandal wie Sie mit der Gutmütigkeit und der Hilfsbereitschaft der Menschen umgehen!
Oder sehe ich da etwas falsch?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Am 18.7.22 schrieben wir eine weitere Spendenorganisation an, die namentlich nicht genannt werden möchte. Man bestätigte uns, dass von den 70 Mio Spendengeldern bisher 66 Mio in Hilfsprojekte geflossen seien.