Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern dringend, diese Mail von Sparkasse [email protected] / „Änderung Ihrer 2FA-Verschlüsselung“, als Junkmail zu markieren, sofort zu löschen, keinem Link zu folgen, keine Anhänge zu öffnen und nicht auf diese Mail zu antworten.
Verbraucherschutz.de erhielt am 17.10.2022 die nachstehende Zuschrift:
Von: Kundenservice <[email protected]>
Betreff: Sparkasse | Wichtig: Änderung Ihrer 2FA-Verschlüsselung
am 02. April 2022 sind in der EU Änderungen an der „Payment Services Directive (PSD2) in Kraft getreten. Mit dieser neuen Richtlinie wird unter anderem eine verbesserte Zwei-Faktor-Authentifizierung Pflicht. Die Sparkasse hat, wie alle Finanzdienstleister in der EU, die Änderungen an den Sicherheitsbestimmungen der zweiten – Zahlungsdienstleisterrichtlinie PSD2 „Payment Services Directive 2″ umgesetzt. Die neuen Maßnahmen sollen für noch mehr Sicherheit im digitalen Banking sorgen sowie die Umgehung von Sanktionen verhindern. Um die geänderte Zahlungsdienstleistenichtlinie PSD2 und die damit einhergehende verbesserte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) auch für Ihr Sparkassen-Konto zu aktivieren, ist eine abschließende Verifizierung Ihrer Daten und die nachfolgende Bestätigung per 2FA zwingend notwendig.
Es handelt sich hierbei um eine Pflichtumstellung, diese ist zwingend bis zum 20. Oktober 2022 durchzuführen.
„Jetzt weiter zur Umstellung“