Schlüsseldienste: Lassen Sie sich am Telefon einen Preis nennen!
Wir erhielten viele Zuschriften von Verbrauchern, die Rechnungen von Schlüsseldiensten für eine „Einsatzpauschale“ erhielten.
Hintergrund war, dass der Schlüsseldienst vor Ort einen horrenden Preis für die Türöffnung verlangte, und von den Verbrauchern daher die Türöffnung nicht mehr gewollt wurde.
Nachstehend informieren wir Sie, wie es sich rechtlich damit verhält:
Wenn telefonisch ein Preis genannt und von dem Kunden akzeptiert wird, dann ist ein Auftrag zu diesem Preis zu Stande gekommen.
Verlangt der Schlüsseldienst dann beim Erscheinen einen anderen, höheren Betrag kann der Kunde entweder darauf bestehen, dass die Leistung für den vereinbarten Preis ausgeführt wird (dies wird die Gegenseite kaum akzeptieren) oder seinerseits den Vertrag kündigen und den Schlüsseldienst ohne Kosten zurückschicken.
Die Frage ist allerdings wer was beweisen muss. Hinterher wird es über den Inhalt des Auftragstelefonats regelmäßig zwei Versionen geben. Meistens wird es so sein, dass keine Seite den Beweis über eine bestimmte Preisvereinbarung führen kann. Sinnvoll ist es für den Kunden dann in jedem Fall jedenfalls vor Ort einen Zeugen (Nachbar) zu haben, wenn der Mitarbeiter der Schlüsseldienstes erscheint.
Ist es nämlich so, dass der Schlüsseldienst-Mitarbeiter vor Ort einen unangemessen hohen Preis verlangt, wird der Schlüsseldienst beweisen müssen, dass dieser ungewöhnlich hohe Betrag vereinbart war. Dies wird der Schlüsseldienst mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht können, so dass der Beweis für eine Verpflichtung des Kunden die Anfahrtkosten zu tragen nicht gelingen wird.
Ist bei Erscheinen des Mitarbeiters kein Zeuge dabei besteht die Gefahr, dass der Schlüsseldienst hinterher behaupten könnte, er habe nur einen angemessenen Preis verlangt und der Verbraucher habe den Mitarbeiter trotzdem wieder weggeschickt.
In dem Fall müsste eine angemessene Anfahrtpauschale von dem Kunden bezahlt werden. Was dabei angemessen ist hängt davon ab, ob der Kunde aufgrund des Inserats damit rechnen durfte, dass der Schlüsseldienst „von weit her“ kommen würde oder nicht. Üblicherweise dürfte von einer Anfahrt innerhalb des Schadenortes auszugehen sein.
Wenn der Kunde den Schlüsseldienst bestellt, obwohl kein Preis vereinbart war, besteht die hohe Gefahr, dass der Kunde die vergeblichen Wegekosten nach einem „Wegschicken“ in jedem Falle bezahlen muss, da er den Schlüsseldienst bestellt hat, unabhängig von einem Preis und sich erst hinterher entschieden hat, dass ein bestimmter Preis für eine Auftragserteilung möglicherweise für ihn zu hoch ist.
Fragen Sie woher der Monteur kommt, denn häufig landet man in einer Telefonzentrale irgendwo in Deutschland und der Monteur kommt von sonst wo!
Versuchen sie am Telefon einen Festpreis zu vereinbaren. Ein seriöser Schlüsseldienst wird das auf jeden Fall tun.
Gruß tuernotdienst-rostock.de
…und fragen Sie in jedem Fall auch nach, ob der Ihnen genannte Preis bereits die Mehrwertsteuer enthält und ob weitere Kosten auf Sie zukommen wie Einsatzpauschalen oder Wochenend- , Spät- bzw. Feiertagszuschläge
JEDER seriöse Schlüsseldienst / Schlüsselnotdienst wird Ihnen die Preise, die Ihnen vor Ort entstehen können am Telefon nennen.
Gruß – N.I,