Die IT-Abteilung von ITS/Urlaubsplus.com ist mit der Behebung des Fehlers beauftragt
Michael S. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich habe mehrfach vergeblich versucht, mein Anliegen über das Kontaktformular auf der Homepage „verbraucherschutz.de“ zu übermitteln. Daher nun mein Versuch über Ihre Email Adresse.
Buchungsnummer ———
Ich habe gestern bei ITS über das Reiseportal „Urlaubsplus.com“ eine Reise nach Kreta für mich und meine Familie gebucht. Ich war mir im Vorfeld über die Gebühr von 1% des Reisepreises bei Kreditkartenzahlung bewusst. Der Reisepreis beläuft sich auf 3927,-€, die 1% Gebühr wurde jedoch mit 40,00€ (anstatt 39,27€) belastet. Es geht mir wahrlich nicht um die 73 Cent Differenz, sondern lediglich ums Prinzip. Nach meinem Verständnis handelt es sich hierbei um systematische Unterschlagung.
Folgende Email habe ich an das Reiseportal „Urlaubsplus.com“ gesendet:
Guten Morgen,
die persönlichen Daten und die gebuchte Reise in der Bestätigung sind korrekt, was ich hiermit bestätige.
Lediglich die Kreditkartengebühr in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages ist nicht korrekt. 1% von 3927,00 € sind nach meinem Verständnis 39,27 € und nicht 40,00 €.
Mir geht es sicher nicht um die 73 Cent Differenz sondern lediglich ums Prinzip. Wenn auf diese Weise zu Lasten der Kunden gerundet wird (noch dazu falsch gerundet!), dann vermute ich dahinter Systematik und somit letztlich Betrug bzw. Unterschlagung. Ich bin mir bewusst, dass diese Gebühr nicht durch Sie sondern durch ITS erhoben wird, daher möchte ich Sie bitten, meinen Einwand entsprechend weiterzuleiten.
Nur mal als kleines Rechenbeispiel: Wenn „nur“ 100.000 Kunden von ITS im Jahr per Kreditkarte bezahlen und jedesmal nur 50 Cent auf diese Weise eingenommen werden, dann „verdient“ ITS daran 50.000,- € ohne jede Gegenleistung und ausschließlich zu Lasten der Kunden. Ich behalte mir vor mich diesbezüglich auch an den Verbraucherschutz zu wenden.
Bitte senden Sie mir eine korrigierte Bestätigung zu.
Mit freundlichen Grüßen.
Michael S.
Verbraucherschutz.de hakte nach und erhielt daraufhin nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht, welche uns zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Wir bedauern sehr, dass es im Vorfeld zu den geschilderten Unannehmlichkeiten kam und nehmen hierzu gerne Stellung.
Wir haben den Vorgang sorgfältig geprüft und festgestellt, dass eine fehlerhafte Rundung zur beschriebenen Problematik führte. Unsere IT-Abteilung ist mit der Behebung des Fehlers beauftragt, dies wird schnellstmöglich umprogrammiert. Auf Grund der entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir auf die Erhebung des Transaktionsentgelts vollständig verzichten. Die Gutschrift ist veranlasst, die aktualisierte Rechnung/Bestätigung wird Herrn S. separat zugehen.
Wir arbeiten ständig an einer Verbesserung unserer Qualität, denn die Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Aus diesem Grunde sind wir jeder Form der Kritik dankbar. Wir hoffen, dass wir mit dieser Regelung eine zufriedenstellende Lösung getroffen haben und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Marcus P.
Das Verbraucherschutz.de-Team hofft, dass der Fehler schnell behoben wird und nicht noch mehr Leute bemerken müssen, dass sie einen -wenn auch geringfügig- höheren Betrag gezahlt haben als nötig. Michael S. schrieb uns daraufhin am 06.01.2015:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich bin wirklich sehr angenehm überrascht, wie schnell man doch von einem Touristik-Riesen wie ITS ernst genommen wird, wenn man den Verbraucherschutz einschaltet.
Ich möchte mich hiermit recht herzlich für Ihre Unterstützung bedanken. Ich denke damit wurde allen Kunden von ITS (die mit Kreditkarte zahlen) ein kleiner Dienst erwiesen.
Viele Grüße und ein gesundes neues Jahr 2015
Michael S.
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