Spam Mail von Law Offices of Daniel Raimer Medienhafen Düsseldorf
Von: Tanja B. leitete am 30.1.2020 die nachstehende Spam Mail an uns weiter:
Betreff: Law Offices of Daniel Raimer Medienhafen (Portobello) Ernst-Gnoß-Straße 22 40219 Düsseldorf
Inhalt der Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit gemäß §§ 97, 77 78 Nr. 1, 85 16, 19a UrhG auf, es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie sich zur Absicherung dieses Unterlassunganspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vetragsstrage in Höhe von 1110,90 EUR zu zahlen.
Im Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit bietet unsere Mandantin Ihnen an, die vorliegende angelegenheit umfassend im Wege eines Vergleiches
beizulegen, indem Sie die unserer Mandantin aufgrund der begangenen Verletzung von Urheberrrechten zustehenden Ersatzansprüche durch Zahlung eines Vergleichsbetrags.
Die Aufstellung der Rechnung sowie den genauen Tathergang entnehmen Sie dem beigefügten Archiv.
Zum Archiv
Alternativ Archiv:
baunmas.com/form/KaondHOA
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Reiner – Rechtsanwalt
Law Offices of Daniel Raimer
Medienhafen (Portobello)
Ernst-Gnoß-Straße 22
40219 Düsseldorf
… bietet unsere Mandantin Ihnen an, die vorliegende angelegenheit umfassend im Wege eines Vergleiches beizulegen. Indem Sie die unserer Mandantin … zustehenden Ersatzansprüche durch Zahlung einer Vergleichumme.
Die Auflistung der Rechnung sowie den genauen Ablauf entnehmen Sie dem beigefügten Dokumentenarchiv.
Zum Archiv
baustars.com/…
Alternatives Archiv:
coreviewers.com/…
Stefan Müller-Römer
Rechtsanwalt
Wir haben heute auch so etwas bekommen, allerdings leicht umformuliert. Und von einem anderen „Anwalt“:
… in Vollmacht und Namens unserer Mandantschaft fordern wir Sie hiermit gemäß §§ 100, 78 79 Nr. 2, 88 19, 17a StPo auf, es zu unterlassen geschütztes Musikrepertoire unserer Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten …
… eine Vetragsstrage in Höhe von 1001,20 EUR an uns zu zahlen.
Auch wir wurden heute mit entsprechender Mail aufgefordert €2.990 zu zahlen.
Die Links haben wir selbstverständlich nicht geöffnet.
Auch wir wurden heute aufgefordert 1290,90 Euro zu zahlen sowie eine Archiv-Datei zu öffnen. Bemerkenswert: Die „Unterschrift“ lautet „Daniel Reiner“ die nicht Impressums konforme Anschrift „Law Offices of Daniel Raimer“. Der arme Mann, zwei Namen!
Ja, diesen schwachen Versuch bekamen wir heute auch.
. . . Mandantin fordern wir Sie hiermit gemäß §§ 97, 77 78 Nr. 1, 85 16, 19a UrhG auf,
es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung
im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie
sich zur Absicherung dieses Unterlassunganspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen