Sixt erstattet die komplette Jungfahrer-Gebühr aus Kulanz zurück
Frau Jessica S. schrieb uns:
ich hatte bei Sixt ein Auto gemietet und vorab einen Vertrag für die Mietzeit abgeschlossen und alle Beträge entrichtet. Vor Ort wurde meine Visakarte nicht akzeptiert,worauf die Mitarbeiter mir empfohlen einen Freund zu kontaktieren, der die Kaution mit seiner Karte stellt. Dies tat ich. Meine Freundin ließ sich mehrmals von den Mitarbeitern versichern, dass alles bezahlt war und es nur um die Kaution geht.Dies wurde ausdrücklich bestätigt! Und erklärt, dass es sich bei den unterschriebenen Betrag um die Kaution und die bereits entrichtete Mietgebühr von ca 300 € handelte. Einen Monat später wurde ohne eine Rechnung von den Konto meiner Freundin der Betrag von 300 € abgebucht. Auf Nachfragen erklärte SIXT, dass es sich um die Jungfahrerpauschale handelte für meine Freundin (unter 25 Jahr), da sie die Kaution gestellt hat und auf den unterschriebenen Betrag verwiesen. Weiter wurde erklärt, dass meine Freundin Vertragshalter sei und deshalb der Betrag berechtigt sei, da ich nur als Zeitfahrer fungiere. Hierbei wird nie auf die Tatsache eingegangen, dass ich den Vertrag abgeschlossen hatte und ich auch die Mietgebühr entrichtete; ich demnach auch Vertragshalter bin. Weiterhin besteht doch Informationspflicht über Gebührenberechnung. Es kann doch nicht vor Ort versichert werden, dass keine weiteren Kosten anfallen und dann hinterrücks ,ohne Rechnung, von meiner Freundin die Kreditkarte mit 300 € belastet wird!
Auf meine Erstbeschwerde hin, bot man mir einen Up-Grade-Gutschein an und erkundigte sich nach meiner Adresse zur Zustellung. Am 25.10.2013 kam dann eine ”Annulation Facture” und eine Rechnung, die den Betrag von 289,91 € nennt an. Von den Gutschein war nie wieder die Rede. Bitte helfen Sie mir meine Rechte bei SIXT durchzustezten. Auf meine letzte Anfrage antwortete man mir mit folgender E-MAil:
”Gesendet: Dienstag, 12. November 2013 um 11:39 Uhr
Von: [email protected]<mailto:[email protected]>
An:
Betreff: Re: Aw: Re: Re: beschwerde
Sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre Email zur Mietvertrag ……………
Leider haben sich keine neuen Hinweise ergeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen für Ihre nächste Miete eine gute Fahr.
Mit freundlichen Grüssen
Pina G.
Es wird in keinster Weise auf meine Anfragen eingegangen oder der Sachverhalt geklärt, geschweige denn der widerrechtlich eingezogene Betrag wieder gut geschrieben. Gerne kann ich Ihnen den gesamten Schriftverkehr zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 19.11.13 an Sixt weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Sixt. Er bat mich, diese zu beantworten, da ich den Bereich Kundenbetreuung verantworte.
Wie von Frau S. in der Korrespondenz erwähnt, stellt dieser Fall aus unserer Sicht einen Sonderfall dar. Wir bedauern es sehr, wenn Frau S. und ihrer Freundin die Erhebung der Zusatzgebühr nicht bewusst gewesen ist oder sprachliche Missverständnisse – der Mietvertrag war auf Französisch – vorlagen.
Allerdings möchten wir die Vorwürfe des Betruges oder Kreditkartenmissbrauchs mit aller Entschiedenheit zurückweisen. In dem Mietvertrag wird die Zusatzgebühr detailliert ausgewiesen. Deswegen ist die Belastung der Kreditkarte rechtmäßig. Dies wurde mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt. Unsere französischen Kollegen haben korrekt gehandelt.
Sixt ist stets bestrebt, die Bedürfnisse des Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Dies trifft selbstverständlich auch auf Sonderfälle zu. Deshalb möchten wir Frau S. bzw. ihrer Freundin die komplette Jungfahrer-Gebühr aus Gründen der Kulanz zurückerstatten. Eine entsprechende Zahlung erfolgt in den nächsten Tagen.
Frau S. schrieb us:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Hilfe!
mit besten Grüßen und eine schöne Rest-Woche
S.
Wegen Notfall Auto innerhalb von 3h gebraucht. Online gebucht, Bestätigung erhalten, Mietpreis E 85.- schon erfolgreich verbucht von meiner Kreditkarte. Extra angerufen, mich abgesichert, dass Alles 100% klappt.
Zur Station mit Partner und Kind im Maxicosi. Er gibt Führerschein, ich Karte + bestätigte, er hat eine Vollmacht. Sie Karten zurück und sagt: kein Auto, keine Erstattung Karte hat nicht auf seinen Namen. Ich rufe Callcenter an erkläre Situation, Agent hat dann Telefon aufgelegt.
Wer bei Sixt 20 Minuten zu spät kommt, zahlt die ganze Wagenmiete
Wir hatten im Hilton Barcelona einen Sixt-Wagen am 25.5.17 bis 16.00 abzuholen. Verkehrsbedingt kamen wir 20 Min. zu spät, der Schalter war verwaist. Eine Dame bei Sixt Palma des Mallorca erklärte uns am Telefon, nunmehr sei in ganz Barcelona kein Sixt-Wagen mehr mietbar. Wir buchten uns daraufhin über den ADAC ein Europcar-Auto, musste aber die gesamte Miete für den Sixt-Wagen zusätzlich bezahlen – keine Kulanz.