Sky:“Nein, es besteht aus unserer Sicht weder ein Recht auf Sonderkündigung noch auf Preisnachlass, da der Gesamtcharakter des Sky Fußball-Bundesliga-Pakets auch in der neuen Rechtesituation ab der Saison 2017/2018 erhalten bleibt“
Herr Dirk J. schrieb uns am 6.9.17:
Bitte teilen Sie mir mit, ob eine Sonderkündigung bei Sky aufgrund der Tatsache das nicht mehr alle Bundesligaspiele – z.B.Freitag möglich ist. Wenn ja, können Sie mit Sky in Verbindung treten. Anbei sende ich Ihnen die E-Mail von Sky zu. Dies war die Antwort auf meine Bitte mir ein Sonderkündigungsrecht per sofort zu ermöglichen. Warte gespannt auf Ihre Antwort. Viele Dank im voraus.
MfG
Dirk J.
Sehr geehrter HERR J.
vielen Dank für das Telefonat.
Nein, es besteht aus unserer Sicht weder ein Recht auf Sonderkündigung noch auf Preisnachlass, da der Gesamtcharakter des Sky Fußball-Bundesliga-Pakets auch in der neuen Rechtesituation ab der Saison 2017/2018 erhalten bleibt. Änderungen von Sky Paketinhalten aufgrund der Notwendigkeit, Film- und Sportrechte regelmäßig neu zu erwerben, sind produktimmanent und in geringem Umfang zumutbar und damit zulässig. Dies ist jedem Abonnenten bekannt und auch in unserem Abonnementvertrag so vereinbart. Aufgrund der Vorgaben des Kartellamtes war es auch gar nicht möglich, alle Pay-TV-Rechtepakete zu erwerben.
Unabhängig davon: Es ist uns wichtig, dass Sie als Kunde nicht das Gefühl haben, Sie bezahlen zu viel für Ihr Bundesliga-Paket. Daher kommt vermutlich Ihr Anspruch, einen Preisnachlass zu fordern. Die Kosten für die Bundesliga-Rechte sind jedoch keinesfalls gesunken.
Im Gegenteil: Sky zahlt für die neue Rechteperiode eine deutlich höhere Summe. Trotz der enorm gestiegenen Rechtekosten hält Sky aktuell seine Preise stabil. Eine Senkung der Abonnement-Preise für Bundesliga-Inhalte kann Sky vor diesem Hintergrund nicht anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.
Besuchen Sie unsere Online-Community „Sky&Friends“ unter community.sky.de. Dort finden Sie schnelle Hilfe zu Ihren Anliegen und können sich rund um Sky austauschen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sky Team
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Sky weiter. Herr J. erhielt die nachstehende Zuschrift von Sky:
Sehr geehrter Herr J.
sie haben sich an die Organisation Verbraucherschutz online e.V. mit einem Anliegen gewandt. Diese hat Ihr Anliegen an uns weitergeleitet. Wir arbeiten grundsätzlich nicht mit dieser Organisation zusammen, sind allerdings selbstverständlich an einer Lösung der Anliegen unserer Kunden interessiert.
Bezüglich Ihres Anliegens einer Kündigung zu sofort aufgrund des Wegfalls der Bundesliga Rechte können wir Ihnen allerdings keine andere Auskunft, als die bereits Erfolgte geben und verweisen somit auf unser Schreiben vom 19. August 2017.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns, wenn Sie Sky weiterhin treu bleiben.
Besuchen Sie unsere Online-Community „Sky&Friends“ unter community.sky.de. Dort finden Sie schnelle Hilfe zu Ihren Anliegen und können sich rund um Sky austauschen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sky Team