Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern dringend, diese Mail von „Beauftragter Rechtsanwalt der online pay GmbH“, als Junkmail zu markieren, sofort zu löschen, keinem Link zu folgen, keine Anhänge zu öffnen, und nicht auf diese Mail zu antworten
Herr Armin L. schrieb uns am 11.2.17:
Hallo,
Sollte man hier widersprechen. Im Anhang die Mail. Angehängt war eine zip Datei. Beunruhigend die Korrekte Adresse mit TEL Nr. Diese Nummer ist eine Privatnummer, die normalerweise niemand kennt. Wir haben damit allerdings kurz vor Weihnachten etwas bestellt von einem TV Werbekanal.Rechnung ist natürlich schon seit längerem
Als Absender wurde angezeigt: Beauftragter Rechtsanwalt der online pay GmbH.
Sehr geehrte(r) Armin L.
zu unserem Bedauern haben wir festgestellt, dass unsere Erinnerung NR. 599179971 bisher ergebnislos blieb. Nun bieten wir Ihnen hiermit letztmalig die Chance, den ausbleibenden Betrag der Firma Online Pay GmbH zu decken.
Aufgrund des andauernden Zahlungsrückstands sind Sie gezwungen außerdem, die durch unsere Beauftragung entstandene Kosten von 73,05 Euro zu tragen. Bei Fragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von zwei Werktagen. Um weitete Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie den fälligen Betrag auf unser Bankkonto zu überweisen. Berücksichtigt wurden alle Buchungseingänge bis zum 08.02.2017.
Personalien:
…………….
Bitte überweisen Sie den nun fälligen Betrag unter Angaben der Rechnungsnummer so rechtzeitig, dass dieser spätestens zum 14.02.2017 auf unserem Bankkonto eingeht. Falls wir bis zum genannten Termin keine Zahlung einsehen, sind wir gezwungen Ihren Fall an ein Inkasso zu übergeben. Alle damit verbundenen zusätzliche Kosten werden Sie tragen müssen.
Die vollständige Forderungsausstellung NR599179971, der Sie alle Positionen entnehmen können, ist beigefügt.
Mit verbindlichen Grüßen
Beauftragter Rechtsanwalt Benjamin Offenberg