Herr Klaus W. bekam folgende Mail:
Sehr geehrte/r Klaus,
unser Anwalt-Büro wurden von Karstadt GmbH beauftragt die gesetzlichen Rechte zu vertreten. Die Bevollmächtigung wurde notariell schriftlich zugesichert.
14,00 Euro (nach Nummer 4642 RGV)
31,00 Euro (Vergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2)
Mit der Bestellung vom 17.05.2013 haben Sie sich rechtlich verpflichtet den Betrag in Höhe von 140,00 Euro an Karstadt GmbH zu begleichen.Die Rechnung haben Sie bis jetzt nicht an das Bankkonto von unseren Mandanten überwiesen. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet die Ausgaben unserer Inanspruchnahme im vollen Umfang zu bezahlen.Wir verpflichten Sie in Kraft des Gesetzes den Gesamtbetrag auf das Konto von Karstadt GmbH zu überweisen.Die Bankdaten und die Einzelheiten Ihrer Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine gesetzliche letzte Frist bis zum 27.06.2013.
Mit freundlichen Grüßen
Julian Simon Rechtsanwalt