Sonnenklar.TV/Big Xtra: „leider habe ich, außer dem automatischen Beantworter, nicht wieder von Ihnen gehört.“
Herr Wulf R. schrieb uns am 9.1.19:
Betreff: Sonnenklar.TV/Big Xtra
Guten Tag,
wir haben mit Datum 14.6.2018 eine 15-tägige Nilkreuzfahrt Schiff+7 Tage Hotel Ancient Sands in El Gouna gebucht. Ausschlaggebend für die Buchung dieser Reise, war das Versprechen der „Weltneuheit“ des Fluges von El Gouna nach Luxor. Bestätigt wurde der Flug von El Gouna 17.00h nach Luxor 18.00h. Nach der Kreuzfahrt zurück Luxor 10.30h nach El Gouna 11.30h. Mit Datum vom 16.10. wurde uns mitgeteilt, das sich der Ablughafen von El Gouna nach Hurghada geändert hat. Flugzeiten identisch. Das war erträglich, aber 1 Stunde mehr Transferzeiten Hotel -Flughafen. Beim 1. Treffen mit der örtlichen Reiseleitung(am Tag nach der Anreise) wurde uns mitgeteilt, das der Abflug nach Luxor vorgezogen würde, und wir um 07.00h nach Hurghada abgeholt würden. Wir waren also vor 12.00h auf dem Schiff, die 1. Besichtigung fand am Nachmittag des folgenden Tages stattNach der 7-tägigen Nilkreuzfahrt, wurde uns dann mitgeteilt, das wir nicht um 10.30h abfliegen, sondern erst 18.00h abgeholt und um 20.00h abflögen. Wir waren dann erst um 22.30h im Hotel. Wir mussten die Kabine bis 12.00h geräumt haben und mussten die Getränke ab 12.00h (trotz All incl.) selber zahlen.
Wir haben dann festgestellt, das es anderen Reisenden das Gleiche 2-3 Tage vorher erlebt hatten. Die zugesagten Flüge von und nach El Gouna fanden nicht statt, weil der Flughafen keine Erlaubnis für Passagierbetrieb hat. Die Flugzeiten der Flüge von und nach Luxor wurden geändert um neben den Kreuzfahrtteilnehmern auch Tagestouristen von und nach Luxor zu befördern.
Wir haben nicht nur Zeiten verloren, die wir gern im Hotel zugebracht hätten, sondern haben am Abflugtag nach Luxor kein vernünftiges Frühstück erhalten, und am Tag der Rückreise nach El Gouna nahezu 1 ganzen Tag am Schiff und Flughafen verloren, unsere Getränke selber zahlen müssen und kein vernünftiges Abendessen erhalten.
Wir haben den Sachverhalt am 3.12. Sonnenklar.TV mitgeteilt und eine Gutschrift von 150€ p/P eingefordert.
Sonnenklar hat geantwortet, das man die Angelegen an Big Xtra weiter geleitet habe. Wir haben mittlerweile die Bearbeitung angemahnt, aber immer noch keine Stellungnahme
erhalten
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 10.1.19 an ‚[email protected]‘, Herrn Andreas Eickelkamp (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort. Wir schrieben Herrn R.:
Sehr geehrter Herr R.
wir haben keine Antwort erhalten und werden den Vorgang veröffentlichen.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Sollte Herr Aydin sich schriftlich per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, möchte ich Sie bitten, Herrn Aydin zu erlauben, mich in CC zu setzen.
Herr R. leitete am 17. Januar 2019 die nachstehende Antwort von bigxtra an uns weiter:
Von: [email protected]
Gebuchte Leistung: 16.11.18 – 30.11.18
Sehr geehrter Herr R.
danke, dass Sie Ihre Urlaubsreise bei der BigXtra Touristik gebucht haben. Sie teilen uns mit, dass Sie sich durch die Änderung der Flugzeit benachteiligt fühlen. Das tut uns leid.
Die zum Buchungszeitpunkt angegebenen bzw. mit Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die vereinbarten Flugtage stehen laut unseren Reise- und Zahlungsbedingungen unter einem Änderungsvorbehalt. Erster und letzter Tag einer Flugpauschalreise dienen in erster Linie der Beförderungsleistung. Sie sind keine Urlaubstage im üblichen Sinne. Entgangene Urlaubszeit können Sie daher nicht reklamieren; Anspruch auf Reisepreisminderung besteht nicht.
Aufgrund einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Nachtruhe bei beiden reklamierten Flügen haben wir uns in diesem Fall dazu entschlossen, den Gegenwert eines Tagesreisepreises in Höhe von 170,00 Euro zu erstatten. Bitte teilen Sie uns dazu noch eine Bankverbindung mit.
Wir hoffen, dass Sie trotzdem einen schönen Aufenthalt in Ägypten verbracht haben. Es wäre schön, Sie wieder als Gäste unseres Unternehmens begrüßen zu dürfen. Wir tun alles dafür, dass Sie mit der nächsten Reise von BigXtra rundum zufrieden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias K.
Kundendienst
Herr K. antwortete am 17.1.19:
Guten Tag,
ich kann Ihrer Argumentation nur zum Teil folgen
1. Sie gehen nicht auf die Änderung des Flughafen ein
2. Sie gehen nicht auf den lausigen Transport vom Flughafen zum Hotel ein
3. Sie gehen mit keinem Wort auf die Kosten der Getränke auf dem Schiff ein.
4. Von entgangenen Abendessen ist auch keine Rede
Im übrigen scheint Ihre Reklamationsabteilung wirklich überlastet zu sein, denn sonst gibt es für mich keine Erklärung für eine Bearbeitunszeit von 7 Wochen.
Bitte überweisen Sie je 170,00€ auf das unten genannte Konto bei der ING DiBa Frankfurt/Main
Am 25.1.19 antwortete Herr R. bigxtra:
Guten Tag,
leider habe ich, außer dem automatischen Beantworter, nicht wieder von Ihnen gehört.
Ich nehme an Aussitzen von Reklamationen ist Bestandteil Ihrer Geschäftsbedingungen
—
mfg
Wulf R.
Das scheint wohl Methode zu sein bei der Sonnenklar Gruppe.
Man erfährt erst hinterher das man Bigxtra oder FTi oder…….. gebucht hat und bei Beschwerden an diese dann verwiesen wird.
Es wird getrickst, manipuliert, betrogen und immer auf die Zeitschiene verschoben, weil bekannter Weise 50 % dann schon aufgeben.
Die nächsten 25 % werden dann mit Standard Word Bausätzen weiter auf den Zeitschiene gehalten,
nur wenn man seinen Rechtschutz ( wenn vorhanden ) tut sich etwas.
Wir haben bis jetzt ähnliche Erfahrungen gemacht. Leider sind wir auf die tollen Versprechungen reingefallen. Schnuppern Sie Afrika, Afrika für Einsteiger Gambia. Ich kann nur sagen bloß nicht.
Nach Reklamation Standart Mail, Beschwerdestelle ist überlastet. Das allein regt ja schon zum Nachdenken an. Anscheinend gibt es dann ja wohl viele Beschwerden. Werde nach 3 Wochen nach Haken und habe auch kein Problem mich mit einem Anwalt zu wehren. Beschwerde aussitzen aber nicht mit uns.