Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern dringend, diese Mail angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern <[email protected]>:„Zahlung der offenen Bußgeldforderung“, als Junkmail zu markieren, sofort zu löschen, keinem Link zu folgen, keine Anhänge zu öffnen und nicht auf diese Mail zu antworten.
Von: Bundeszentralamt für Steuern <[email protected]>
Datum: 18.07.2024 01:09
Betreff: Zahlung der offenen Bußgeldforderung von €375,95
An:
Cc:
Sehr geehrter Kunde,
bitte begleichen Sie die offene Bußgeldforderung von €375,95, die aufgrund der verspäteten Abgabe Ihrer Steuererklärung erhoben wurde, um eine Erhöhung auf €984,95 zu vermeiden. Wenn die Zahlung nicht bis heute erfolgt, wird die Forderung automatisch erhöht.
Sie können die Zahlung schnell und einfach über den folgenden Link vornehmen:
Klicken Sie hier, um die Zahlung vorzunehmen
Vielen Dank für Ihre fristgerechte Zahlung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bundeszentralamt für Steuern 90361