Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern dringend, diese Mail von „Paycom GmbH“, sofort zu löschen, keinem Link zu folgen, keine Anhänge zu öffnen, und nicht auf diese Mail zu antworten.
Herr Gisbert S. schrieb uns am 1.4.19:
Guten Morgen.
Nachstehende Mail (mit Anlage/Link!) übermittle ich mit freundlichen Grüßen.
Gisbert S.
Von: Mail Service Paycom GmbH [mailto:[email protected]]
Gesendet: Montag, 1. April 2019 05:24
An: Gisbert S.
Betreff: Gisbert S. Ihr gespeichertes Bankkonto ist nicht hinreichend gedeckt
Sehr geehrte/r Gisbert S.,
wie angegeben haben wir versucht den Betrag für Ihre letzte Bestellung von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Die Bezahlung Ihrer Bestellung konnte nicht abgeschlossen werden.
Gisbert S.
Wir fordern Sie hiermit höflich auf, den nicht beglichenen Betrag in Höhe von 825,32 EUR bis spätestens 05.04.2019 unter Angabe des Verwertungszwecks Nr. 16040836 auf unser Konto zu überweisen.
Ihre persönliche Abrechnung finden Sie hier
Nach Ablauf Ihrer Frist wird unser Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie Gisbert S. umgehend einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Paycom GmbH
45721 Haltern am See
USt-Id: DE 861524688
Sitz der Gesellschaft: Haltern am See