Sixt.de: Schadensersatzforderung zurückgenommen
Herr Felix M. schrieb am 16.09.2024 an Verbraucherschutz.de:
Betreff: SIXT
Internetseite: www.sixt.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 31.08.2024 haben wir bei der SIXT Filiale Loddenheide, Münster, einen Transporter von 10-22 Uhr gemietet. Kurz nach 10 wurde uns gesagt, das Fahrzeug sei nicht bereit und wir sollten in ca. 20 Minuten zurückkommen. Um 10:19 unterschrieben wir den Mietvertrag. Bei der „Übergabe“ wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass 1. uns ein anderes Fahrzeug als gebucht bereitgestellt wurde und 2. eine Schadensliste zum Abgleich existiert. Wir erhielten nur den Schlüssel und die grobe Position des Fahrzeugs. Aus Eigeninitiative prüften wir das Fahrzeug auf Schäden und fotografierten eine Delle an der Stoßstange. Kurze Zeit nach Verlassen des Geländes erhielten wir per Mail den Mietvertrag mit Schadensliste, auf deren Existenz wir nicht hingewiesen wurden. Da die Mail nur „Mietvertrag XY“ hieß und uns nur gesagt wurde, dass es sich um eine Kopie des vorher unterschriebenen Vertrags handelt, haben wir die Mail nicht weiter geöffnet. Diese Mail betraf das ursprünglich gebuchte Fahrzeug, nicht das tatsächliche. Die richtige Mail mit Schadensliste erreichte uns erst über 20 Minuten nach Verlassen des Geländes, wodurch wir keine Möglichkeit hatten, das Fahrzeug richtig auf Vorschäden und eventuelle nicht-dokumentierte Schäden zu kontrollieren. Während der Mietdauer hatten wir jederzeit Zeugen, dass kein neuer Schaden entstand. Am nächsten Tag erhielten wir eine Mail über einen angeblich von uns verursachten Schaden („Tür vorne Türkante Beifahrerseite Kratzer 5-10cm (bis Grundierung)“). Am 12.09. erreichte uns eine (am 5.9. verfasste) Schadensersatzforderung von 1.014,50€, die an den Fahrer und nicht mich als Hauptmieter addressiert ist und zum 19.9. beglichen werden soll. Da wir den Schaden nicht verursacht haben und aufgrund der fehlerhaften Übergabe keine Möglichkeit hatten, das Fahrzeug richtig zu prüfen, lehnen wir die Forderung ab und bitten um Ihre Unterstützung bei der Klärung des Sachverhalts.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 17.09.2024 an Herrn Lars-Erich Peters (Geschäftsführer) unter [email protected] weiter. Herr Felix M. schrieb am 30.09.2024 an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Frau Gebert,
Heute hat uns eine Nachricht von Sixt erreicht, in der uns mitgeteilt wurde, dass der Fall noch einmal überprüft wurde und nun von einer Schadensersatzforderung abgesehen wird.
Vielen Dank noch einmal und freundliche Grüße,
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
https://verbraucherschutz.de/sixt-erstattet-die-abbuchung-fuer-den-angeblichen-schaden/
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D-82049 Pullach
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Telefax: 089 / 7 44 44 – 8 66 66
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Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Lars-Eric Peters, Tim Vetters, Alexander Rathfelder