„ich habe mir bei dem Online-Händler Sofakaufhaus.de Anfang März 2014 (!) eine Couch (Wert 2.100,00 EUR) bestellt“
Frau Sylvia B. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir bei einem Online-Händler Anfang März 2014 (!) eine Couch (Wert 2.100,00 EUR) bestellt. Bei der Bestellung gab der Online-Händler eine Lieferfrist von ca. 16 Wochen an.
Bis heute wurde ich laufend vertröstet und alle geplanten ca. Liefertermine wurden nicht eingehalten. Ich habe mit meinem Rücktritt vom Kauf gedroht, woraufhin mir ein Rabatt angeboten wurde (bisher 120,- EUR), den ich auch angenommen hatte, weil ich diese Couch unbedingt haben wollte.
Vor zwei Wochen erhielt ich dann die Mitteilung, dass die Couch Ende Februar 2015 dort im Lager eintrifft und diese dann an die Spedition übergeben werden würde.
Am heutigen Tag jedoch erhielt ich eine weitere enttäuschende E-Mail des Versandhändlers, dass die Couch voraussichtlich erst ca. Anfang April 2015 im Lager eintrifft. Mir wurde sodann ein Rabatt von insgesamt 170,00 EUR angeboten.
Die ganzen Verzögerungen sind für mich nicht mehr tragbar und auch nicht verständlich. Ich fühle mich mittlerweile mehr als veralbert.
Weiterhin hat man mich erst mit den Lieferverzögerungen informiert, als ich nachgefragt habe. Vom Unternehmen selbst kamen keinerlei Mitteilungen.
Nun möchte ich endgültig vom Kauf zurücktreten. Was steht mir rechtlich zu? Schadenersatzansprüche? Eine Anzahlung von 30 % habe ich mit der Bestellung Anfang März 2014 überwiesen und habe seit Juli 2014 keine Sitzmöglichkeit mehr, da ich davon ausging, dass diese 16 Wochen für eine Lieferung mehr als ausreichend sind.
Die Daten des Onlinehändlers sind: sofakaufhaus.de, [email protected], Bestellung Nr. # —.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich meinem Anliegen annehmen und bedanke mich bereits jetzt für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß
S. B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 17.02.2015 weiter und erhielt am 17.02.2015 von Frau Sylvia B. die nachstehende Information:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
ich bedanke mich für Ihre E-Mail und Ihre Bemühungen und übersende Ihnen den u. g. E-Mail-Verkehr mit Frau F. vom heutigen Tag.
Für mich ist es definitiv die letzte Lieferverzögerung, die ich in Kauf nehme.
Sollte die Lieferung wider Erwarten nicht Ende März/Anfang April erfolgen, werde ich mich nochmals an Sie wenden.
Mit freundlichem Gruß
S. B.
Guten Tag Fr. B.,
hier ist die Geschäftsführerin der Stilecht GmbH. Ich möchte mich persönlich bei Ihnen entschuldigen für die lange Verzögerung Ihrer Bestellung.
Das Sofa ist nun fertig produziert und auch durch die Erste Inspektion durch. Anbei erhalten Sie ein Bild davon (es ist kein schönes Bild, dient lediglich der Kontrolle). Das Sofa sieht wirklich sehr gut aus.
Unser Hersteller hat uns leider auch im Stich gelassen und die Produktion verzögert. Das Sofa kommt nun mit der nächsten großen Lieferung ende März, Anfang April. Ich würde mich freuen, wenn Sie auf das Sofa noch warten würden, und würde Ihnen anbieten 50% Ihrer Anzahlung vorab zurück zu überweisen. Sie können dann den Rest bei der Lieferung per Nachnahme bezahlen.
Ich hoffe auf eine positive Rückmeldung von Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Fr. F.
Stilecht GmbH
Frau Sylvia B. schrieb daraufhin:
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und das Bild.
Ich habe mich, trotz großer Skepsis, dazu durchgerungen, ein weiteres Mal die Lieferverzögerung in Kauf zu nehmen (welche allerdings definitiv die letzte sein wird) und warte bis Ende März/Anfang April, da ich die Couch gerne haben möchte.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir den Preisnachlass in Höhe von 170,00 EUR vom Restbetrag abziehen. Die Restzahlung überweise ich dann vor Lieferung über PayPal.
Ich bitte um Mitteilung, ob wir so verfahren können.
Mit freundlichem Gruß
S. B.
Sofakaufhaus.de antwortete darauf:
Hallo Fr. Becker,
vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung, das freut mich sehr.
Bezüglich des Preisnachlasses, gerne bestätigen ich Ihnen, dass dieser von dem Restbetrag abgezogen wird.
Sie müssen dann vor der Lieferung den Betrag von 1369 Euro überweisen. Ich bitte um Bestätigung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Fr. F.
Stilecht GmbH
Frau Sylvia B. schrieb am 02.04.2015:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
ich nehme Bezug auf die mit Ihnen am 17.02.2015 geführten E-Mails und bitte Sie höflich, bei Frau F. nachzufragen, wie der Stand der Lieferung ist. Ich habe gestern eine Anfrage an Frau F. gestellt, aber bisher keine Antwort erhalten.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und wünsche Ihnen ein schönes Osterfest und erholsame Feiertage.
Mit freundlichem Gruß
Sylvia B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 03.04.2015 weiter und erhielt am 20.04.2015 von Frau Sylvia B. die nachstehende Information:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bis heute habe ich die Ware nicht erhalten. Von der Firma habe ich bis heute keine Stellungnahme erhalten, was der Grund für die erneute Verzögerung ist bzw. ob ich das Sofa überhaupt geliefert bekomme.
Mit freundlichem Gruß
S. B.