Mit Strompreiserhöhung im kommenden Jahr haben wir Verbraucher zu rechnen, doch grundsätzlich gilt, dass alle Kunden ein gesetzliches “Sonderkündigungsrecht” bei Preiserhöhungen haben. Die Erhöhung muss man also nicht einfach akzeptieren, sondern hat die Möglichkeit, sich einen preiswerteren Anbieter zu suchen. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden!
Im Netzt gibt es viele Vergleichsmöglichkeiten und die sogenannten Vergleichsrechner bieten eine schnelle Berechnung.
Doch Achtung, bei der Auswahl ist viel Sorgfalt gefragt, denn der Strommarkt ist nach wie vor hart umkämpft und Billiganbieter haben diverse Tricks eingebaut, um ihre Tarife günstiger erscheinen zu lassen. Sie locken beispielsweise mit Bonuszahlungen, durch die der Tarif im ersten Vertragsjahr sehr günstig erscheint, jedoch ab dem dreizehnten Monat sehr teuer wird.
Sehr geehrte Frau Manuela,
ich bin überrascht, dass keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Meines Wissens gelten 6 Wochen nach bekannt werden.
Nun zu meinem Fall. Mein Stromlieferant Stromio GmbH hat im Oktober 2016 den Strompreis angepasst. Ich habe davon im Februar 2017 durch die jährliche Rechnung erfahren, worauf ich unverzüglich gekündigt habe. Stromio akzeptiert meine Kündigung nicht. Argumente kein Kündigungsrecht und Online Vertrag. Beides ist falsch. MfG Aumann