In den letzten Tagen fanden unzählige Nutzer eine sehr unerfreuliche Mail in Ihrem Posteingang. Der betreff lautete „Ermittlungsverfahren gegen Sie“. Die Abmahnungen sollen angeblich von Herrn Rechtsanwalt Florian Giese im Namen der Videorama GmbH erfolgen. Diese Abmahnungen per Mail ist allerdings gefälscht.
Der Text der Abmahnung, die Per E-Mail verschickt wird, lautet wie folgt:
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
- Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
- Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155
- Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
- Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse
alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen Link: http://www.paysafecard.com/de
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll, Rechtsanwalt Florian Giese
Herr Rechtsanwalt Giese hat klargestellt, dass es sich um Fälschungen handelt. Zwischenzeitlich werden entsprechende Mails auch unter der Absenderdomain „ra-giese.info“ versendet. Diese Abmahnungen sind ebenfalls gefälscht und gehören nicht zu Rechtsanwalt Giese.
Fazit:
Aufgrund des Inhalts dieser „Abmahnung“ ist jedem Anwalt, der in diesem Bereich tätig ist, sofort klar, dass es sich um eine Fälschung handelt. Es ist jedoch zu befürchten, dass viele Nutzer sich hie einschüchtern lassen und zahlen. Die Unterschiede zu einer „regulären“ Tauschbörsenabmahnung sind nicht so gravierend, dass jeder juristische Laie dies sofort durchschauen würde. Und der Musik- und Filmindustrie sowie deren Anwälten traut man aufgrund der Massenabmahnungen der letzten Jahre ohnehin fast alles zu.