Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern diese Mail, angeblich von „Abrechnung OnlinePayment GmbH“ sofort zu löschen, keinem Link zu folgen, keine Anhänge zu öffnen, und nicht auf diese Mail zu antworten!
Gesendet: Dienstag, 29. September 2015 um 11:50 Uhr
Von: „Abrechnung OnlinePayment GmbH“ <[email protected]>
An:
Betreff: Rechnung noch offen: Nr. 11981739
Sehr geehrter Kunde,
in der nachfolgend beschriebenen Angelegenheit haben wir uns bereits an Sie gewandt, und die Forderung unserer Auftraggeber geltend gemacht. Sie haben eine nicht gedeckte Rechnung bei OnlinePayment GmbH.
Das von Ihnen angegebene Konto ist nicht hinreichend gedeckt, um die Lastschrift auszuführen. Aufgrund des andauernden Zahlungsverzugs sind Sie gezwungen zuzüglich, die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten von 99,53 Euro zu begleichen. Die Höhe des Betrags kann aufgrund kürzlich berechneter Zinsen abweichen.
Namens und in Vollmacht unseren Mandanten OnlinePayment GmbH fordern wir Sie auf, die noch offene Gesamtforderung sofort zu begleichen. Bei Fragen oder Reklamationen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 72 Stunden. Die detaillierte Forderungsausstellung, der Sie alle Positionen entnehmen können, befindet sich im Anhang.
Wir erwarten die Zahlung bis zum 02.10.2015 auf unser Bankkonto.
Erfolgt kein Ausgleich der offenen Forderung bis zur festgelegten Frist, werden wir ohne weitere Kontaktaufnahme die Angelegenheit an das Gericht übergeben und der SCHUFA melden.
Hochachtungsvoll
Ben Schulte
Abrechnung