Single-Treff-Mikado: „Der abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten, welche eingehalten werden muss.“
Frau Sigrid K. schrieb uns am 4.11.18:
Betreff: Vertragskündigung“ Mikado“ Berlin
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
leider bin ich durch das trickreiche Vorgehen und arglistige Täuschen der Partnervermittlung „Mikado“ GmbH (Inserat unter den Namen „Glücksbote und „Neue Liebe“) in einen Vertrag geraten, den ich so nie unterschrieben hätte. Beim Gespräch war die Rede von zunächst einem Vierteljahr Laufzeit (zum Testen), was dann gekündigt werden kann. – Von einer Laufzeit von 18 Monaten war nie die Rede. Obwohl ich ausdrücklich gesagt habe, dass für mich aus Zeitmangel ein Freizeittreff nicht in Frage kommt, zahle ich nun unfreiwillig Beiträge als Mitglied im Freizeitclub (Gesamtsumme mit Aufnahmegebühr: 1.411,00 €). Man hat Partnervermittlung versprochen, was aber nicht der Fall ist. Auch die Anzeigen in den Zeitungen waren nur Köder, was ich nachweisen kann. Wie groß mein Vertrauen zu dieser Agentur war, zeigt die Einzugsermächtigung für mein Konto, die ich aber sofort nach Durchschauen dieses überaus arglistigen Vorgehens der Mitarbeiterin, Frau S., widerrufen habe.
Ich habe den Vertrag am 5.5.18 abgeschlossen, die Einzugsermächtigung sofort widerrufen und am 25.5.18 schriftlich gekündigt. – ohne Erfolg.
Seitdem findet ein Briefwechsel statt, der zu nichts führt. Ich bin nun ratlos, will aber nicht kampflos aufgeben und dieser zweifelhaften Agentur mein Geld überlassen. Nun kann ich nur hoffen, dass Sie sich evtl. der Sache annehmen und von Ihrer Seite Hilfe oder Rat kommt.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 12.11.18 an [email protected], Herr Herbst (Geschäftsführer) weiter, und erhielt am 14.11.18 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir sind ein Freizeit-und Freundschaftsclub und keine Partnervermittlung.
Frau K. hat sich am 05.05.2018 vertraglich verpflichtet. Sämtliche Vertragsbedingungen waren ihr vor Abschluss des Vertrages bekannt.
Der abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten, welche eingehalten werden muss.
Die Kündigung des Vertrages wurde zum frühest möglichen Termin zum 31.12.2019 notiert.
Wir bitten um die Einhaltung des Vertrages, bieten aber aus Kulanzgründen eine Laufzeitänderung laut Preisliste an.
Wir bitten Frau K. uns ihre Entscheidung mitzuteilen, damit wir eine entsprechende Änderung notieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Single Treff-Mikado
Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, sich bei Problemen mit singel-treff-mikado an Rechtsanwalt Alexander Hufschmid zu wenden:
Wir behandeln Ihr Problem vertraulich. Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschütze WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland. Hier können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen:
https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/
Anwaltskanzlei
Alexander Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering
E-Mail: [email protected]
Web: www.kanzlei-hufschmid.de
Warum zerschlägt die deutsche Justiz, unser Rechtssystem diese Firma nicht endlich wegen deren unseriösen bis kriminellen Geschäftsgebarens??
Auch im Jahr 2022 ist Mikado noch am Werke, habe gerade unterschrieben, kündigen unmöglich.
Sind noch immer genauso schlimm und unseriös wie 2018! Vertrag ist keine Partnervermittlung, die kann man nämlich nach 3 Monaten kündigen. Formell ist der Vertrag mit Mikado, die Partnervermittlung läuft quasi nebenher, wenn man Glück hat. Davon steht aber im Vertrag nichts! Finger weg, so weit wie möglich!